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Urteil im Klinikkostenstreit: Tabak ist keine Droge


Urteil im Klinikkostenstreit
Können Nikotinbabys ein Drogenentzugssyndrom haben?

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 09.07.2018Lesedauer: 1 Min.
Schwangere mit ZigaretteVergrößern des BildesRaucherin: Nikotin- und Tabakkonsum können zum Tod des Babys führen. (Symbolbild) (Quelle: Highwaystarz-Photography/getty-images-bilder)
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Wenn das Baby einer starken Kettenraucherin wegen erheblichen Atem- und Herzproblemen intensivmedizinisch behandelt werden muss, handelt es sich dann um das sogenannte Drogenentzugssyndrom? So urteilte das Gericht.

Tabak ist nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen keine Droge, zumindest hinsichtlich des Krankenhausvergütungsrechts. Unabhängig davon, ob Tabak und Nikotin im allgemeinen Sprachgebrauch als Drogen aufgefasst werden oder nicht, werde Tabak im Gesundheitssystem nicht mit Opiaten, Methadon oder Heroin gleichgesetzt, urteilten die Celler Richter in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

Darum ging es in dem Fall

Im verhandelten Fall ging es um ein deutlich zu früh geborenes Baby einer starken Raucherin, das in einem Krankenhaus mit erheblichen Atem- und Herzproblemen sieben Wochen lang intensivmedizinisch behandelt wurde. Die Klinik rechnete gegenüber der Krankenkasse später unter anderem ein Drogenentzugssyndrom ab. Dies sei nicht zulässig, urteilte das Gericht. Die Revision wurde nicht zugelassen. (AZ: L 16 KR 43/16)

Was ist das Drogenentzugssyndrom?
Unterbrechen Drogenabhängigen ihre regelmäßige Einnahme der Droge, treten deutliche Syndrome des Drogenentzugs auf – das so genannte Drogenentzugssyndrom. Besonders häufig leiden die Drogenabhängigen dann unter Schmerzen, Durchfall, sie zittern und zeigen depressive Verstimmungen bis hin zu Selbstmordgedanken.

Das Krankenhaus hatte vorgebracht, dass das sogenannte Nikotinbaby, das in der 30. Schwangerschaftswoche mit einem Gewicht von nur 1.060 Gramm zur Welt kam, während der Schwangerschaft nicht nur von der Mutter "kleingeraucht" worden sei. Es sei auch zu Entzugserscheinungen nach der Geburt gekommen mit verstärkter Unruhe sowie Herz- und Atembeschwerden, was zu einem deutlich höheren Pflegeaufwand geführt habe. Eine Abrechnung als Drogenentzugssyndrom werde dem Krankheitsbild gerecht. Die Auffassung teilte das Gericht nicht.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • dpa
  • ACIO networks GmbH
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