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Heizungsgesetz 2024: Gasheizung austauschen? Das Wichtigste zusammengefasst


Beschluss im Bundestag
Das steht im umstrittenen Heizungsgesetz der Ampel

Von t-online, jb

05.09.2023Lesedauer: 3 Min.
Heizung mit Thermostat: Einige Maßnahmen könnten die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Energiesparen anregen.Vergrößern des BildesHeizung mit Thermostat: Ab 2045 sind viele Heizungen verboten (Symbolbild). (Quelle: IMAGO/imago-images-bilder)
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Muss ich meine Gasheizung sofort austauschen? Bekomme ich Geld für eine neue Heizung? Welche Heizmethoden sind künftig erlaubt? Das steht im neuen Heizungsgesetz.

Das Heizungsgesetz, beziehungsweise Gebäudeenergiegesetz (GEG), ist am Freitag im Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Parteien endgültig verabschiedet worden. Was in dem Gesetz steht und was Heizungsbesitzer sowie Mieter jetzt wissen sollten.

Heizungsgesetz: Wann tritt es in Kraft?

Am 1. Januar 2024. Es gilt zunächst nur für Neubauten und in Neubaugebieten. Später sollen die Vorgaben auch für Bestandsbauten sowie Kommunen und Städte gelten.

Müssen Hausbesitzer ihre Heizung sofort austauschen?

Eine Austauschpflicht gibt es nicht.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neuen Heizungen mindestens bis zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (grüner Wasserstoff, Ökostrom, Biogas) betrieben werden.

Bestehende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Bei Defekten können sie repariert werden.

Bis wann müssen Hausbesitzer die Heizung tauschen?

Bis zum 31. Dezember 2044. Laut dem Klimaschutzgesetz müssen ab dem 1. Januar 2045 alle Heizungen klimaneutral (mit erneuerbaren Energien) betrieben werden. Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen (Erdgas, Heizöl) betrieben werden, sind ab dann verboten (siehe Klimaschutzgesetz).

Gibt es eine Sonderregelung für Gasheizungen?

Ja. Ist die Gasheizung "H2-ready" und kann mit Wasserstoff oder Biogas betrieben werden, muss sie bis 2045 nicht ersetzt werden.

Gibt es eine Sonderregelung für Ölheizungen?

Moderne Ölheizungen dürfen bis zum 31. Dezember 2044 weiterlaufen, wenn sie zu 65 Prozent aus erneuerbarem Kraftstoff (Bio-Öl) betrieben werden können.

Was gilt für Neubauten?

Heizungen in Neubauten müssen mit erneuerbaren Energien betrieben werden können – zumindest anteilig. Neben Solarthermie oder Photovoltaik eignen sich auch Holzheizungen (Pelletheizung).

Diese Heizungen sind künftig erlaubt

  • elektrische Wärmepumpe
  • Holzheizung, Pelletheizung, Holzhackschnitzelheizung
  • Anschluss an das Nah- oder Fernwärmenetz
    Das Nah- und Fernwärmenetz muss bis 2045 vollständig fossilfrei sein.
  • Solarthermie
  • Erdwärmesysteme
  • "H2-ready"-Gasheizungen
    Die Gasheizung muss ab 2045 mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Beachten Sie die weiteren Vorgaben hier. Bis 2040 muss der Anteil bei 65 Prozent liegen – neue Gasheizungen müssen ab dem 1. Januar 2024 mit bis zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.
  • Gasheizungen mit Biomethan-Betrieb
    Beachten Sie die weiteren Vorgaben hier.
  • Ölheizung
    Beachten Sie die Vorgaben hier.
  • Blockheizkraftwerk mit Solarbetrieb oder Wasserstoffbetrieb
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
  • Biomasseheizung, die erneuerbare Gase nutzen (Biomethan, Bio-Flüssiggas, grüner Wasserstoff) – nur in Bestandsgebäuden, nicht in Neubauten
  • Blockheizkraftwerk mit Wasserstoffbetrieb oder Solarbetrieb
  • Stromdirektheizung – nur in sehr gut gedämmten Gebäuden

Wichtig: Alle Heizungen müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Ab 2045 muss ihr Betrieb vollständig fossilfrei sein. Die detaillierte Auflistung finden Sie in diesem Artikel.

Staatliche Förderung für den Heizungstausch

Eine staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent ist vorgesehen.

Grundförderung

  • Höhe: 30 Prozent
  • gilt für Eigenheimbesitzer
  • nicht für Gas- und Ölheizungen

Sozialkomponente

  • Höhe: bis zu 30 Prozent
  • zusätzlich zur Grundförderung in Höhe von 30 Prozent
  • gilt für Haushalte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro liegt

Klimabonus

  • Höhe: bis zu 20 Prozent
  • zusätzlich zur Grundförderung in Höhe von 30 Prozent
  • gilt für Haushalte, die bis 2028 ihre Heizung austauschen; auch, wenn sie nicht müssen
  • gilt für Haushalte, die zum Heizungstausch verpflichtet sind, bei der Umsetzung die Anforderungen des GEGs dann aber "übererfüllen". Das heißt, es werden zusätzlich noch Dämmungen durchgeführt, die Fenster getauscht oder Anlagetechniken installiert.
  • Haushalte, die nach 2028 ihre Heizung austauschen lassen, erhalten einen niedrigeren Geschwindigkeitsbonus. Es gilt: Bis 2030 gibt es noch 17 Prozent; bis 2032 gibt es noch 14 Prozent; bis 2034 gibt es noch 11 Prozent; fortlaufend.

Was sollten Mieter wissen?

Wird die Heizung in dem Mehrparteienhaus ausgetauscht, darf die Miete um maximal 8 Prozent erhöht werden – wenn keine staatlichen Förderungen in Anspruch genommen werden. Andernfalls kann die Miete um bis zu 10 Prozent steigen. Jedoch darf die Miete nur um maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche steigen.

Über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird am 8. September im Bundestag beraten.

Verwendete Quellen
  • bundesregierung.de "Klimafreundlich Heizen: Neues Gebäudeenergiegesetz"
  • bundesregierung.de "Heizen mit Erneuerbaren Energien"
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa, afp, rtrs
  • bmwk.de
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