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Darf man Verpackung im Geschäft lassen? Welchen Müll Sie mitnehmen müssen


Müll direkt beim Händler entsorgen
Das sollten Sie nach dem Einkauf mit Verpackungen nicht tun


Aktualisiert am 06.07.2024Lesedauer: 3 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Dr.Oetker Pizzakarton (Symbolbild): Der Pappkarton nimmt viel Platz im Einkaufswagen weg.Vergrößern des Bildes
Pizzakarton (Symbolbild): Er nimmt im Einkaufswagen viel Platz weg. (Quelle: Newscast via www.imago-images.de)

Viele lassen nach dem Einkauf gerne die sperrigen Umverpackungen im Geschäft zurück. Aber welche Regeln gelten hierfür genau?

Pizzakartons, Plastikschalen von Nektarinen oder die Verpackungen von Non-Food-Artikeln: All das ist Abfall, den viele gleich nach dem Bezahlen im Supermarkt wegwerfen. Zum einen, damit die eigenen Mülltonnen zu Hause nach dem Einkauf nicht gleich wieder überquellen. Zum anderen, weil die Teile oft viel mehr Platz wegnehmen als das Produkt selbst. Und da viele Waren doppelt und dreifach verpackt sind, hat das Zurücklassen von Kartons, Schälchen und Co. auch keine negativen Auswirkungen auf die Lebensmittelhygiene.

Aber ist es eigentlich erlaubt, den ganzen Müll im Laden zurückzulassen? Was müssen Händler annehmen und was dürfen sie verweigern?

Müll beim Händler lassen – wie ist die Rechtslage?

Offiziell ist es erlaubt, Umverpackungen nach dem Kauf direkt im Laden zu entsorgen (siehe § 5 deutsche Verpackungsverordnung). Wichtig ist, dass hierfür die entsprechenden Sammelbehälter genutzt werden und der Müll nicht arglos in der Ladenecke oder vor dem Geschäft entsorgt wird.

Zudem müssen Verbraucher wissen, was genau Umverpackungen beziehungsweise "systembeteiligungspflichtige Verpackungen" sind. Denn dabei handelt es sich nur um solche Verpackungen, die weder der Haltbarkeit noch der Hygiene oder dem Schutz der Ware dienen.

Das sagt das Gesetz

§ 15 "Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung" lautet wie folgt:
"Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber von [...] Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, [...] sind verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen."

Welchen Müll dürfen Sie nicht im Geschäft entsorgen dürfen

Folglich ist es beispielsweise (offiziell) verboten, die Kunststoffschale von Fleischware im Sammelbehälter für Kunststoff zu entsorgen. Zumal das ein erhebliches Gesundheitsrisiko wäre – Salmonellen, Listerien, Campylobacter oder E. coli könnten sich schnell ausbreiten.

Aus demselben Grund sollten Sie Lebensmittel ebenfalls nicht in den Sammelcontainern entsorgen – beispielsweise die schimmelige Weintraube oder den matschigen Apfel. Ausnahme: Es gibt spezielle Biotonnen, die der Händler seinen Kunden aus diesem Zweck bereitstellt.

Aber Achtung: Den Umkarton des Müslis oder der TK-Pizza müssen Sie mitnehmen. Denn auf ihm stehen noch weitere wichtige Angaben wie das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Chargennummer (wichtig bei einem Rückruf) und die Nährwerte beziehungsweise Zutaten. Die Außenhülle gilt demnach als Verkaufsverpackung und muss – offiziell – vom Kunden mitsamt der Ware nach Hause genommen werden.

Laut Definition ist es also offiziell auch nicht gestattet, die Kunststoff- oder Pappschale, in dem Obst (Äpfel, Birnen) und Gemüse (Tomaten, Paprika) angeboten werden, im Laden zu entsorgen.

Welchen Müll dürfen Sie im Geschäft entsorgen?

Entsorgen dürfen Sie beispielsweise die Faltschachtel der Zahnpastatube oder der Gesichtscreme. Aber auch der Karton, der mehrere kleinere Produkte – beispielsweise einzeln verpackte Müsliriegel oder probiotische Joghurtdrinks – zusammenhält, kann im Geschäft bleiben. Die Umverpackung dient hier nicht der Hygiene. Sondern der Werbung oder als Diebstahlschutz – insbesondere bei sehr kleinen Artikeln. Meist ist die Ware auch an sich noch so gut eingepackt (Tube, Tiegel), dass sie beim Transport nicht beschädigt wird.

Aber Achtung: Das Maß muss überschaubar sein. Sie dürfen also nicht verhältnismäßig viel Müll zurücklassen oder zusätzlich noch Umverpackungen von zu Hause mitbringen und diese beim Händler entsorgen, nur damit Ihre Mülltonnen leer bleiben.

Übrigens: Neben der Umverpackung können Sie bei einigen Händlern teilweise auch ausgediente Batterien (mehr dazu hier), Leuchtmittel (mehr dazu hier) sowie Elektroschrott (mehr dazu hier) legal entsorgen.

Info

Streng genommen müssen sogar Onlinehändler die Umverpackungen kostenlos zurücknehmen.

Welche Strafen drohen?

Es kommt natürlich darauf an, welche Art von Müll Sie im Geschäft entsorgen. Bei Pizzakartons, Müslipackungen oder ähnlichen Behältnissen wird der Ladenbesitzer sicherlich ein Auge zudrücken.

Anders könnte es hingegen bei Verpackungen sein, die aus hygienischen Gründen nicht in Sammelbehältern entsorgt werden sollten, da sie sonst ein Gesundheitsrisiko für die Allgemeinheit darstellen – beispielsweise Verpackungen für rohes Fleisch, Fisch etc. und allgemein Produkte, an denen sich noch Lebensmittelreste befinden. Da der Filialleiter das Hausrecht innehat, könnte er Ihnen im schlimmsten Fall beispielsweise ein Hausverbot erteilen.

Verwendete Quellen
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