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Streit mit Nachbarn: Lärm, Qualm und Co. – Was Sie ihm verbieten dürfen


Ruhestörung, Qualm und Co.
Was Sie Ihrem Nachbarn verbieten dürfen

Von dpa-tmn, jb

Aktualisiert am 31.08.2023Lesedauer: 4 Min.
Zwei Nachbarn unterhalten sich im Garten: Manchmal helfen Gespräche, große Streitigkeiten zu verhindern.Vergrößern des BildesZwei Nachbarn unterhalten sich im Garten: Manchmal helfen Gespräche, große Streitigkeiten zu verhindern. (Quelle: altrendo images/getty-images-bilder)
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Während man im Winter oftmals nicht bemerkt, dass man Nachbarn hat, lässt sich deren Existenz im Sommer kaum überhören und übersehen. Das birgt viel Konfliktpotenzial.

Vom qualmenden Grill über den lärmenden Rasenmäher bis hin zu überhängenden Zweigen gibt es in Haus und Garten jede Menge Gründe, mit seinen Nachbarn zu streiten. Doch wer hat im Streitfall recht? Das sagen die Gerichte.

Als Hausbesitzer oder Eigentümer überlegt man besser ganz genau, worüber man mit seinem Nachbarn in welcher Heftigkeit streiten will. Immerhin muss man meist noch eine lange Zeit neben den gleichen Menschen wohnen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sei unbedingt zu vermeiden, warnt auch der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.

Unabhängig davon, wie das Urteil ausfällt, bleibe der Ärger bestehen, solange der Nachbar eine Dauererscheinung im Leben ist, so der Verband. Juristen raten ebenso zu einvernehmlichen Lösungen. Welche Rechte und Pflichten gelten, regeln dabei die Nachbarrechtsgesetze der Länder und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Ruhestörung: So laut dürfen Nachbarn sein

Ein Dauerbrenner unter Nachbarschaftsstreitigkeiten ist die Geräuschkulisse. Hier gilt die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. Sie ist einzuhalten. Beachten Sie daher Regeln zur Ruhestörung, um Ärger zu vermeiden. Sommerfeste und andere gesellige Runden im Freien müssen dann so gedämpft ablaufen, dass sich niemand gestört fühlt. Dasselbe gilt während der Mittagsruhe, die allerdings individuell und nicht bundeseinheitlich geregelt ist.

Ein heikles Thema ist das Rasenmähen. Eigentlich ist in den Landes-Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer genau geregelt, wann man laute Maschinen und Geräte – wie einen Rasenmäher – in Wohngebieten benutzen darf und wann nicht. In einigen heißt es beispielsweise, dass sie nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr einsetzen dürfen. Der Samstag zählt dabei als Werktag. Ausnahmen bilden besonders leise Mäher, die das EU-Umweltzeichen tragen. Diese dürfen Sie sogar zwischen 7 und 20 Uhr durchgehend benutzen. An Sonn- und Feiertagen müssen die strom- oder benzinbetriebene Mäher hingegen generell ruhen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die klassischen Handrasenmäher. Wann man Rasenmähen darf und was man dabei beachten sollte, lesen Sie hier.

Streit um den Balkon

Aktivitäten auf dem Balkon bieten besonders oft Anlass für Zwistigkeiten. "Der Balkon gehört zur Wohnung, deshalb dürfen hier Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufgestellt werden", erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Blumentöpfe oder -kästen dürfen Mieter – auch an der Außenseite – ebenfalls aufstellen. Sie müssen allerdings ordnungsgemäß befestigt sein, sodass sie selbst bei starkem Wind nicht herunterfallen und Passanten oder Nachbarn verletzen können.

Nicht hinnehmen müssen Nachbarn hingegen, dass ständig Blüten auf ihre Terrasse fallen (Landgericht Berlin, AZ.: 67 S 127/02). Auch Gießwasser von oben darf weder den unten wohnenden Nachbarn noch die Fassade des Hauses beeinträchtigen (Amtsgericht München, Az.: 271 C 73794/00).

Garten frei gestalten

Schwierig wird es, wenn es um die optische Gestaltung des Gartens geht. Hier hat jeder Besitzer freie Hand. Das schließt Gartenzwerge ein, auch wenn diese nicht den eigenen Geschmack treffen. Allerdings müsse es sich um Zwerge "im baumarktüblichen Sinne" handeln. Figuren in Lebensgröße oder mit beleidigender Gestik müssen Nachbarn nicht akzeptieren.

Probleme könnten auch Sportfans bekommen, die im Sommer die Fahne ihres Lieblingsvereins an einen Mast im Garten hissen. Weil die Fahne im Wind "sehr erhebliche Geräusche verursache", müsse ein Nachbar das Juristen zufolge nicht unbedingt hinnehmen.

Überhängende Äste

Wuchernde Pflanzen, die zum Nachbargrundstück wachsen, müssen zurückgeschnitten werden. Laut Gesetz müssen Pflanzen auf dem eigenen Grundstück bleiben. Hängt ein Ast über den Zaun, dürfe der Nachbar jedoch erst dann selbst zur Säge greifen, wenn der Eigentümer des Baumes eine Frist von zwei bis drei Wochen zur Beseitigung nicht eingehalten habe. Trägt die Pflanze Früchte oder Blüten, setzt die Frist erst nach der Ernte beziehungsweise der Blüte ein.

Info
Was Sie noch über Pflanzen an der Grundstücksgrenze wissen sollten.

Grillen im Garten und auf dem Balkon

Beim Grillen gilt sowohl im Garten als auch auf der Terrasse oder auf dem Balkon: Es darf gegrillt werden und Nachbarn müssen das akzeptieren. Allerdings nicht, wenn das Grillen im Mietvertrag ausdrücklich verboten ist oder der Rauch in die Nachbarwohnungen zieht. Problematisch können dabei gemauerte Plätze zum Grillen sein. Diese kann man nicht einsehen und je nach Windrichtung weht der Rauch in eine andere Richtung.

Die Kirschen in Nachbars Garten

Den Garten des Nachbarn als Frischobstquelle zu nutzen, ist ohne entsprechende Absprache oder Genehmigung nicht erlaubt. Auch wenn sich die Früchte an über den Zaun hängenden Zweigen befinden, dürfen Sie sie nicht einfach pflücken. Fallen die Früchte des Nachbarn hingegen – ohne Schütteln – auf das andere Grundstück, sind sie Eigentum des anderen und dieser darf das Obst verwerten.

Mediation statt Gerichtsverfahren

Sollte es zu Unstimmigkeiten mit dem Nachbarn kommen, hilft oft ein klärendes Gespräch in freundlichem Ton. Der Weg zum Anwalt und vor Gericht ist teuer und nervenaufreibend. Wenn sich der Streit nicht beilegen lässt, ist eine Mediation eine gute Hilfe zur Konfliktbewältigung unter Nachbarn.

Anders als vor Gericht geht es im Mediationsverfahren nicht darum, einen Schuldigen auszumachen, sondern mehr Verständnis für das Gegenüber zu erwecken. Viele Konflikte lassen sich so ohne Gerichtskosten im Einvernehmen lösen und belasten nicht dauerhaft das Verhältnis in der Nachbarschaft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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