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Großkatze in Sachsen-Anhalt: Private Haltung in Deutschland erlaubt?


Raubkatze in Sachsen-Anhalt
Ist die private Haltung von Großkatzen in Deutschland erlaubt?

Von t-online, lhe

Aktualisiert am 17.06.2025 - 10:42 UhrLesedauer: 2 Min.
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Eine Löwin in einem Nationalpark (Symbolbild): Ist die private Haltung von Großkatzen in Deutschland erlaubt? (Quelle: IMAGO/Jason Getz)
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In Sachsen-Anhalt sorgt eine mutmaßliche Großkatze für Aufsehen. Stammt sie aus einem Privathaushalt? So ist die bundesweite Gesetzeslage.

Vor zwei Jahren war es eine vermeintliche Löwin in Berlin, die sich als Wildschwein entpuppte. Jetzt gibt es wieder einen Raubtier-Alarm. In Braunsbedra in Sachsen-Anhalt wurde offenbar eine Großkatze gesichtet.

Wo das Tier herkommen könnte, ist derzeit völlig unklar. Bei der "Löwin" von Kleinmachnow wurde damals zunächst vermutet, dass sie von einem Zirkus oder sogar aus privater Haltung ausgebüxt sei. Aber: Ist es überhaupt erlaubt, eine Großkatze zu halten?

Die überraschende Antwort: Prinzipiell ist die Haltung von Großkatzen in Deutschland auch in einem Privathaushalt möglich. Wie Adeline Fischer von der Tier- und Naturschutzorganisation Pro Wildlife bei Deutschlandfunk Nova erklärt, gibt es in Deutschland kein einheitliches Gesetz, das die Haltung exotischer Tiere regelt.

Vielmehr greift hier zum einen die Gesetzgebung der EU, laut der der Handel mit Großkatzen erlaubt ist, sofern es sich nicht um illegale Wildfänge handelt. Zum anderen reglementiert auch das Washingtoner Artenschutzabkommen den Handel mit wilden Tieren.

Anforderungen zur Haltung unterscheiden sich

Demnach dürfen bestimmte Tiere, die unter Artenschutz stehen, nur mit besonderen Papieren gehalten werden. Diese Papiere beinhalten meistens aber nur einen Herkunftsnachweis. Der Tierschutzorganisation Peta zufolge könne allerdings oft nicht nachvollzogen werden, woher die Tiere tatsächlich stammen.

Generell unterliegt die Haltung von Großkatzen verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen:

  • Tierschutzgesetz: Dieses Gesetz verpflichtet Halter, die Tiere artgerecht zu halten, zu pflegen und unterzubringen.
  • Bundesartenschutzverordnung: Sie regelt den Schutz bestimmter Tierarten und kann zusätzliche Anforderungen an die Haltung stellen.
  • Säugetiergutachten: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat ein Gutachten veröffentlicht, das Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren, einschließlich Großkatzen, definiert. Zum Beispiel wird für Löwen und Tiger ein Außengehege von mindestens 200 m² gefordert.

Adeline Fischer erklärt, dass Halter exotischer Tiere bislang keinen Nachweis darüber erbringen müssen, ob die Tiere artgerecht gehalten werden. In der Bundesartenschutzverordnung seien lediglich "Mindesthaltungsbedingungen" festgelegt, die sich je nach Veterinärbehörde, Bundesland und teils sogar Kommune unterscheiden.

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Möglicherweise werden "Dutzende Tiere" in Deutschland illegal gehalten

So müssen Halter in Berlin, Bremen, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Hamburg nachweisen, dass sie wissen, was sie tun. In Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Brandenburg gibt es solche Gesetze derzeit nicht. Teilweise muss der Besitz der Tiere nicht einmal bei den Behörden gemeldet werden.

Einheitlich reglementiert ist die Haltung exotischer Tiere – darunter auch Löwen – in Deutschland also nicht. Da der Besitz in einigen Bundesländern nicht einmal gemeldet werden muss, ist es durchaus möglich, dass hierzulande Großkatzen leben, von denen die Behörden nichts wissen. Peta geht davon aus, "dass bundesweit Dutzende Tiere illegal gehalten werden".

Verwendete Quellen
  • peta.de: "Tiger & Löwen als Haustiere: Infos zur Haltung von Großkatzen"
  • deutschlandfunknova.de: "Exotische Tiere halten in Deutschland – das geht"
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