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Urteil: Bayern behält Recht an der Marke "Neuschwanstein"


EuGH-Urteil
Bayern behält Rechte an der Marke "Neuschwanstein"

Von dpa
Aktualisiert am 06.09.2018Lesedauer: 1 Min.
Blick auf das Schloss Neuschwanstein: Bayern hat sich seine bekannteste Sehenswürdigkeit als Marke eintragen lassen.Vergrößern des BildesBlick auf das Schloss Neuschwanstein: Bayern hat sich seine bekannteste Sehenswürdigkeit als Marke eintragen lassen. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-bilder)
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Der Freistaat Bayern darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs das Recht an der Marke "Neuschwanstein" behalten. Die Luxemburger Richter wiesen eine Klage des Bundesverband "Souvenir Geschenke Ehrenpreise e.V." zurück. Somit darf der Freistaat weiterhin Lizenzgebühren für bestimmte Souvenirs wie Brettspiele oder Porzellantassen verlangen.

Der Streit zwischen dem Bundesland und dem Verband schwelt seit Jahren (Rechtssache C-488/16 P). 2011 hatte Bayern "Neuschwanstein" als europäische Marke schützen lassen. Dagegen wehrte sich der Bundesverband "Souvenir Geschenke Ehrenpreise e.V." – und zog bis vor den Europäischen Gerichtshof.

EuGH entscheidet über Markenrecht

Der Souvenirverband als Vertreter von Fabrikanten und Händlern argumentierte unter anderem, "Neuschwanstein" bezeichne eine geografische Herkunft und sei deshalb nicht schützbar. Nach EU-Recht sind Marken, die zum Beispiel ausschließlich auf den Herstellungsort der Ware hinweisen, von der Eintragung ausgeschlossen.

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Nur Bayern darf "Neuschwanstein" vermarkten

Schon 2016 hatte ein untergeordnetes EU-Gericht jedoch Bayern recht gegeben. Das im 19. Jahrhundert erbaute Schloss könne "zwar geografisch lokalisiert, aber nicht als geografischer Ort angesehen werden", befanden die Richter in erster Instanz. Vielmehr gleiche es einem Museum und diene der Bewahrung des Kulturerbes.

Die EuGH-Richter bestätigten nun das Urteil. Der Souvenirverband kämpft indes weiter: Ein anderer Löschungsantrag gegen die Marke wurde bereits vor dem EuGH-Urteil eingereicht, wie der Anwalt des Verbandes, Bernhard Bittner, sagte.

Verwendete Quellen
  • dpa
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