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Heizungstausch: Neue Förderung ab 27. Februar – so gelingt der Antrag


Förderung startet
Bis zu 21.000 Euro – so holen Sie sich den neuen Heizungszuschuss

  • Christine Holthoff
InterviewVon Christine Holthoff

Aktualisiert am 27.02.2024Lesedauer: 6 Min.
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Die Heizung darf theoretisch noch lange mit fossilen Brennstoffen laufen. Doch ist das auch klug?Vergrößern des Bildes
Die Heizung darf theoretisch noch lange mit fossilen Brennstoffen laufen. Doch ist das auch klug? (Quelle: Benjamin Nolte/dpa)

Ab sofort können Eigentümer staatliche Zuschüsse für den Heizungstausch beantragen. Wie das geht und wofür es wie viel Geld gibt.

Kaum ein Vorhaben der Ampelkoalition hat die Bürger im vergangenen Jahr so stark verunsichert wie das Gebäudeenergiegesetz. Von "Habecks Heiz-Hammer" war die Rede, viele fürchteten, die Vorgaben zum Klimaschutz nicht bezahlen zu können. Dabei müssen die allermeisten Hauseigentümer erst einmal gar nichts tun. Ab dem 27. Februar startet nun zudem die staatliche Förderung. Doch was gilt jetzt eigentlich genau?

Darüber hat t-online mit Wilhelm Wall und Daniel Schwehn gesprochen. Beide sind Experten für das Heizungsgesetz und die neue Bundesförderung beim Traditionsunternehmen Vaillant. Sie erklären, wie Eigentümer die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen können, wer auch heute noch neue Gasheizungen einbauen darf, warum es trotzdem schlauer wäre, auf andere Lösungen zu setzen und wer an wie viel Geld vom Staat kommt.

t-online: Herr Wall, Herr Schwehn, angenommen, meine Gasheizung geht morgen kaputt. Was muss ich tun, um nicht gegen das Heizungsgesetz zu verstoßen?

Wilhelm Wall: Das kommt darauf an, wo Sie wohnen. Das Gebäudeenergiegesetz gilt in vollem Umfang erst einmal nur in ausgewiesenen Neubaugebieten. In Bestandsgebäuden darf ich auch eine Heizung einbauen, die noch nicht zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird – sofern dort noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Ich könnte also eine Gasheizung gegen eine Gasheizung austauschen?

Wall: Genau. Allerdings gibt es dafür Auflagen. Wer sich weiterhin für fossile Brennstoffe entscheidet, muss ab 2029 über den Liefervertrag nachweisen, dass diese Heizung zu 15 Prozent mit klimaneutralem Gas betrieben wird – etwa aus Biomasse oder Wasserstoff. Dieser Anteil steigt 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Zudem ist eine Beratung durch einen Fachhandwerker oder Energieexperten in einem solchen Fall verpflichtend.

Und wann gelten auch für Bestandsbauten dieselben Regeln wie für Neubauten?

Wall: Erst wenn Ihre Kommune einen Wärmeplan erstellt hat. In Großstädten soll der bis Mitte 2026 vorliegen, in den restlichen Kommunen erst bis Mitte 2028. Eigentümer sollten sich aber über eines klar sein: Wer jetzt noch eine Gasheizung einbaut, für den könnte es zukünftig teurer werden. Allein schon wegen des steigenden CO₂-Preises. Wer heute auf Heiztechnologien setzt, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, erfüllt bereits jetzt die im Gebäudeenergiegesetz festgelegten Anforderungen.

Das heißt?

Wall: Wärmepumpen sind für die meisten Immobilieneigentümer eine sinnvolle und zukunftssichere Möglichkeit. Aber auch Fernwärme, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen und Elektrodirektheizungen. Außerdem können Sie auf eine Hybridheizung setzen. Das ist eine Kombination aus einer Wärmepumpe oder Solarthermieanlage und einem Gas- oder Ölbrennwertgerät oder einem Holzkessel.

Bisher sprachen wir nur davon, was zu tun ist, wenn eine Heizung komplett den Geist aufgibt. Was gilt denn, wenn sie sich noch reparieren lässt?

