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Wann darf man den eigenen Baum fĂ€llen â wann nicht?
Theoretisch lĂ€sst sich ein Baum ganz einfach fĂ€llen: Drei Schnitte mit der MotorsĂ€ge und er liegt am Boden. Doch Vorsicht: Selbst im eigenen Garten darf man nicht so einfach BĂ€ume umsĂ€gen. Wann BaumfĂ€llen verboten ist und worauf Sie achten mĂŒssen.
Ein Baum dient bei der Gartengestaltung als Strukturelement und im Sommer lĂ€sst sich unter ihm ein schattiger Sitzplatz einrichten. Manchmal wird der Baum aber auch einfach zu groĂ, er stört oder ist krank und stellt daher eine Gefahr dar. Was Sie beim BaumfĂ€llen beachten mĂŒssen.
Die richtige Zeit
BĂ€ume im Garten werden am besten zwischen November und Februar gefĂ€llt. Dann enthĂ€lt das Holz weniger Wasser. Es trocknet schneller und kann frĂŒher als Brennholz verwendet werden. Ein Vorteil ist auch, dass dann die LaubbĂ€ume keine BlĂ€tter tragen und der Bewuchs um BĂ€ume oftmals zurĂŒckgeschnitten ist, was den Zugang und die Arbeiten erleichtert.
Wann darf man BÀume nicht fÀllen?
Vom 1. MĂ€rz bis 30. September ist das FĂ€llen von BĂ€umen in der Regel verboten. Dann schĂŒtzt das Bundesnaturschutzgesetz nistende Vögel. Wann darĂŒber hinaus BĂ€ume gefĂ€llt werden dĂŒrfen, regeln bestimmte Vorschriften, unter anderem die Baumschutzsatzung (§ 29 Bundesnaturschutzgesetz). Sie und andere Gesetze und Ordnungen können von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sein.
Achtung
Befinden Vogelnester, Bruthöhlen von FledermÀusen oder Nester von Wespen oder Hornisse in dem Baum, dann darf dieser auch zwischen Oktober und Februar nicht gefÀllt werden. Der Baum steht dann unter Naturschutz.
Gerade in Gegenden mit hoher Besiedlungsdichte stehen BĂ€ume unter einem besonderen Schutz. Gehölze ab einer bestimmten GröĂe oder einem bestimmten Alter sind dann laut Baumschutzsatzung zu erhalten. Baumbesitzer sollten sich daher zuerst immer bei der Gemeindeverwaltung erkundigen. DarĂŒber hinaus kann es unter UmstĂ€nden auch nötig sein, einen neuen Baum in der unmittelbaren Gegend zu pflanzen, damit der Baum gefĂ€llt werden darf. Dies sehen zumindest die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung sowie teilweise die Bauleitplanungen vor.
Als ungefĂ€hre Faustregel gilt laut Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) der Schutz tendenziell fĂŒr Laub- und NadelbĂ€ume mit einem Stammumfang von etwa 60 bis 80 Zentimetern. ObstbĂ€ume seien ausgenommen. Ausnahmegenehmigungen fĂŒr das FĂ€llen werden aber zum Beispiel erteilt, wenn das Gehölz krank ist und es abzusterben droht, es nicht mehr verkehrssicher ist oder es BaumaĂnahmen im Wege steht. Wichtig ist, dass Sie Ihr Vorhaben bei der zustĂ€ndigen Gemeindeverwaltung anzeigen, wenn der Stammumfang gröĂer als 60 Zentimeter ist.
Achtung
BĂ€ume dĂŒrfen grundsĂ€tzlich nicht gefĂ€llt werden, wenn in ihnen wild lebende Tierarten wohnen. Dazu zĂ€hlen beispielsweise FledermĂ€use, Wespen oder Hornissen. Aber auch wenn sich Vogelnester oder Bruthöhlen im Baum befinden, dĂŒrfen Sie den Baum nicht entfernen.
Beispiel fĂŒr Baumschutzsatzung
In Frankfurt ist beispielsweise geregelt: "Die Baumschutzsatzung gilt fĂŒr LaubbĂ€ume, GinkgobĂ€ume und WalnussbĂ€ume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimeter und fĂŒr NadelbĂ€ume mit einem Stammumfang von mehr als 90 Zentimeter. Der Umfang wird in einem Meter Höhe gemessen. Es ist verboten, diese BĂ€ume ohne Genehmigung zu fĂ€llen oder zu zerstören." Die ungenehmigte Beseitigung geschĂŒtzter BĂ€um kann ĂŒbrigens mit einer GeldbuĂe bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Baum im Schrebergarten fÀllen
Weiterhin dĂŒrfen BĂ€ume mit einem Stammumfang von mindestens 30 Zentimetern nicht ohne Genehmigung gefĂ€llt werden. Welche Genehmigungen und Rechtsvorschriften zu beachten sind, ist in den Gemeinden oder OrdnungsĂ€mtern einzusehen. Ăbrigens: ObstbĂ€ume in Schrebergartenanlagen fallen nicht unter diese Vorschriften. Hier gelten andere Satzungen. WalnussbĂ€ume sind keine ObstbĂ€ume, sondern LaubbĂ€ume, was wiederum bedeutet, dass diese wie Laub- und NadelbĂ€ume behandelt werden.
Wie gut kennen Sie sich im Garten aus?
