Grillen im Freien: Was ist jetzt erlaubt?

Was gibt es Schöneres, als bei diesem Sommerwetter draußen zu grillen? Doch darf ich den Grill im Garten ohne Rücksicht auf meine Nachbarn anwerfen? Und wie ist die Regelung im Schrebergarten?
Sobald die Sonne scheint und die Temperaturen angenehm sind, steigt auch die Lust auf das Grillen wieder. Dabei ist jedoch einiges zu beachten. Denn sonst kann das Barbecue zu einem Nachbarschaftsstreit ausarten.
Darf ich im eigenen Garten grillen?
Grundsätzlich ist es in Ordnung, im eigenen Garten zu grillen, erklärt Helena Klinger vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Die Frage ist nur, um was für einen Grill es sich handelt, wo er steht und wie oft er benutzt wird.
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine Grillecke, einen Grillplatz oder einen Gartengrillkamin installieren möchten, sollte dieser so positioniert sein, dass durch den Rauch und den Grillgeruch die Nachbarn nicht belästigt werden.
Muss ich meinen Nachbarn fragen, bevor ich den Grill anzünde?
Aus Gründen eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann es empfehlenswert sein, die Nachbarn zuvor darüber zu informieren, dass man am Wochenende grillen möchte. Oder, falls es etwas lauter wird, auch um deren Einverständnis zu bitten. Nachbarn haben das Recht auf Nachtruhe, deshalb sollte das Grillen auch unabhängig von der Pandemie und einer möglichen Ausgangssperre ab 22 Uhr deutlich leiser erfolgen oder nach innen verlegt werden.
Ausnahmen bei Holzkohlefeuer beachten
Das Grillen mit offenem Feuer auf dem Balkon ist untersagt – nicht nur wegen der Geruchsbelästigung, sondern auch wegen der Brandgefahr. Das entschieden unter anderem die Amtsgerichte Hamburg und Wuppertal. Das gilt unabhängig davon, ob ein Verbot in der Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt wurde.
Anders ist es beim Grillen auf der Terrasse oder in einem angemieteten Garten: Hier ist auch ein Holzkohlefeuer möglich, entschied unter anderem das Landgericht Stuttgart. Berücksichtigt werden müssen aber auch in diesem Fall der Standort und die Größe der Örtlichkeit, die Häufigkeit des Grillens, das verwendete Grillgerät und die davon ausgehenden Störungen. Das befand das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Wie oft darf ich grillen?
Gerichte haben hier nicht einheitlich entschieden. So befand das Amtsgericht Bonn, dass der Vermieter verpflichtet sei, darauf hinzuwirken, dass nur einmal pro Monat gegrillt werden darf und das Grillen 48 Stunden vorher angekündigt werden muss. Das Amtsgericht Westerstede erlaubte das Grillen bis zu zehnmal im Jahr. Auch die Uhrzeit und Dauer des Grillens können relevant sein. So entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg, dass nicht länger als zwei Stunden und nicht später als 21 Uhr am Abend gegrillt werden darf.
Kann mir das Grillen auch verboten werden?
Regelungen über die Zulässigkeit des Grillens, aber auch ein Grillverbot können sich für den Mieter aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung ergeben. Missachtet ein Mieter das Verbot wiederholt, kann der Vermieter nach vergeblicher Abmahnung kündigen. Für Wohnungseigentümer können darüber hinaus auch Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft relevant sein, die das Grillen betreffen und die dann zu beachten sind.
Darf ich im Schrebergarten grillen?
Kleingärtner dürfen in ihrer Parzelle grillen. Auch das Aufstellen eines Paravents oder eines Zeltes hierfür ist in den meisten Kleingartenanlagen erlaubt. Eine Grillecke, einen Grillplatz oder gar einen Gartengrillkamin zu installieren, ist jedoch häufig nicht gestattet. Schauen Sie am besten hierzu vorab in die Gartenordnung Ihres Vereins.
Wie auch beim Grillen im eigenen Garten oder auf dem Balkon sollten Sie auf die Belange Ihres Nachbarn achten. Halten Sie auch die Ruhezeiten ein.