Urlauber aufgepasst Wer bei Straßenhändlern kauft, riskiert jetzt eine Strafe

Die neuen Benimmregeln auf Mallorca treten in Kraft. Dabei nimmt die Stadt Palma auch Touristen in die Pflicht.
Die Stadt Palma hat neue Benimmregeln beschlossen, die auch Touristen betreffen: Wer künftig bei nicht genehmigten Straßenhändlern einkauft, muss laut "Mallorcazeitung" (MZ) mit Geldstrafen bis zu 750 Euro rechnen. Das sehen die neuen Benimmregeln, die "ordenanza cívica" vor. Damit will die Stadt Palma nicht nur gegen die illegalen Händler vorgehen, sondern auch gegen deren Kunden, um illegale Aktivitäten effektiver abzuschrecken.
Souvenirs von Straßenhändlern: Das ändert sich jetzt
Der Erwerb von Produkten bei illegalen Straßenhändlern wird als "leichte Ordnungswidrigkeit" eingestuft. Dabei untersagt die Stadt den Verkauf von Lebensmitteln, Getränken und anderen Waren im öffentlichen Raum, sofern keine spezielle Genehmigung vorliegt.
Aber auch genehmigte Verkaufsstände müssen künftig umdenken: Sie müssen darauf achten, keine Sichtachsen auf Geschäfte, Sehenswürdigkeiten oder denkmalgeschützte Orte zu versperren.
Zu Beginn: Aufklärung statt Strafe
Die Stadtverwaltung kündigte nach Angaben der "MZ" an, in den ersten zwei bis drei Wochen nach Inkrafttreten vor allem auf Aufklärung zu setzen. Auch bei anderen neuen Regelungen wie der Helmpflicht und der Versicherungspflicht für E-Scooter-Fahrer soll zunächst auf Verwarnungen statt auf Bußgelder gesetzt werden.
Unterstützung kommt von den Einzelhandelsverbänden Afedeco und Pimeco. Sie begrüßen besonders, dass künftig auch die Kundschaft illegaler Händler belangt werden kann. "Diese Maßnahme wird helfen, illegale Aktivitäten sichtbar zu machen und abzuschrecken", heißt es von den Verbänden.
Noch sind die neuen Regeln nicht in Kraft. Die Stadt bereitet aktuell eine Informationskampagne vor, die Touristen bereits vor der Anreise über die Neuerungen informieren soll.
- mallorcazeitung.es: "Wer bei Straßenhändlern in Palma kauft, muss künftig hohe Geldstrafen fürchten" (Stand: Mai 2025)