• Home
  • Heim & Garten
  • Garten
  • Kleingarten: Welche Pflichten habe ich und ab wann droht die Kündigung?


Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextZwei Tote vor Hochhaus – GroßeinsatzSymbolbild für einen TextFrankfurter OB kündigt Rücktritt anSymbolbild für einen TextESA will Astronaut zum Mars schickenSymbolbild für einen TextPSG feuert Trainer – Nachfolger fixSymbolbild für einen TextHier herrscht am Wochenende StaugefahrSymbolbild für einen TextRazzien gegen SchleuserbandenSymbolbild für einen TextBastler stellt Tesla in den SchattenSymbolbild für einen TextLand will mit Goldmünzen bezahlenSymbolbild für einen TextKellogg's scheitert mit KlageSymbolbild für einen TextKate lichtet Camilla für Magazin abSymbolbild für einen TextGericht verbietet TierkleidungSymbolbild für einen Watson Teaser"GNTM"-Siegerin hat klaren KarriereplanSymbolbild für einen TextSpielen Sie das Spiel der Könige

Wann die Kündigung des Kleingartens droht

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

Aktualisiert am 09.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Gartenarbeit
Gartenarbeit: Zu den Pflichten des Vereinsmitglieds gehört häufig auch die Pflege der von allen Mitgliedern genutzten Flächen und Bauten. (Quelle: PhanuwatNandee/getty-images-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Kleingärten sind günstig und die ideale Möglichkeit, an ein kleines Stück Natur zu kommen, das man selbst gestalten kann. Doch so frei, wie sich manch einer erhofft, sind Kleingartenbesitzer gar nicht.

Das Wichtigste im Überblick


  • Kleingärtner müssen mitarbeiten
  • Diese Pflanzen sind Pflicht
  • Hunde- und Katzenhaltung
  • Vorschriften für Pools und Lauben beachten
  • Wann die Kündigung droht

Blühende Blumen, zwitschernde Vögel und Ruhe: Der eigene Garten ist der ideale Ort, um dem stressigen Alltag zu entkommen. Wer keinen eigenen hat, mietet sich gerne einen Kleingarten. Doch dieser bietet nicht nur Freiheiten: Wer die Regeln des Kleingartenvereins nicht beachtet, kann seine kleine grüne Ruhe-Oase schnell verlieren.


Baumpflege: 11 Tipps für einen optimalen Baumschnitt

Bäume bloß nicht zu früh schneiden
Abgesehen von Pfirsich und Süßkirsche sollten Obstbäume und Beeren-Sträucher von November bis April geschnitten werden.
+9

An welche Pflichten sich Kleingärtner halten müsse und welche Rechte sie haben, haben die Experten von "Finanztest" zusammengefasst.

Kleingärtner müssen mitarbeiten

ANZEIGEN
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Meistgelesen
Neue Corona-Variante beunruhigt Fachleute
Labormitarbeiterin mit einer Corona-Probe: "Noch bevor wir mit der BA.5-Welle durch sind, müssen wir uns vielleicht schon auf die nächste vorbereiten".


Wer einen Kleingarten pachtet, muss zugleich Mitglied in dem zugehörigen Verein sein. Das bedeutet, dass Sie auch aktiv am Vereinsleben teilnehmen sollten. Hierzu gehören beispielsweise die Pflege des Vereinshauses und andere Arbeitseinsätze in der Kleingartenkolonie – aber auch an Festen sollten Kleingärtner regelmäßig teilnehmen und diese tatkräftig unterstützen.

In der Mitgliedersatzung des Vereins sind häufig Angaben zu finden, um welche Art von Arbeitseinsätzen es sich handelt und wie häufig diese durchgeführt werden müssen.

Diese Pflanzen sind Pflicht

In einem Schrebergartenverein ist meist vorgeschrieben, welche Pflanzen die Mitglieder anbauen müssen. So sehen die meisten Satzungen vor, dass "auf mindestens einem Drittel der Fläche Obst und Gemüse für den eigenen Bedarf" angebaut werden muss (AZ III ZR 281/03), so "Finanztest". Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fruchtquote. Der Vereinsvorstand kontrolliert regelmäßig, ob diese Fruchtquote auch eingehalten wird.

Der Hintergrund: Schrebergärten dienen der kleingärtnerischen Nutzung. Wird die Fruchtquote wegen eines zu großen Rasenanteils unterschritten, kann die Kolonie ihren Schutz verlieren. Nach dem Bundeskleingartengesetz würde es sich dann nicht mehr um eine Kleingartenkolonie handeln. Die Folge: Der Grundstücksbesitzer könnte den Nutzungsvertrag kündigen und die Kleingärtner ihren Schrebergarten verlieren.

Hunde- und Katzenhaltung

Viele Kleingartenkolonien gestatten ihren Mitgliedern das Halten von Hunden und Katzen, wenn diese sich nur zeitweise auf dem Grundstück befinden. Ein dauerhafter Aufenthalt der Vierbeiner ist häufig nicht erwünscht. Hühner und Kleintiere dürfen ebenfalls nicht auf dem Grundstück gehalten werden.

Vorschriften für Pools und Lauben beachten

Einige Kleingärtner stellen im Sommer gerne einen mobilen Swimmingpool auf. Dies ist jedoch nicht in jeder Kolonie erlaubt. Wichtig ist vor allem die Maximalgröße – Durchmesser von bis zu 3,6 Metern –, die nicht überschritten werden darf. Zudem sollten sie darauf achten, welche Vorschriften für die Entsorgung des Pool-Wassers gelten.

Auch kleine Häuser und Lauben, die zum Verweilen einladen, sollten entsprechende Vorschriften einhalten. Vielerorts dürfen sie insgesamt nicht größer als 24 Quadratmeter sein. Teilweise sind auch nur wesentlich kleinere Bauten gestattet. Wichtig ist auch, dass die Laube oder das Gartenhaus nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt wird.

Wann die Kündigung droht

Verstößt ein Kleingärtner gegen die Mitgliedersatzung und das Bundeskleingartengesetz, kann ihm gekündigt werden. Er verliert sein Grundstück.

Weitere Gründe für eine Kündigung erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe von "Finanztest". Hier geben Experten auch Tipps, wie Sie am besten und schnellsten zu Ihrem eigenen Kleingarten kommen und mit welchen Kosten Sie dabei rechnen sollten.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website