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Rückruf – Vorsicht vor Schimmelpilz! Grell Naturkost ruft Basmatireis zurück


Vorsicht, Schimmelpilzgifte!
Grell Naturkost ruft Basmatireis zurück

Von t-online, cch

Aktualisiert am 20.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Rückruf: Hersteller rufen häufig Produkte aufgrund gefährlicher Mängel zurück.Vergrößern des BildesRückruf: Hersteller rufen häufig Produkte aufgrund gefährlicher Mängel zurück. (Quelle: t-online.de/Alnader)
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor einem bestimmten Basmatireis. Das Produkt könnte mit Schimmelpilzgiften belastet sein. Welche Marke und welche Charge betroffen sind, erfahren Sie hier.

Grell Naturkost, ein regionaler Großhandel für Naturkost und Naturwaren, ruft "Basmati Reis braun" zurück. Das geht aus einer Kundeninformation hervor. Betroffen ist der Reis mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 15.11.2021 und den Lotnummern 901584, 901665 sowie 901722. Die Angaben finden sich auf der Rückseite der Verpackung. Das Produkt wurde in der 500-Gramm-Packung verkauft.

Auf einen Blick: Dieses Produkt ist betroffen

  • Produkt: "Basmati Reis braun" von Grell Naturkost
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.11.2021
  • Lotnummern: 901584, 901665 und 901722

Rückruf von Basmatireis: In diesen Bundesländern wurde er verkauft

Der Reis wurde in Geschäften in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie im Onlineshop des Großhandels verkauft.

In den drei Chargen wurde eine Belastung mit Aflatoxinen festgestellt. Dabei handelt es sich um Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Das Unternehmen rät davon ab, den Reis zu verzehren. Er könne in die Verkaufsstätte zurückgebracht werden. Der Kaufpreis werde dann erstattet. Alle anderen Chargen des genannten Produktes seien einwandfrei.

Das sind Aflatoxine

Aflatoxine gehören laut Bundesinstitut für Risikobewertung zu den stärksten in der Natur vorkommenden Giften und krebserzeugenden Stoffen. Die Gifte werden beim Kochen nicht zerstört, sie sind hitzebeständig. Werden nur über einen kurzen Zeitraum Lebensmittel verzehrt, die die Höchstgehalte geringfügig überschreiten, sei aber nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen.

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