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Nebenverdienst als Rentner: Darauf sollten Sie achten


Zusätzlich zur Rente
Nebenverdienst im Alter: Worauf Sie achten sollten

je (CF)

Aktualisiert am 02.01.2017Lesedauer: 2 Min.
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Viele Rentner wollen weiterhin beruflich aktiv bleiben und arbeiten beispielsweise in ihrem früheren Betrieb.Vergrößern des Bildes
Viele Rentner wollen weiterhin beruflich aktiv bleiben und arbeiten beispielsweise in ihrem früheren Betrieb. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Ob zur finanziellen Unterstützung bei einer kleinen Rente oder als Suche nach neuen Herausforderungen: Viele Senioren sind zwar offiziell Rentner, wollen aber weiterhin arbeiten gehen. Was es hinsichtlich Rentenkürzungen zu beachten gilt und warum vor allem Frührentner genau nachrechnen sollten.

Zuverdienstgrenzen beachten

Wenn Sie als Rentner Ihre Rente aufbessern wollen, sollten Sie genau prüfen, ob sich Ihr Nebenverdienst wirklich lohnt. "Beim Zuverdienst zur Rente sind zahlreiche Unterschiede zu beachten: zwischen Über-65-Jährigen und Unter-65-Jährigen, zwischen Ost und West sowie zwischen den verschiedenen Rentenformen", so Damian Fichte, Referent für Sozialrecht beim Bund der Steuerzahler in Berlin gegenüber "berlin.de". Im Folgenden stellen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor.

So viel können Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze verdienen

Sobald Sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben und eine volle gesetzliche Rente beziehen, dürfen Sie so viel dazu verdienen wie Sie wollen, erklärt der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) auf seiner Internetpräsenz. Dem Rentenversicherungsträger müssen Sie die Beschäftigung nicht melden.

Ab einem monatlichen Verdienst von 450 Euro müssen Sie Ihre zusätzlichen Einnahmen jedoch versteuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dies gilt nicht, wenn der Hinzuverdienst und die Altersrente den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Dieser liegt aktuell bei 8.652 Euro pro Jahr (Stand August 2016). Ein Nebenverdienst mit bis zu 450 Euro monatlich ist ebenfalls steuerfrei, wenn er als Mini-Job mit zwei Prozent vom Arbeitgeber versteuert wird.

Frührentnern droht Rentenkürzung

Möchten Sie vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen aber dennoch etwas hinzuverdienen, heißt es, die Freibeträge genau zu prüfen. Auch hier gilt, dass Sie 450 Euro zusätzlich pro Monat verdienen dürfen ohne das die Rente gekürzt wird. Sobald Ihr Verdienst jedoch darüber liegt, wird die Rente um ein Drittel, die Hälfte oder um bis zu zwei Drittel gekürzt, abhängig von, wie viel Sie dazuverdienen. Die Zuverdienstgrenze ist abhängig vom letzten Einkommen vor dem Ruhestand und wird für die neuen und alten Bundesländern unterschiedlich berechnet.

Ausnahmen: Erwerbsminderungsrente, Pensionen und Witwenrente

Beziehen Sie eine Pension und waren zuvor im Staatsdienst beschäftigt, müssen Sie sich individuell erkundigen. Gesonderte Regelungen gelten auch bei der Witwenrente, da diese beispielsweise nur gekürzt wird, wenn das Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigt. Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente müssen Sie jeden Zuverdienst, auch einen Mini-Job, dem Rentenversicherer melden. Auch hier kann es dann zu einer Kürzung der Rente kommen.

Generell gilt: Wenn Sie als Rentner etwas hinzuverdienen möchten, sollten Sie sich vorab unbedingt bei einem Rentenberater über die geltenden Regelungen informieren. Insbesondere dann, wenn Sie mehr als 450 Euro pro Monat verdienen und/oder eine der oben genannten Ausnahmen auf Sie zutrifft.

(Stand: August 2016)

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