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Welche Angaben im Energieausweis stehen müssen

dpa-tmn, Falk Zielke

Aktualisiert am 11.10.2017Lesedauer: 1 Min.
Energiepass und Energieausweis sind mittlerweile Pflicht.
Bei der Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises schon in der Immobilienanzeige genannt werden. (Quelle: imago/blickwinkel)
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Wer ein Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten will, braucht einen Energieausweis. Ausgestellt werden dürfen diese Ausweise nur von Experten mit entsprechender Qualifikation, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.

Wer darf den Ausweis ausstellen?

Das können etwa Architekten, Bauingenieure, Heizungsbauer oder Schornsteinfeger sein. Für Neubauten ist die Ausstellungsberechtigung landesrechtlich geregelt.

Welche Unterschiede gibt es bei den Dokumenten?

Die Energieeinsparverordnung kennt zwei Arten von Energieausweisen:

  • den Energiebedarfsausweis und
  • den Energieverbrauchsausweis.

In dem Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.

Die Angaben im Verbrauchsausweis hingegen beruhen auf den tatsächlichen Verbräuchen der vergangenen drei Jahre. Der Energiestandard des Gebäudes wird mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht.

Welche Angaben muss der Ausweis enthalten?

Bei der Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises schon in der Immobilienanzeige genannt werden. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushändigen. Es reicht aus, wenn der Energieausweis deutlich sichtbar ausgehängt oder ausgelegt wird.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Energieausweise verlieren spätestens nach zehn Jahren ihre Gültigkeit. Wenn größere Änderungen an den Außenbauteilen bestehender Gebäude vorgenommen werden, muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Der alte Energieausweis verliert dann mit Fertigstellung der Änderungen seine Gültigkeit.

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Mehr über den Energieausweis erfahren Sie hier.

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