Auf der Rückreise von Mallorca Condor zahlt 221 Passagieren keine Entschädigung

Die Rückreise von Mallorca wird für Condor-Passagiere zur Odyssee durch die Nacht. Auf eine Entschädigungszahlung will sich die Fluggesellschaft nicht einlassen.
Für 221 Fluggäste eines Mallorca-Rückflugs endete die Reise im Juni mit viel Frust. Ihr Flugzeug hatte ursprünglich in München landen sollen, war jedoch in letzter Minute nach Frankfurt-Hahn umgeleitet worden. Grund für den Umweg war, dass die vorgesehene Landezeit für den Condor-Flieger das dortige Nachtflugverbot um zehn Sekunden überschritt. Die Ankunft in München verzögerte sich für die Reisenden daraufhin um mehrere Stunden, wie verschiedene Medien berichten. Besonders ärgerlich für die Passagiere: Condor lehnte es später ab, eine Entschädigung auszuzahlen. Das berichtet die "Bild"-Zeitung.
Die Maschine war bereits mit über zwei Stunden Verspätung in Palma gestartet. Da eine Ankunft vor Mitternacht – dem Beginn des Nachtflugverbots – nicht mehr möglich war, hatte der Pilot eine Sondergenehmigung erhalten, bis 0.30 Uhr landen zu dürfen. Diese Information sei auch so an die Fluggäste weitergegeben worden, heißt es.
"Außergewöhnliche Umstände"
Doch kurz vor dem Ziel hob das Flugzeug unerwartet wieder ab und nahm Kurs auf Frankfurt-Hahn. Dort mussten die Reisenden in einen Bus umsteigen, der sie zum Flughafen Frankfurt am Main brachte. Erst von dort aus konnten sie schließlich in den Morgenstunden einen Weiterflug nach München antreten.
Eine Condor-Sprecherin erklärte auf Nachfrage der "Münchner Zeitung", bei dem Flug hätten außergewöhnliche Umstände vorgelegen. Ein Teil der Verspätung sei auf die sogenannte Slotvergabe zurückzuführen, also auf die von Eurocontrol in Brüssel festgelegten Startzeitfenster. Da die Fluggesellschaft auf diese Slotvergabe keinen Einfluss habe, handle es sich um einen außergewöhnlichen Umstand.
Ein von "Bild" zitierter Luftfahrtexperte sieht das anders. Bernhard Schulz erklärte: "Der Kapitän des Chaos-Fluges hätte vor dem Abflug eine Ausnahmegenehmigung für eine Landung nach 0.30 Uhr beantragen können. Condor muss alles ihr Zumutbare und Mögliche tun, um die Verspätung und deren Folgen für die Fluggäste zu verhindern. Nimmt sie entsprechende Maßnahmen nicht vor, kann sie sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen."
Den Angaben zufolge wollen einige der betroffenen Fluggäste nun juristisch gegen Condor vorgehen und eine Entschädigung einklagen.
- ovb-heimatzeitungen.de: "Odyssee durch die Nacht"
- bild.de: "Irrflug wegen 10 Sekunden: Condor verweigert Entschädigung"
- mallorcazeitung.es: "Bittere Pille: Condor verweigert deutschen Urlaubern Entschädigung"
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