Zusatzkosten bei Bezahlchips Verbraucherzentrale kritisiert Abzocke bei Festivals

Festivalbesucher müssen bei bargeldlosen Bezahlchips häufig draufzahlen. Das ist aus Sicht von Verbraucherschützern unzulässig.
Fix ein Getränk an der Bar oder einen Snack an der Imbissbude holen, bevor es wieder zur Bühne oder auf die Tanzfläche geht. Bezahlt wird auf Festivals immer häufiger bargeldlos mit Bezahlchips, die die Besucher vor Veranstaltungsbeginn mit Guthaben aufladen. Das spart Zeit, kann für die Besucher jedoch auch zusätzliche Kosten bedeuten. Die Verbraucherzentrale sieht dies kritisch, denn aus ihrer Sicht sind diese Zusatzkosten teils unzulässig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht laut einer Mitteilung drei größere Probleme:
- Für die Aktivierung der Chips oder die erstmalige Aufladung würden öfter Zusatzkosten verlangt, was unzulässig sei, gerade wenn die Chips die einzige Bezahlmöglichkeit auf dem Festival seien.
- Mehrere Veranstalter verlangten Entgelt für die Rückerstattung des Restguthabens oder verlangten einen Mindestbetrag. Der VZBV betont: "Veranstalter sind bereits gesetzlich zur Auszahlung des gesamten Restguthabens verpflichtet."
- Manche Veranstalter setzten Fristen von nur wenigen Wochen, in denen sich die Verbraucher um eine Rückerstattung ihres Restguthabens kümmern müssen. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale zu kurz. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren.
Außerdem: Eine Prüfung der Verbraucherzentrale ergab, dass einige Festivalveranstalter den Ticketpreis nicht korrekt angaben. So seien zusätzliche Servicegebühren bei den beworbenen Preisen nicht berücksichtigt und erst beim Abschluss des Ticketkaufs auf die Preise aufgeschlagen worden.
- Nachrichtenagentur dpa