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Lidl wird abgemahnt: "Unschlagbares" Angebot gar nicht so günstig


Abmahnung für Lidl


Aktualisiert am 02.12.2022Lesedauer: 1 Min.
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Unlautere Werbung: Der Discounter Lidl muss sich für ein beworbenes Produkt im aktuellen Prospekt verantworten.
Unlautere Werbung: Der Discounter Lidl muss sich für ein beworbenes Produkt im aktuellen Prospekt verantworten. (Quelle: IMAGO / Michael Gstettenbauer)
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Discounter werben stets mit großen Preisnachlässen auf Lebensmittel. Lidl bekam für ein als "unschlagbar" günstig beworbenes Produkt nun eine Abmahnung.

Wie die Lebensmittelzeitung berichtet, hat sich der Discounter Lidl am Mittwoch eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale eingehandelt. Die Zentrale zur Eindämmung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale) verweist auf das aktuelle Prospekt des Discounters.

Wettbewerbszentrale kritisiert Wortwahl

Demnach wirbt Lidl mit einer Tiefkühlpizza zu einem Preis, den der Discounter als "unschlagbar" bezeichnet. Diese Formulierung sei nach dem Verständnis der Wettbewerbszentrale irreführend und somit unlauter.

In dem Fall handelt es sich um ein Angebot für "Dr. Oetker Ristorante Pizza / Bistro Flammkuchen Elsässer Art". Mit der App "Lidl Plus" sei die Tiefkühlpizza demnach "unschlagbar" günstig für 1,85 Euro zu haben, anstelle von 1,95 Euro ohne die App.

Unschlagbar: Wer damit wirbt, muss die Preise der Konkurrenz kennen. (Quelle: Lebensmittelzeitung.net)
Unschlagbar: Wer damit wirbt, muss die Preise der Konkurrenz kennen. (Quelle: Lebensmittelzeitung.net) (Quelle: Lebensmittelzeitung.net)

Die Wettbewerbszentrale hält diesen Preis keinesfalls für unschlagbar. Die Kritik: Kundinnen und Kunden könnten dein Eindruck bekommen, dass der Preis des beworbenen Produktes woanders teurer ausfällt.

Es geht günstiger

Nicht nur sei die Titulierung irreführend, andere Händler würden dasselbe Produkt zu einem günstigeren Preis verkaufen. Als Beispiele nennt die Wettbewerbszentrale "Aktiv Irma" und "Marktkauf", wo die Tiefkühlpizza für 1,79 Euro erhältlich ist.

"Diese Alleinstellungswerbung ist daher unzutreffend und nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb irreführend", zitiert die Lebensmittelzeitung Tudor Vlah, Referent der Wettbewerbszentrale. Die Discounterkette könne bis zum 7. Dezember eine Unterlassungserklärung abgeben. Dann müsse Lidl nicht mit einer Klage rechnen.

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Verwendete Quellen
  • Lebensmittelzeitung.net: "Lidl kassiert Abmahnung"
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