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Werbeversprechen und Zuckerfallen für Verbraucher


Zuckerfallen und Werbeversprechen

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 15.10.2019Lesedauer: 2 Min.
Saftverpackung: Auch Produkte "ohne Zuckerzusatz" können Zucker enthalten.Vergrößern des BildesSaftverpackung: Auch Produkte "ohne Zuckerzusatz" können Zucker enthalten. (Quelle: Robert Günther/dpa-tmn-bilder)
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Obst statt Schokoriegel, Knäckebrot statt Kekse: Oft wollen Eltern ihre Kinder so zuckerarm wie möglich ernähren. Und auch viele gesundheitsbewusste Menschen versuchen, Zucker zu reduzieren. In der Praxis ist das oft gar nicht so einfach. Denn rund um den Zucker gibt es jede Menge Trickserei.

Zucker ist nicht per se schlecht oder verboten. Dieser Nährstoff liefert, als Einfachzucker-Kohlenhydrat, schnell und kurzfristig Energie für den Körper. In Maßen genossen, darf er Kinder und Erwachsene weiterhin erfreuen, ohne Schäden zu verursachen. Dennoch lohnt sich ein genauer Blick auf die Verpackung, um nicht in die Zuckerfalle zu tappen.

Packungsangaben sind genau definiert

In Deutschland gelten strenge Regeln und Richtlinien, was Verpackungen und die darauf zu findenden Informationen betrifft. Oft sind diese so formuliert, dass sie Verbraucher in die Irre führen, ohne dabei zu lügen.

  • "Zuckerarm" bedeutet, dass pro 100 Gramm fünf Gramm Zucker enthalten sein dürfen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei "zuckerfrei" dürfen es nur noch 0,5 Gramm sein.
  • "Weniger süß" heißt hingegen nicht, dass auch weniger Zucker enthalten ist. Es ist eine reine Geschmacksangabe und wird verwendet, wenn statt Haushaltszucker der weniger süß schmeckende Traubenzucker zum Einsatz kommt. Die Menge kann dabei aber die gleiche sein.
  • "Mit Traubenzucker" heißt nicht, dass dies ein besserer Zucker ist. Um die gleiche Süße wie beim Haushaltszucker zu bekommen, muss sogar mehr verwendet werden.
  • "Ohne Zuckerzusatz" kann trotzdem Zucker enthalten – Fruchtzucker etwa. Es wurde nur auf eine extra Zugabe verzichtet.

Zucker versteckt sich oft hinter Decknamen

Es bleibt noch der Blick auf die Zutatenliste und Nährwerttabelle. Doch auch der will gelernt sein, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg: Oft tarnen die Hersteller Zucker mit Begriffen wie "Glukose-Fruktose-Sirup", "Maltrodextrin" oder "Molkenerzeugnis". Sie alle zählen zu den Einfachzucker-Kohlenhydraten.
Das zeigt, dass nicht nur das Wort Zucker zum Zuckergehalt beiträgt, sondern viele weitere Begriffe ebenso eine Rolle spielen.

Vorsicht vor Portionsgrößen und bunten Verpackungen

Gerade bei süßen Getränken geben Hersteller kleine Portionsgrößen auf der Verpackung an. Dies suggeriert, dass der Verbraucher gar nicht so viel Zucker zu sich nimmt. Die Angabe "pro Portion" meint nicht automatisch den gesamten Inhalt, sondern kann auch nur ein Bruchteil dessen sein. Ein genaues Hinschauen lohnt sich auch hier.

Mit Vorsicht zu genießen sind Lebensmittel mit bunter Verpackung und noch bunteren Werbeversprechen, die besonders auf Kinder zielen. Häufig enthalten solche Cerealien, Joghurts oder Getränke sogar sehr viel Zucker oder Zusatzstoffe, warnt die Verbraucherzentrale NRW- und empfiehlt daher keines der Produkte.

Auch scheinbar sinnvolle Nahrungszusätze wie Calcium oder Vitamine seien in der Regel überflüssig, so die Experten. Steht eine Ernährung mit natürlichen Lebensmitteln im Vordergrund, deckt sie den Bedarf an Nährstoffen in der Regel von alleine. Es spricht daher nichts dagegen, sich oder den Kindern hin und wieder eine süße Versuchung zu erlauben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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