Wall: Dann dürfen Sie genau das tun und die Heizung sogar noch bis Ende 2044 wie gehabt weiterbetreiben – vorausgesetzt, sie hält so lange. Häufen sich die Reparaturen bereits, dürfte ein Kompletttausch aber die langfristig günstigere Variante sein. Wer sich nicht sicher ist, spricht am besten mal mit einem unabhängigen Fachhandwerker oder Energieberater, ob der Einbau einer Wärmepumpe Sinn ergibt.

Kann ich denn überhaupt in jedem Gebäude eine Wärmepumpe einbauen?

Wall: In jedem Gebäude sicher nicht, aber doch in weit mehr Häusern, als viele denken. Wärmepumpen sind für rund 70 Prozent der Gebäude geeignet – auch ohne umfangreiche Umbaumaßnahmen. Und selbst dort, wo die Wärmepumpe allein nicht ausreicht, um die Heizlast zu stemmen, kann sie Teil der Lösung sein – als Hybridheizung in Kombination mit einem Brennwertgerät, das an besonders kalten Tagen einspringt oder wenn der Warmwasserbedarf hoch ist.

Wie funktioniert eine Wärmepumpe?

Bei dieser Technik wird Wärme aus der Umwelt gewonnen und mithilfe von Strom auf eine höhere Temperatur gebracht – meist zwischen 35 und 55 Grad Celsius. Mit dieser sogenannten Vorlauftemperatur fließt das Heizungswasser durch das System zu den Heizkörpern. Hochtemperatur-Wärmepumpen mit bis zu 75 Grad Vorlauf sind wegen ihres höheren Stromverbrauchs weniger effizient und teurer.

Sie sagen, es braucht oft gar keine großen Umbauten. Dass eine Wärmepumpe nur mit Fußbodenheizung funktioniere, ist also Quatsch?

Wall: Ja. Das ist ein Mythos. Genau wie die Aussage, dass Wärmepumpen nur in Neubauten laufen würden. Trotzdem sollten Sie den Einbau fachkundig planen lassen, um möglichst viel Energie zu sparen.

Eine Wärmepumpe muss ich mir allerdings erst mal leisten können. Der Bund unterstützt das nun mit verschiedenen Förderungen. Was ist für wen möglich?

Daniel Schwehn: Es gibt eine Grundförderung und drei verschiedene zusätzliche Boni. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, wobei maximal 30.000 Euro förderfähig sind. Zusätzlich kann ich einen Einkommensbonus bekommen, der ebenfalls 30 Prozent beträgt. Den gibt es aber nur, wenn mein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen nicht über 40.000 Euro liegt (was das zu versteuernde Einkommen genau ist, lesen Sie hier).

Wer seine Heizung schon austauscht, bevor sie kaputtgeht, kann außerdem einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent erhalten. Allerdings wird dieser Bonus ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte abgeschmolzen.

Um einen Anreiz zu setzen, möglichst früh umzurüsten?

Schwehn: Genau, so kann der Hauseigentümer die individuell mögliche maximale staatliche Förderung erhalten. Im Jahr 2037 entfällt der Geschwindigkeitsbonus dann ganz.

Was ist Bonus Nummer drei?

Schwehn: Es gibt noch den Effizienzbonus in Höhe von fünf Prozent. Den können Sie nur bekommen, wenn Sie eine Wärmepumpe installieren, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder ein natürliches Kältemittel einsetzt. Und ganz wichtig: All die genannten Zuschüsse stehen erst mal nur Eigentümern im selbst bewohnten Einfamilienhaus zu. Laut KfW sollen im Laufe des Jahres aber auch Vermieter, Kommunen und Wohneigentümergemeinschaften die Grundförderung und den Effizienzbonus beantragen können.

Machen wir es mal konkret: Wie viel Geld ist also maximal für eine neue Heizung drin?

Schwehn: Rechnet man alle Zuschüsse zusammen, käme man theoretisch auf eine Förderung von 85 Prozent. Die Deckelung liegt aber bei 70 Prozent. Und da Investitionskosten nur bis maximal 30.000 Euro gefördert werden, liegt der Höchstbetrag für eine neue Heizung damit bei 21.000 Euro.

Was kostet eine Wärmepumpe?

