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Düsseldorfer Tabelle 2022: So viel Kindesunterhalt ist 2022 zu zahlen


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Unterhaltssätze steigen: So viel müssen Sie 2022 zahlen

Von dpa, t-online, cch, sah

Aktualisiert am 03.01.2022Lesedauer: 3 Min.
Kindesunterhalt: Wie viel Unterhalt jemand seinem Kind zahlen muss, regelt die Düsseldorfer Tabelle.
Kindesunterhalt: Wie viel Unterhalt jemand seinem Kind zahlen muss, regelt die Düsseldorfer Tabelle. (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)
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Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Unterhaltssätze, die Trennungskinder erhalten. Die Mindestsätze sind zum 1. Januar 2022 gestiegen – sowohl für minderjährige Kinder als auch für volljährige.

Das Wichtigste im Überblick


  • So viel Unterhalt müssen Sie 2022 zahlen
  • Düsseldorfer Tabelle 2022
  • Düsseldorfer Tabelle 2021
  • Kindesunterhalt für volljährige Trennungskinder
  • Unterhalt und Kindergeld
  • Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige 2022
  • Wer erhält die Unterhaltszahlungen?

Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen ihren Kindern seit Januar 2022 mehr Unterhalt zahlen. Die Bedarfssätze sind erneut gestiegen. Damit haben Trennungskinder 2022 bundesweit Anspruch auf mehr Geld.

Wie bereits im vergangenen Jahr wurde nicht nur der Unterhalt für Minderjährige, sondern auch jener für Kinder über 18 Jahren erhöht. Die neue "Düsseldorfer Tabelle", so heißt die Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kindesunterhalts, ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Die Unterhaltssätze sind je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um einen ein- oder zweistelligen Eurobetrag im Monat gestiegen, teilt das Oberlandesgericht in Düsseldorf mit.

Einkommensklassen wurden erweitert

Die Tabelle wurde bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro im Monat erweitert (zuvor endete sie bei 5.500). Für die meisten Haushalte, in denen Trennungskinder leben, dürften trotz Kindergeldanrechnung tatsächlich ein paar Euro mehr herausspringen. Die Unterhaltspflichtigen müssen entsprechend mehr berappen. Ausnahme: Wird der sogenannte Mindestbehalt des Unterhaltspflichtigen überschritten, muss der Staat einspringen und aufstocken.

Die "Düsseldorfer Tabelle" gibt es seit 1962. Sie regelt bundesweit Unterhaltsansprüche für Millionen Trennungskinder und wird in Abstimmung mit den Familiensenaten der anderen Oberlandesgerichte und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt. Die "Düsseldorfer Tabelle" selbst hat keine eigene Gesetzeskraft, sie ist vielmehr als Richtlinie zu betrachten. Sie wird aber von den Gerichten bei einer Unterhaltsberechnung akzeptiert.

So viel Unterhalt müssen Sie 2022 zahlen

Der Mindestunterhalt beträgt seit dem 1. Januar 2022 für Kinder von einem bis fünf Jahren 396 Euro pro Monat, ein Plus von drei Euro. Für Kinder von sechs bis elf sind es 455 Euro und damit vier Euro mehr. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es fünf Euro mehr (533 Euro).

Diese Sätze gelten für die niedrigste Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro Nettoeinkommen. Für höhere Einkommen weist die Tabelle auch höhere Beträge aus. Zwölf- bis 17-Jährige etwa erhalten in der neuen oberen Einkommensgruppe von 9.500 bis 11.000 Euro netto 1.066 Euro.

Düsseldorfer Tabelle 2022

Das sind die Unterhaltssätze für 2022 (Altersstufen in Jahren, Unterhalt in Euro):

Einkommensstufen (Netto) 0-5 6-11 12-17 volljährig Bedarfskontrollbetrag
bis 1.900 Euro 396 455 533 569 960/1.160
1.901-2.300 Euro 416 478 560 598 1.400
2.301-2.700 Euro 436 501 587 626 1.500
2.701-3.100 Euro 456 524 613 655 1.600
3.101-3.500 Euro 476 546 640 683 1.700
3.501-3.900 Euro 507 583 683 729 1.800
3.901-4.300 Euro 539 619 725 774 1.900
4.301-4.700 Euro 571 656 768 820 2.000
4.701-5.100 Euro 602 692 811 865 2.100
5.101-5.500 Euro 634 728 853 911 2.200
5.501-6.200 Euro 666 765 896 956 2.500
6.201-7.000 Euro 697 801 939 1002 2.900
7.001-8.000 Euro 729 838 981 1047 3.400
8.001-9.500 Euro 761 874 1024 1093 4.000
9.501-11.000 Euro 792 910 1066 1138 4.700

