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Hornissen- oder Wespennest ausräuchern: Ist das erlaubt?


Hornissen- oder Wespennest ausräuchern: Ist das erlaubt?

hm (CF)

Aktualisiert am 30.05.2014Lesedauer: 2 Min.
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Ein Hornissennest oder Wespennest ausräuchern zu lassen, ist nicht nur aus Tierschutz-Sicht unverantwortlich, sondern in der Regel sogar gesetzlich verboten – auch dann, wenn eine Person gestochen wird. Bei einem akuten Notfall hilft die Feuerwehr.

Dürfen Sie ein Hornissennest oder Wespennest ausräuchern?

Auf die Frage, ob Sie ein Hornissennest ausräuchern dürfen, gibt es eine klare Antwort: nein. Nach der Bundesartenschutzverordnung stehen Hornissen, die eine Gattung der Unterfamilie Echte Wespen sind, unter besonderem Schutz. Sollten Sie dem zuwiderhandeln und ein Hornissennest ausräuchern oder andersartig zerstören, drohen Ihnen hohe Geldbußen.

Bei einem Wespennest ist die Lage etwas komplizierter. Hier muss zwischen der rechtlichen und der ethischen Perspektive unterschieden werden. Haben sich die Wespenarten Echte Wespe oder Deutsche Wespe in der Nähe Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung angesiedelt und stellen eine akute, unzumutbare Bedrohung dar, dürfen Sie das Wespennest ausräuchern lassen – allerdings nur von einem Fachmann.

Zudem gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Bestimmungen, die in jedem Fall zu berücksichtigen sind. Auch hier müssen Sie andernfalls mit Geldstrafen rechnen. Wer selbst zur Tat schreiten und ohne Erlaubnis und Fachkenntnis ein Wespennest ausräuchern möchte, riskiert zudem einen Hausbrand. Die Kosten für die Feuerwehr müssten Sie dann selbst tragen.

Ansprechpartner: Feuerwehr oder Schädlingsbekämpfer

Grundsätzlich raten Tierschützer jedoch dringend davon ab, ein Wespennest ausräuchern zu lassen: Die Tiere sind in der Regel ungefährlich und erfüllen nützliche Funktionen in der freien Natur und Ihrem Garten. Lediglich Allergiker haben Grund zur Sorge.

Eine sinnvolle Alternative ist, die Tiere umzusiedeln, statt das Hornissennest oder Wespennest ausräuchern zu lassen. Hierfür sollten Sie einen professionellen Schädlingsbekämpfer beauftragen. Liegt ein Notfall vor, das heißt, geraten die Tiere außer Kontrolle oder reagiert eine gestochene Person mit einem allergischen Schock, können Sie auch die Feuerwehr verständigen.

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