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Feuerwehr: Wer wann die Kosten für den Einsatz trägt


Nicht nur bei Fehlalarm
Feuerwehr – Wann die Hilfe kostenpflichtig ist

Wissen Sie, in welchen Fällen Sie die Feuerwehr rufen können? Und wussten Sie, dass ihr Einsatz auch Geld kosten kann?

02.04.2024|Lesedauer: 2 Min.
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In Notsituationen kontaktieren viele gar nicht oder erst sehr spät die Feuerwehr. Einerseits wissen sie nicht, wann der Einsatz der Rettungskräfte gerechtfertigt ist, anderseits befürchten sie eine hohe Rechnung, die durch den Einsatz auf sie zukommen könnte. Doch wann fallen überhaupt Kosten für den Anrufenden an?

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Die Einsatzkräfte der Feuerwehr helfen in vielen Notsituationen: Wichtig dabei ist, dass es sich tatsächlich um einen Notfall handelt. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)

Wann Sie keine Rechnung für den Feuerwehr-Einsatz erhalten

"Generell gilt, dass Einsätze der Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Notlagen sowie bei Bränden grundsätzlich kostenlos sind", erklärt die Feuerwehr Lossburg. Diese Aufgaben zählen zu den Pflichten der Feuerwehr und sind für Privatleute quasi kostenfrei. Quasi, da die durch den Einsatz entstandenen Kosten von der Gemeinde getragen werden (Steuereinnahmen).

Wann Sie den Feuerwehr-Einsatz bezahlen müssen

Es gibt jedoch auch Situationen, bei denen keine Kostenübernahme stattfindet und Privatleute den Feuerwehreinsatz direkt zahlen müssen. Dazu zählen unter anderem:

  • wenn Sie mutwillig einen Fehlalarm ausgelöst haben,
  • wenn Sie das Feuer mutwillig gelegt haben (Brandstiftung),
  • das Einfangen von Tieren (beispielsweise, wenn eine Katze vom Dach gerettet werden muss),
  • die Türöffnung in Gebäuden (Wohnung, Haus, Aufzüge),
  • das Entfernen von umweltgefährdenden Stoffen (beispielsweise Öl auf einem Parkplatz),
  • das Entfernen von Sturmschäden (außer, es handelt sich um einen Katastrophenfall),
  • das Beseitigen von Wasserschäden (beispielsweise bei einem Rohrbruch),
  • die Unterstützung bei Räumarbeiten (außer, es handelt sich um einen Katastrophenfall),
  • die Absicherung von Gebäuden.

Die Kosten trägt in diesen Fällen der Verursacher des Schadens, der Meldende oder der Eigentümer des Gegenstandes (Haus, Auto, Alarmanlage) beziehungsweise Tieres.

Wie hoch die Kosten für den Einsatz sind, hängt unter anderem von der Mannschaftsstärke, den eingesetzten Geräten, dem Aufwand und der Dauer ab. Zudem unterscheiden sich die Gebührensätze von Gemeinde zu Gemeinde.

Notruf wählen oder nicht?

Die Feuerwehr Lossburg appelliert an alle, im Notfall den Feuerwehr-Notruf 112 zu wählen. "Auch wenn sich ein Feuerwehreinsatz im Nachhinein als irrtümlich herausstellt, zum Beispiel wenn ein zischendes Geräusch an der Gasheizung später als Abblasen des Überdruckventils identifiziert wird." Dadurch entstünden dem Hilferufenden keine Kosten.

Allgemein ist es ratsam, lieber einmal mehr den Notruf zu wählen. Denn im Ernstfall zählt jede Sekunde.

Verwendete Quellen
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