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Bei GrenzbĂ€umen droht noch mehr Ărger
Manchmal kann es auch erforderlich sein, dass die Nachbarn vor der FĂ€llung eines Gartenbaumes ihr EinverstĂ€ndnis geben mĂŒssen. Bei sogenannten GrenzbĂ€umen ist das beispielsweise so. Steht ein Gehölz unmittelbar auf der GrundstĂŒcksgrenze, gehört es mehreren EigentĂŒmern. Das Gleiche kann fĂŒr BĂ€ume in GĂ€rten von Eigentumswohnungen gelten. Selbst wer ein Sondernutzungsrecht fĂŒr einen bestimmten Gartenanteil hat, sollte sich hier mit dem AbsĂ€gen eines Baumes zurĂŒckhalten. Auf der EigentĂŒmerversammlung muss dies in der Regel erst von der Mehrheit der MiteigentĂŒmer beschlossen werden. Wer Gehölze eigenmĂ€chtig und ohne die Zustimmung der anderen EigentĂŒmer entfernt, macht sich unter UmstĂ€nden schadensersatzpflichtig.
Nach wenigen Schnitten fÀllt der Baum
Achten Sie beim FÀllen darauf, dass keine Personen oder GegenstÀnde zu Schaden kommen. Das FÀllgebiet muss daher abgesichert und sichergestellt werden, dass keine Passanten in den Baum laufen können.
Dann wird der Fallwinkel bestimmt. Er wird möglichst auf freies GelĂ€nde ausgerichtet. Nachdem alle erreichbaren Ăste gestutzt und entfernt wurden, sind drei Schnitte erforderlich. GrundsĂ€tzlich sind fĂŒr Arbeiten mit der MotorsĂ€ge natĂŒrlich die entsprechenden Kenntnisse notwendig.
Setzen Sie auf der Seite, zu der der Baum fallen soll, die MotorsĂ€ge zweimal an. SĂ€gen Sie eine 45-Grad-Kerbe (Fallkerbe) in den Stamm. Sie ist rund ein Viertel des Durchmessers tief. Der dritte Schnitt, der eigentliche FĂ€llschnitt, wird nun von der gegenĂŒberliegenden Seite ausgefĂŒhrt â der FĂ€llschnitt sollte ĂŒber der Fallkerbe liegen. Wichtig ist, dass der Baum nicht komplett durchtrennt sondern nur umgekeilt wird.
Haben Sie alles richtig gemacht, stĂŒrzt der Baum in die gewĂŒnschte Richtung. Mit einer starken Leine, die vor dem Ansetzen der SĂ€ge hoch am Stamm angebracht wurde, können Helfer die Fallrichtung noch ein wenig beeinflussen.
Achtung
FĂ€llen Sie nur BĂ€ume, wenn Sie die entsprechende Kenntnisse hierfĂŒr haben. Die BĂ€ume können in einem schlechten Zustand sein, der von AuĂen nicht erkennbar ist, oder sie stehen schief. Dann kann es passieren, dass der Baum unkontrolliert fĂ€llt und im schlimmsten Fall Personen zu Schaden kommen.
Sicherheit beim BaumfÀllen beachten
Tragen Sie zur Vermeidung von Verletzungen eine entsprechende SchutzausrĂŒstung. Dazu gehört eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe. Die Brille verhindert, dass Splitter ins Auge gelangen, die auf Dauer das Augenlicht trĂŒben können. Ein Helm mit Gehörschutz ist genauso wichtig. Tragen Sie zusĂ€tzlich eine Arbeitshose und festes Schuhwerk. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie sich im Umgang mit MotorsĂ€gen auskennen. Eine realistische EinschĂ€tzung, wie der Baum fallen wird, gehört ebenfalls zur Risikominderung.
Baumstumpf entfernen
Wenn Sie den Baum erfolgreich gefĂ€llt haben, wird der Baumstumpf abgetötet â andernfalls treibt dieser wieder erneut aus. Mit einer FrĂ€se oder Muskelkraft können Sie den restlichen Baum samt Wurzelwerk entfernen.
In unserem Video erklÀren wir Ihnen, wie Sie mit einer FrÀse vorgehen können:
Baum niemals bei Wind fÀllen
Bei Bedarf werden bei gröĂeren BĂ€umen in den FĂ€llschnitt auch Keile aus Holz, Aluminium oder Kunststoff eingesetzt. Kleinere BĂ€ume lassen sich auch schon mit einer Art Brecheisen zum Fallen bewegen. Eine wichtige Regel fĂŒr solche Baumarbeiten heiĂt: Niemals bei starkem Wind aktiv werden. Böen können schon wĂ€hrend des SĂ€gens einen Umfaller verursachen oder spĂ€ter die geplante Fallrichtung beeinflussen.
Wer den Profi ranlĂ€sst, schĂŒtzt die eigene Gesundheit und die der Nachbarn
Eigentlich hört sich das relativ machbar an. Dennoch: Bereits ein mittelgroĂer Baum kann jeden Gartenbesitzer ganz leicht ĂŒberfordern. Je gröĂer der Baum, umso schwieriger ist die Aufgabe. Und gerade im Stadtgarten ist die Gefahr groĂ, dass der Baum auf Nachbars Auto landet oder die Rosenbeete ruiniert. Im Zweifel ĂŒberlassen Sie daher das FĂ€llen einem Profi. Zudem dĂŒrfen Sie sich aus SicherheitsgrĂŒnden nie alleine ans BaumfĂ€llen machen.