Hersteller ruft Käse zurück
Die Gut von Holstein GmbH ruft Käse zurück. Der Grund: Eine mikrobiologische Belastung mit Listerien kann nicht ausgeschlossen werden. Diese Bundesländer sind von dem Rückruf betroffen.
Wegen einer möglichen Gesundheitsgefahr in Form von Listerien ruft der Hersteller Gut von Holstein einige Chargen seines Weihnachtskäses zurück. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass in einzelnen Verpackungen ebenfalls Listerien im Produkt nachgewiesen werden könnten.
Kunden werden dazu aufgerufen, den Rückruf zu beachten und den betroffenen Käse nicht mehr zu verzehren.
Welches Produkt ist betroffen?
Der RĂĽckruf gilt fĂĽr:
Produkt: "Gut von Holstein Weihnachtskäse 60% Fett i.Tr."
Chargennummern:
- 12102021T6
- 13102021T6
- 14102021T6
- 20102021T2
- 21102021T2
- 26102021T3
- 27102021T1
Mindesthaltbarkeitsdaten:
- 12.03.2022
- 13.03.2022
- 14.03.2022
- 20.03.2022
- 21.03.2022
Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Die Chargennummer finden Sie auf dem RĂĽcketikett. Produkte mit anderen Chargennummern seien nicht von dem RĂĽckruf betroffen, heiĂźt es in der Kundeninformation.
Diese Symptome hat eine Listerien-Erkrankung
Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln. Bei Schwangeren kann sogar ohne Symptome bei der Mutter das ungeborene Kind geschädigt werden.
Personen, die das vom Rückruf betroffene Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen. Für andere Personen ohne Symptome ist dies nicht sinnvoll.
Was können Sie tun?
Kunden, die den "Gut von Holstein Weihnachtskäse" bereits gekauft haben, können die betroffenen Verpackungen mit den genannten Chargennummern gegen Erstattung des Kaufpreises – auch ohne Vorlage des Kassenbons – in den jeweiligen Einkaufsstätten zurückgeben.
Bei Rückfragen können Sie sich an das Qualitätsmanagement unter 04192 811019 sowie per E-Mail unter qm@gut-von-holstein.de wenden.