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Hecke schneiden im Herbst


Rückschnitt im Herbst
Beim Heckeschneiden drängt die Zeit

dpa-tmn, sj

Aktualisiert am 25.10.2019Lesedauer: 2 Min.
Heckenschnitt: Der Zentralverband Gartenbau rät, Formschnitte ab Ende August durchzuführen.Vergrößern des BildesHeckenschnitt: Der Zentralverband Gartenbau rät, Formschnitte ab Ende August durchzuführen. (Quelle: by-studio/getty-images-bilder)
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Um die in den Sträuchern brütenden Vögel zu schützen, ist der radikale Heckenschnitt deutschlandweit von März bis Ende September verboten. Ab Oktober dürfen Sie wieder zur Heckenschere greifen. So vermeiden Sie Fehler beim Rückschnitt der Hecke.

Für das Schneiden der Hecke drängt eigentlich immer die Zeit – zumindest, wenn man stärkere Rückschnitte vornehmen will. Zwischen März und September darf man nicht und von Oktober bis Februar sind häufig die Bedingungen nicht günstig. Der Zentralverband Gartenbau rät sogar, Formschnitte ab Ende August durchzuführen, weil sonst der neue Austrieb vor dem kommenden Winter nicht mehr richtig ausreife und die Gehölzspitzen dann anfälliger bei Frost seien. Zum Roden sind die warmen Herbsttage allerdings ideal. Falls man einen Strauch ersetzen will, kann die neue Pflanze noch vor dem Winter anwachsen und treibt dann im Frühjahr gut aus.

Hecke bei trockenem Wetter schneiden

Für das Schneiden sind generell trübe, trockene Tage mit einem bedeckten Himmel gut geeignet. Die Schere sollte man zuerst jeweils an den Seiten von unten nach oben führen, damit man sieht, wie man schneidet. Beim Einsatz von Handscheren kann es hilfreich sein, immer auf die Spitze des Gerätes zu schauen. Im Zweifelsfall gilt, lieber weniger abzuschneiden, damit kein Loch entsteht, und später noch einmal nachzuschneiden.

Rückschnitt im Herbst

Zu kalt darf es beim Rückschnitt im Herbst nicht sein. "Schneiden darf man bei bis zu fünf Grad minus", warnt der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Der Zweig werde dann gequetscht, und es gäbe keinen sauberen Schnitt, der gut verheilen kann, erläutert der Gartenexperte. Wer also zu lange wartet oder den Rückschnitt ins frühe Jahr verschieben will, riskiert, dass der Frost ihm einen Strich durch die Rechnung macht.

Bußgeld droht

Dass man Pflanzen nur in den kalten Monaten roden und bis auf den Stock zurückzuschneiden darf, geht aus Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes hervor, der dazu dient, die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Auch das so genannte Auf-den-Stock-setzen von Gehölzen zählt laut Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu den Maßnahmen, die zwischen Oktober und März erledigt werden müssen. Damit ist das Abschneiden der Gehölze auf etwa 50 Zentimeter Höhe gemeint, das dazu dient, die Hecke dichter wachsen zu lassen.

Die Landwirtschaftskammer weist darüber hinaus darauf hin, dass Feldraine, Böschungen, Straßen- und Wegeränder oder nicht bewirtschaftete Flächen in der Zeit auch nicht abgebrannt werden dürfen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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