Unterhaltssätze steigen: So viel müssen Sie 2023 zahlen

Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Unterhaltssätze, die Trennungskinder erhalten. Die Mindestsätze sind zum 1. Januar 2023 gestiegen. Wovon hängen die Beträge ab?
Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen ihren Kindern seit Januar 2023 mehr Unterhalt zahlen. Die Bedarfssätze sind erneut gestiegen. Damit haben Trennungskinder 2023 bundesweit Anspruch auf mehr Geld.
Wie bereits im vergangenen Jahr wurde nicht nur der Unterhalt für Minderjährige, sondern auch jener für Kinder über 18 Jahren erhöht. Die neue "Düsseldorfer Tabelle", so heißt die Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kindesunterhalts, ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Die Unterhaltssätze sind je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um einen zwei- oder dreistelligen Eurobetrag im Monat gestiegen, teilt das Oberlandesgericht in Düsseldorf mit.
Einkommensklassen wurden erweitert
Die Tabelle wurde bereits 2022 bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro im Monat erweitert (zuvor endete sie bei 5.500). Für die meisten Haushalte, in denen Trennungskinder leben, dürften trotz Kindergeldanrechnung tatsächlich ein paar Euro mehr herausspringen. Die Unterhaltspflichtigen müssen entsprechend mehr berappen. Ausnahme: Wird der sogenannte Mindestbehalt des Unterhaltspflichtigen überschritten, muss der Staat einspringen und aufstocken.
Die "Düsseldorfer Tabelle" gibt es seit 1962. Sie regelt bundesweit Unterhaltsansprüche für Millionen Trennungskinder und wird in Abstimmung mit den Familiensenaten der anderen Oberlandesgerichte und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt. Die "Düsseldorfer Tabelle" selbst hat keine eigene Gesetzeskraft, sie ist vielmehr als Richtlinie zu betrachten. Sie wird aber von den Gerichten bei einer Unterhaltsberechnung akzeptiert.
So viel Unterhalt müssen Sie 2023 zahlen
Der Mindestunterhalt beträgt seit dem 1. Januar 2023 für Kinder von einem bis fünf Jahren 437 Euro pro Monat, ein Plus von 41 Euro. Für Kinder von sechs bis elf sind es 502 Euro und damit 47 Euro mehr. Für Kinder von zwölf bis 17 Jahren sind es 55 Euro mehr (588 Euro).
Diese Sätze gelten für die niedrigste Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro Nettoeinkommen. Für höhere Einkommen weist die Tabelle auch höhere Beträge aus. Zwölf- bis 17-Jährige etwa erhalten in der neuen oberen Einkommensgruppe von 9.500 bis 11.000 Euro netto 1.176 Euro und damit 110 Euro mehr als noch 2022.
Düsseldorfer Tabelle 2023
Das sind die Unterhaltssätze für 2023 (Unterhalt in Euro):
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Düsseldorfer Tabelle 2022
Zum Vergleich sehen Sie hier die Tabelle von 2022 (Altersstufen in Jahren, Unterhalt in Euro):
Einkommensstufen (Netto) | 0-5 | 6-11 | 12-17 | volljährig | Bedarfskontrollbetrag |
---|---|---|---|---|---|
bis 1.900 Euro | 396 | 455 | 533 | 569 | 960/1.160 |
1.901-2.300 Euro | 416 | 478 | 560 | 598 | 1.400 |
2.301-2.700 Euro | 436 | 501 | 587 | 626 | 1.500 |
2.701-3.100 Euro | 456 | 524 | 613 | 655 | 1.600 |
3.101-3.500 Euro | 476 | 546 | 640 | 683 | 1.700 |
3.501-3.900 Euro | 507 | 583 | 683 | 729 | 1.800 |
3.901-4.300 Euro | 539 | 619 | 725 | 774 | 1.900 |
4.301-4.700 Euro | 571 | 656 | 768 | 820 | 2.000 |
4.701-5.100 Euro | 602 | 692 | 811 | 865 | 2.100 |
5.101-5.500 Euro | 634 | 728 | 853 | 911 | 2.200 |
5.501-6.200 Euro | 666 | 765 | 896 | 956 | 2.500 |
6.201-7.000 Euro | 697 | 801 | 939 | 1002 | 2.900 |
7.001-8.000 Euro | 729 | 838 | 981 | 1047 | 3.400 |
8.001-9.500 Euro | 761 | 874 | 1024 | 1093 | 4.000 |
9.501-11.000 Euro | 792 | 910 | 1066 | 1138 | 4.700 |
Die Düsseldorfer Tabelle 2022 als PDF-Datei finden Sie hier.
Kindesunterhalt für volljährige Trennungskinder
Auch für volljährige Trennungskinder steigen die Sätze 2023: von 569 auf 628 Euro in der niedrigsten Einkommensgruppe. Bei den Anpassungen der Tabelle 2018 und 2019 waren sie unverändert geblieben, 2020 bis 2022 waren sie erhöht worden.
Der Bedarfssatz von Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, blieb 2022 hingegen unverändert (860 Euro) und steigt in diesem Jahr auf 930 Euro.
Unterhalt und Kindergeld
Das Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Das Kindergeld wurde ebenfalls zum 1. Januar 2023 angepasst: Familien erhalten für jedes Kind 250 Euro.
Beispiel: Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe beträgt 437 Euro. Davon ist das halbe Kindergeld abzuziehen. Dieses beträgt 2023 für das erste Kind 250 Euro. Davon wird die Hälfte angesetzt, also 125 Euro. Der Zahlbetrag für den Unterhaltspflichtigen beläuft sich damit nach dem Abzug auf 312 Euro (437 Euro – 125 Euro).
Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige 2023
Wie viel Unterhaltspflichtige von ihrem Einkommen behalten dürfen, ist ebenfalls geregelt. Der sogenannte Selbstbehalt (Eigenbedarf), der dem Unterhaltspflichtigen zusteht, hat sich 2023 ebenfalls erhöht.
Der Selbstbehalt von nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen liegt bei 1.120 Euro, zuvor waren es 960 Euro und somit 160 Euro weniger. Der Selbstbehalt von Erwerbstätigen liegt bei 1.370 Euro, zuvor waren es 1.160 Euro, also 210 Euro weniger. Zudem wird seit 2023 von einer Warmmiete von 520 Euro statt zuvor 430 Euro ausgegangen.
Der Selbstbehalt kann im Einzelfall erhöht werden, wenn die Wohnkosten diesen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.
Wer erhält die Unterhaltszahlungen?
Leben die Eltern getrennt und das Kind ist noch nicht volljährig, muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, dem anderen Elternteil die Unterhaltszahlungen, den sogenannten Barunterhalt, leisten.
Bei einem Kind, das über 18 Jahre alt ist und sich in der Ausbildung oder im Studium befindet, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet. Das erwachsene Kind bekommt in diesem Fall selbst die Unterhaltszahlung. Wohnt es noch bei einem Elternteil, kann sich die Mutter oder der Vater die Kosten der Wohnung und der Verpflegung anrechnen lassen.
- mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Düsseldorfer Tabelle 2022
- Düsseldorfer Tabelle 2023