Düsseldorfer Tabelle 2021

Zum Vergleich sehen Sie hier die Unterhaltssätze für 2021 (Altersstufen in Jahren, Unterhalt in Euro):

Einkommensstufen (Netto) 0-5 6-11 12-17 volljährig Bedarfskontrollbetrag
bis 1.900 Euro 393 451 528 564 960/1.160
1.901-2.300 413 474 555 593 1.400
2.301-2.700 433 497 581 621 1.500
2.701-3.100 452 519 608 649 1.600
3.101-3.500 472 542 634 677 1.700
3.501-3.900 504 578 676 722 1.800
3.901-4.300 535 614 719 768 1.900
4.301-4.700 566 650 761 813 2.000
4.701-5.100 598 686 803 858 2.100
5.101-5.500 629 722 845 903 2.200
ab 5.501 Euro nach
den Umständen des Falles

Die Düsseldorfer Tabelle 2021 als PDF-Datei finden Sie hier.

Kindesunterhalt für volljährige Trennungskinder

Auch für volljährige Trennungskinder steigen die Sätze 2022: von 564 auf 569 Euro in der niedrigsten Einkommensgruppe. Bei den Anpassungen der Tabelle 2018 und 2019 waren sie unverändert geblieben, 2020 und 2021 waren sie erhöht worden.

Wichtige Richtlinie für Eltern: Die "Düsseldorfer Tabelle" gibt es seit 1962.
Wichtige Richtlinie für Eltern: Die "Düsseldorfer Tabelle" gibt es seit 1962. (Quelle: agephotostock/imago-images-bilder)

Der Bedarfssatz von Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, bleibt 2022 hingegen unverändert (860 Euro).

Unterhalt und Kindergeld

Das Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Das Kindergeld wurde das letzte Mal zum 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht. Es beträgt 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro ab dem vierten Kind. Bisher gab es für 2022 keine Kindergeldanpassung, es gelten also die gleichen Beträge wie 2021.

Beispiel: Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe beträgt 396 Euro. Davon ist das halbe Kindergeld abzuziehen. Dieses beträgt 2021 für das erste Kind 219 Euro. Davon wird die Hälfte angesetzt, also 109,50 Euro. Der Zahlbetrag für den Unterhaltspflichtigen beläuft sich damit nach dem Abzug auf 286,50 Euro (396 Euro – 109,50 Euro).

Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige 2022

Wie viel Unterhaltspflichtige von ihrem Einkommen behalten dürfen, ist ebenfalls geregelt. Der sogenannte Selbstbehalt (Eigenbedarf), der dem Unterhaltspflichtigen zusteht, hat sich 2022 nicht geändert. Der Selbstbehalt von nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen liegt bei 960 Euro, der von Erwerbstätigen bei 1.160 Euro – ausgehend von einer Warmmiete von 430 Euro.

Der Selbstbehalt kann im Einzelfall erhöht werden, wenn die Wohnkosten diesen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind. Der Selbstbehalt gegenüber Unterhaltsansprüchen von Eltern beträgt 2.000 Euro.

Unterhaltspflichtig gegenüber... Selbstbehalt
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig 1.160 Euro
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig 960 Euro
anderen volljährigen Kindern 1.400 Euro
Ehegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes 1.280 Euro
eigenen Eltern 2.000 Euro

Info: In den 1.160 beziehungsweise 960 Euro Selbstbehalt sind bis 430 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten.

Wer erhält die Unterhaltszahlungen?

Leben die Eltern getrennt und das Kind ist noch nicht volljährig, muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, dem anderen Elternteil die Unterhaltszahlungen, den sogenannten Barunterhalt, leisten. Bei einem Kind, das über 18 Jahre alt ist und sich in der Ausbildung oder im Studium befindet, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet. Das erwachsene Kind bekommt in diesem Fall selbst die Unterhaltszahlung. Wohnt es noch bei einem Elternteil, kann sich die Mutter oder der Vater die Kosten der Wohnung und der Verpflegung anrechnen lassen.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Düsseldorfer Tabelle 2022
  • Düsseldorfer Tabelle 2021
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