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Gas: Wie viel darf man lagern? Wo dürfen Gasflaschen lagern? Wichtige Infos


Vorschriften beachten
Flüssiggas: Ist es verboten, Gas zu lagern?

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

Aktualisiert am 24.06.2022Lesedauer: 2 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Propan: Bei der Lagerung von Gasflaschen ist Vorsicht geboten.Vergrößern des Bildes
Propan: Bei der Lagerung von Gasflaschen ist Vorsicht geboten. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Ob zum Kochen, Grillen, Heizen oder Kühlen: Flüssiggas ist auch bei Verbrauchern ein beliebter Energieträger. Doch angesichts der steigenden Energiekosten fragt sich so manch einer: Sollte ich Gas auf Vorrat kaufen?

Gas wird sowohl zum Kochen als auch zum Heizen verwendet – beispielsweise beim Grill, Campingkocher oder Heizpilz. Sollte man sich angesichts der stark steigenden Gaspreise und einer vielleicht drohenden Gasknappheit einen Vorrat an Gasflaschen anlegen? Oder ist das verboten?

Wie lange kann ich Gasflaschen lagern?

Theoretisch haben Gasflaschen kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Jedoch muss ihr Zustand regelmäßig vom TÜV überprüft werden – und zwar mindestens alle zehn Jahre. Aber: Es gibt Ausnahmen und bestimmte Regeln, die eingehalten werden müssen. Mehr erfahren Sie hier.

Wichtig bei der Lagerung ist, dass das Absperrventil der Flaschen sorgfältig zugedreht, also verschlossen ist. Anschließend muss auf das Ventil eine rote Ventilkappe gesetzt werden. Dadurch sollen mögliche Schäden am Ventil durch die Lagerung oder einen Transport verhindert werden.

Wie viel Gas darf ich lagern?

Privatleute dürfen nicht mehr als 16 Kilogramm Flüssiggas (Füllgewicht) in einem Gebäude lagern, laut den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF). Mehr ist im Privatgebrauch nicht erlaubt.

Wo darf ich Gas lagern?

Gasflaschen – sowohl gefüllt als auch leer – dürfen nicht überall gelagert werden. Laut dem Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) sind folgende Orte zur Aufbewahrung von Flüssiggas in Flaschen nicht erlaubt:

  • Keller
  • Flur
  • Treppenhaus
  • Schächte
  • Durchgänge
  • Schlafräume

Erlaubt sind hingegen Orte und Räume, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Gartenschuppen – wenn dieser gut belüftet ist.
  • Garage – wenn sie gut belüftet ist.

Allgemein sollte der Aufbewahrungsort gut belüftet sein und nicht unter der Erde liegen (Erdgleiche). Direkte Sonneneinstrahlung sollte vermieden werden. Kälte hingegen überstehen die meisten Gasflaschen unbeschadet – zu starker Frost kann ihnen allerdings schaden. Bei der Lagerung im Freien sollten die Gasflaschen einen Abstand von fünf Metern zu anderen Gebäuden haben. Andernfalls ist eine zwei Meter hohe Schutzmauer um die Gasflaschen notwendig. Bei allen Lagerorten sollte der Boden schwer entflammbar sein und es sollten sich keine (leicht) brennbaren Gegenstände in der Nähe befinden.

Sowohl Unbefugte als auch Kinder sollten die gelagerten Gasflaschen nicht erreichen können.

Wichtig
Gasflaschen dürfen nur aufrecht stehend aufbewahrt werden.

Weitere Informationen zur Lagerung von Flüssiggas finden Sie in den Vorschriften des Spitzenverbands der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter den Paragraphen 6 und 31.

Was beinhalten Gasflaschen?

Gasflaschen sind mit Flüssiggas gefüllt. Es kann sich dabei um Butan, Propan und deren Gemischen handeln. Unter hohem Druck werden diese Energieträger verflüssigt und in die entsprechenden, dafür vorgesehenen Flaschen abgefüllt.

Verwendete Quellen
  • Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
  • Tyczka
  • Regler- und Armaturengesellschaft mbH & Co. KG
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  • Feuerwehr Stützpunkt Amriswil
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