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Saudi-Arabien: Was Frauen in der Monarchie dürfen und was nicht


Schwieriges Reiseland
Was Frauen in Saudi-Arabien dürfen und was nicht

  • Manfred Schäfer
Von Manfred Schäfer

Aktualisiert am 01.06.2018Lesedauer: 3 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Eine arabische Muslima mit Hijab und Niqab beim Autofahren. Bislang gilt in Saudi-Arabien ein weltweit einzigartiges Fahrverbot für Frauen.Vergrößern des Bildes
Eine arabische Muslima mit Hijab und Niqab beim Autofahren. Bislang gilt in Saudi-Arabien ein weltweit einzigartiges Fahrverbot für Frauen. (Quelle: ZouZou1/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Überraschung in Saudi-Arabien – König Salman will Frauen das Autofahren erlauben. Spätestens im Juni 2018 sollen die neuen Regularien umgesetzt werden. Überhaupt gelten in der arabischen Monarchie strenge Regeln für das weibliche Geschlecht. Was Frauen dort dürfen und was nicht.

Es ist das letzte Land der Welt, in dem Frauen bislang keinen Führerschein machen können. Wenn sie gegen das Verbot verstoßen oder Videos von sich am Steuer ins Internet stellen, werden sie verhaftet. Seit vielen Jahren kämpfen Aktivisten gegen diese und viele andere Ungleichheiten, die Frauen und Mädchen in Saudi-Arabien diskriminieren. Denn dort müssen sie für alle großen Entscheidungen laut Gesetz erst ihren Ehemann um Erlaubnis bitten.

Staat als Hüter der religiösen Welt

Die saudische Politik wird von einer strengen Auslegung des Islams beherrscht. Der Staat als Hüter der religiösen Werte werde weiter die Sicherheit und den Schutz der Gesellschaft garantieren, hieß es in der Erklärung zur Ankündigung der Fahrerlaubnis für Frauen. Zuletzt hatte das Königshaus aber mehrere neue Gesetze erlassen, um die Gesellschaft zu öffnen. Trotz Widerspruch einiger religiöser Gelehrter.

So können Frauen zum Beispiel seit 2015 bei Kommunalwahlen ihre stimme abgeben und sogar selbst kandidieren. Außerdem dürfen Mädchen seit 2017, zumindest in Begleitung von Familienmitgliedern, Sportstadion besuchen und auch am Schulsport teilnehmen. Noch 2012, als die ersten zwei saudischen Frauen an einer Olympiade als Sportlerinnen teilnahmen, wurden sie zu Hause als "Prostituierte" beschimpft.

Was Frauen in Saudi-Arabien nicht dürfen

  • Strenge Kleidungsvorschriften: Keine Frau darf sich unverschleiert in der Öffentlichkeit zeigen – vorgeschrieben ist die Vollverschleierung von Kopf bis Fuß. Freizügige Kleidung wie Miniröcke sind verboten.
  • Frauen dürfen nicht ohne männliche Zustimmung reisen, weder im In- noch im Ausland.
  • Sie dürfen auch nicht heiraten, wen sie wollen. Auch hier bedarf es der Zustimmung eines männlichen "Vormund".
  • Auch eine Scheidung ist Frauen nur erlaubt, wenn ein Vormund sie gestattet.
  • Frauen haben nur sehr eingeschränkt Auswahl bei der Berufswahl. Auch hier ist die ausdrückliche Zustimmung eines "Beschützers", Mahram genannt, nötig.
  • Strikte Geschlechtertrennung: Einkaufen oder Restaurantbesuche mit Männern, die nicht zu ihrer Familie gehören, sind strengstens untersagt.
  • Geld: Sowohl beim Erbe als auch beim Arbeitsgehalt bekommen Frauen sehr viel weniger Geld als Männer.

Reiseknigge für Touristen

Saudi-Arabien ist kein klassisches Reiseland. Visa für Individualtouristen gibt es nicht. Auch nicht für Muslimas aus westlichen Staaten. