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Wer hat 2022 Anspruch auf Kindergeld?
Jeder, der Kinder hat, kann Kindergeld erhalten. Dabei gilt es einiges zu beachten. So ist zum Beispiel der Kindergeldanspruch zeitlich befristet, kann sich aber unter bestimmten Umständen verlängern.
Das Wichtigste im Überblick
- Rechtliche Grundlagen für das Kindergeld 2022
- Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld
- Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern
- Kindergeld 2022 im Ausland beziehen
- Wann endet der Anspruch auf Kindergeld?
- Kinder, die nicht im eigenen Haushalt leben
- Gibt es Kindergeld für Waisenkinder?
- Kindergeld bei Bundesfreiwilligendienst
- Kein Kindergeld bei ähnlichen Bezügen
Rechtliche Grundlagen für das Kindergeld 2022
Zwei unterschiedliche Gesetze bilden die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Kindergeld: Steuerpflichtige Personen haben Kindergeldanspruch nach dem Einkommensteuergesetz. Dagegen haben nicht steuerpflichtige Personen einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld
Damit ein Anspruch auf Kindergeld vorliegt, müssen der Bundesagentur für Arbeit zufolge drei Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruch auf Kindergeld haben demnach Eltern,
- deren Kind unter 18 Jahre alt ist (für volljährige Kinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch Kindergeld),
- die ihr Kind regelmäßig versorgen und deren Kind im gleichen Haushalt lebt und
- die in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz wohnen.
Welche Kinder einen Anspruch auf Kindergeld haben
Generell besteht der Kindergeldanspruch für:
- Kinder, die im ersten Grad mit dem Antragsteller (den leiblichen Eltern) verwandt sind
- adoptierte Kinder
- Kinder des Ehepartners (Stiefkinder), die vom Antragsteller in den eigenen Haushalt aufgenommen wurden
- Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat
- Pflegekinder, die der Antragsteller zum einen in seinen Haushalt aufgenommen hat und mit denen er zum anderen eine familienähnliche und auf längere Zeit angelegte Verbindung hat (das können zum Beispiel auch Geschwister sein)
Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist. In diesem Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt. Sie werden auch dann bezahlt, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung oder Studenten-WG lebt.
Wenn das Kind einen eigenen Haushalt führt und sich selbst versorgt, kann das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt werden. Hierfür muss ein sogenannter Antrag auf Abzweigung gestellt werden.
Kindergeld 2022 im Ausland beziehen
Deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt entweder in Deutschland haben oder im Ausland leben, während sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können problemlos einen Antrag auf Kindergeld stellen.
Ausländer wiederum, die in Deutschland leben, können dies ebenfalls dann tun, wenn sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit besitzen.
Wann endet der Anspruch auf Kindergeld?
Der Kindergeldanspruch besteht für jeden kompletten Monat, in dem zumindest an einem Tag die Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld bestehen. Der Anspruch auf Kindergeld verjährt sechs Monate nach seiner Entstehung – das heißt, Eltern können einen Antrag bis zu einem halben Jahr nachreichen.
In jenem Monat, in dem das Kind 18 Jahre alt wird, endet der Kindergeldanspruch – mit der Ausnahme, wenn das Kind am ersten eines Monats Geburtstag hat. In diesem Fall endet der Anspruch schon im Vormonat. Macht das volljährige Kind eine Ausbildung oder ein Studium, muss dies der Familienkasse belegt und das Kindergeld neu beantragt werden. Dann verlängert sich der Kindergeldanspruch bis maximal zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Kinder, die nicht im eigenen Haushalt leben
Für ein Kind, das nicht im eigenen Haushalt lebt, erhalten Eltern kein Kindergeld. Sie sollten dieses aber beim Antrag auf Kindergeld für Geschwister angeben. Dann wird dieses Kind dazugezählt, es gilt als sogenanntes "Zählkind". Dadurch können Eltern unter Umständen für die Kinder, die im eigenen Haushalt leben, mehr Kindergeld erhalten, als wenn sie es nicht angeben. Denn das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt.
Gibt es Kindergeld für Waisenkinder?
Vollwaisen oder Kinder, die nicht wissen, wo beziehungsweise wer ihre Eltern sind und für die keine sonstige Person berechtigt ist, Kindergeld zu beziehen, können selbst das Kindergeld beziehen. Diese Kinder bekommen dann den Betrag, der ihnen selbst für ein eigenes erstes Kind zustehen würde.
Kindergeld bei Bundesfreiwilligendienst
Auch Eltern, deren Kinder Bundesfreiwilligendienst oder Internationalen Jugendfreiwilligendienst leisten, erhalten Kindergeld. Diese Regelung trat zum 1. Juli 2011 in Kraft.
Kein Kindergeld bei ähnlichen Bezügen
Besteht ein Anspruch auf bestimmte Zahlungen, kann der Kindergeldanspruch erlöschen. Dies ist der Fall bei:
- Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
- Kindergeldzuschuss aus einer gesetzlichen Rentenversicherung,
- Leistungen, die im Ausland gezahlt werden und mit dem Kindergeld vergleichbar sind,
- Leistungen, die von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gezahlt werden und mit dem Kindergeld vergleichbar sind.