t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenFamilieFamilie & Beruf

Bestattungsvorsorge: So sicher ist Geld bei Treuhandgesellschaften


Alternative zur Sterbegeldversicherung
Bestattungsvorsorge: So sicher ist das Geld bei Treuhandgesellschaften

dpa-tmn, Falk Zielke

16.01.2018Lesedauer: 1 Min.
Grab: Jeder kann schon zu Lebzeiten die eigene Bestattung organisieren und vorab bezahlen. Die Verwaltung des Geldes kann eine Treuhandgesellschaft übernehmen.Vergrößern des BildesGrab: Jeder kann schon zu Lebzeiten die eigene Bestattung organisieren und vorab bezahlen. Die Verwaltung des Geldes kann eine Treuhandgesellschaft übernehmen. (Quelle: Kenny10/getty-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Wer schon zu Lebzeiten Geld für seine Bestattung zurücklegen will, kann eine Treuhandgesellschaft mit der Verwaltung beauftragen. Wie sicher das Geld dort ist, hat Stiftung Warentest für die Zeitschrift "Finanztest" untersucht.

Jeder kann schon zu Lebzeiten die eigene Bestattung organisieren und vorab bezahlen. Dazu ist ein Vertrag mit einem Bestatter erforderlich, der häufig aus zwei Teilen besteht: einem Vertrag über die Bestattungsleistung und einem Vertrag über die Bezahlung. Wer keine Sterbegeldversicherung abschließen oder das Geld auf ein Sperrkonto einzahlen will, kann oft auch die Verwaltung des Geldes durch eine Treuhandgesellschaft wählen.

Vier Treuhandgesellschaften untersucht

Die Stiftung Warentest untersuchte für die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 2/2018) vier Treuhandgesellschaften, die zusammen derzeit über eine Milliarde Euro verwalten. Das Ergebnis: Bei drei der vier geprüften Gesellschaften ist das Geld gut geschützt. Lediglich bei einem Unternehmen bekommt der Kunde die Möglichkeit, das Geld mit einer Bankbürgschaft zu sichern, erst auf Nachfrage.

Mit den Treuhandverträgen waren die Experten nicht zufrieden. Alle enthielten Formulierungen, die Kunden benachteiligen. In einem Fall fanden die Tester unzulässige Kündigungsklauseln, in anderen Fällen waren große Teile des Vertrages nicht eindeutig formuliert. Allerdings sind diese Mängel aus Sicht der Experten kein Grund, Treuhandverträge zu meiden. "Verbraucherfreundlich wäre es, wenn die Gesellschaften die Verträge nachbesserten", heißt es in der "Finanztest".

Quelle:
- dpa
- "Finanztest" (Ausgabe 2/2018)

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website