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Paketzustellung in der Corona-Krise: Was erlaubt ist – und was nicht


Kontaktlose Zustellung
Dürfen Pakete einfach abgestellt werden?

Von dpa, t-online, NoS

Aktualisiert am 16.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Paketzustellung: Um eine Infektion mit dem Corona-Erreger zu vermeiden, werden Sendungen möglichst kontaktlos zugestellt.Vergrößern des BildesPaketzustellung: Um eine Infektion mit dem Corona-Erreger zu vermeiden, werden Sendungen möglichst kontaktlos zugestellt. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa-tmn)
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Der Online-Handel boomt dank Corona, auch im Weihnachtsgeschäft macht sich das bemerkbar. Die Pandemie hat auch die Paketzustellung verändert. Was ist jetzt erlaubt?

Gedränge in den Geschäften? In diesem Jahr gibt es das seit dem erneuten Lockdown in der Vorweihnachtszeit nicht. Viele dürften ihre Geschenke angesichts der Corona-Pandemie ohnehin lieber online bestellen. Die Paketdienste sind mit viel Arbeit konfrontiert.

Allerdings hat sich auch die Zustellung geändert: Um eine Infektion mit dem Corona-Erreger zu vermeiden, werden Sendungen möglichst kontaktlos zugestellt. Das heißt aber nicht, dass Sendungen einfach im Hausflur oder im Garten abgestellt werden dürfen, wie Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW erklärt.

Wie läuft das "kontaktlose" Zustellen von Paketen ab?

Paketdienste stellen Pakete während der Corona-Pandemie vermehrt "kontaktlos" zu. Laut Husemann gibt es dafür unterschiedliche Modelle. "Zum einen fragen Paketdienste vermehrt nach Abstellgenehmigungen, die auch für einzelne Paketsendungen erteilt werden können", erklärt Husemann.

Zum anderen seien aber auch verschiedene andere Optionen denkbar: "Quittieren mit dem eigenen Stift auf dem Adressaufkleber und Foto davon durch den Paketboten – oder auch Klingeln und nach Absprache Heraufschicken des Pakets mit dem Aufzug", so die Expertin.

Wo darf ein Paketbote meine Sendung abgeben und wo nicht?

Bei Paketen handle es sich um eine versicherte Versandform. Dies bedeute, dass auch in Zeiten der Pandemie sichergestellt werden muss, dass der Empfänger das Paket erhält.

"Dies ist auch unter Einhalten des notwendigen Sicherheitsabstands möglich, wenn der Paketbote beispielsweise das Paket ablegt und der Empfänger dann auf dem Paket quittiert", sagt Husemann. Davon könne ohne weiteres ein Foto gemacht werden.

"Ohne Abstellgenehmigung ist es nach unserer Auffassung jedoch nicht zulässig, ein Paket einfach im Hausflur abzustellen", so Husemann weiter. Dann hafte bei Verlust oder Beschädigung weiterhin das Transportunternehmen.

Was kann ich tun, wenn der Bote nicht klingelt?

Wenn der Paketbote nicht klingelt, hilft es laut Husemann in erster Linie, sich konsequent beim Paketdienst zu beschweren. "Denn nur, wenn der Dienstleister das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter kennt, kann er versuchen, dies abzustellen", erklärt die Expertin.

Verstoßen Paketdienstleister wiederholt gegen ihre Pflichten, könne auch die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde informiert werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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