Laut Berechnungen des Bundesverbands Wärmepumpe e.V. sind im Durchschnitt 25.000 bis 65.000 Euro fällig, wenn in einem Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche eine Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht werden soll. Die genauen Kosten hängen von der Art der Wärmegewinnung ab (Luft, Wasser, Erde), der Leistung der Wärmepumpe und den notwendigen Umbaumaßnahmen. Die Installationskosten sind bereits enthalten.

Und wann fließt das Geld?

Schwehn: Den Zuschuss erstattet Ihnen die KfW, sobald die Umrüstung beendet ist. Sie müssen die Arbeiten also zunächst vorfinanzieren. Dafür können Sie aber noch einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit beantragen, ebenfalls bei der KfW. Voraussetzung ist, dass Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 Euro liegt.

Gibt es eine Frist, bis wann ich mit der Umrüstung fertig sein muss?

Schwehn: Ja. Nach der Förderzusage haben Sie drei Jahre Zeit, das Projekt umzusetzen. Dauert es länger, wird die Förderung möglicherweise nicht ausgezahlt. Gleiches gilt, wenn nicht genau das eingebaut wurde, was laut den eingereichten Unterlagen geplant war.

Apropos Unterlagen: Welche Dokumente benötige ich und wie funktioniert der Antrag genau?

Schwehn: Zunächst müssen Sie sich online bei der KfW registrieren. Das ist schon seit dem 1. Februar möglich. Ab dem 27. Februar können Sie dann auch den Antrag einreichen. Dafür benötigen Sie die Unterstützung eines Experten für Energieeffizienz. Dazu zählen zum Beispiel Fachhandwerker und Energieberater. Die müssen die sogenannte Bestätigung zum Antrag beisteuern, in den der Experte alle Informationen zum Heizungsaustausch einträgt. Der Eigentümer lädt diese dann zusammen mit weiteren Unterlagen, wie zum Beispiel seinem Einkommensteuerbescheid, im KfW-Portal hoch.

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Gut zu wissen

Möchten Sie eine KfW-Förderung beantragen, registrieren Sie sich zunächst im Kundenportal "Meine KfW". Unter "Neuer Antrag" wählen Sie den gewünschten Zuschuss oder Kredit aus. Ab dem 27. Februar finden Sie dort auch die Zuschüsse zum Heizungstausch. Unter "Meine Anträge" können Sie dann Ihre laufenden Anträge einsehen und bearbeiten.

Ohne konkrete Planung also kein Förderantrag?

Schwehn: Richtig. Sie müssen zwingend einen Lieferungs- und Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen haben. Damit möchte man sicherstellen, dass die beantragten Fördermittel auch abgerufen werden.

Kann ich denn andersherum eine Förderung rückwirkend bekommen, wenn ich den Heizungstausch schon beauftragt habe?

Schwehn: Ja, das geht. Wer ab dem 1. Januar 2024 mit dem Heizungstausch begonnen hat, kann den Förderantrag auch später nachreichen. Diese Übergangsregelung gilt noch bis zum 30. November. Solange ich die Umrüstung bis zum 31. August begonnen habe, kann ich den Zuschuss bis Ende November nachreichen. Das soll einem Antragsstau zum Start der Förderung vorbeugen.

Aber birgt das nicht die Gefahr, dass ich am Ende leer ausgehen könnte?

Schwehn: Wir empfehlen, noch vor Beginn des Heizungstauschs einen Förderantrag zu stellen. Bei Vaillant bieten wir ein Förderversprechen. Sollte die Förderung nicht ausgezahlt werden, springen wir ein. Der Kunde erlebt also keine finanziellen Überraschungen.

Noch mal auf den Punkt gebracht: Für wen lohnt es sich, jetzt schon die fossile Heizung gegen eine klimafreundliche auszutauschen, auch wenn es gesetzlich noch gar nicht nötig ist?

Wall: Es lohnt sich grundsätzlich für jeden, nicht darauf zu warten, bis die Heizung defekt ist. So hat man Zeit für eine gründliche Planung und kann auf die individuell beste Lösung setzen. Das gilt insbesondere, wenn die Heizung schon älter ist oder häufiger Probleme macht. Die Investition zum Beispiel in eine Wärmepumpe ist mit der neuen staatlichen Unterstützung noch attraktiver als vorher. Die Förderung ebnet den Weg.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Wilhelm Wall und Daniel Schwehn
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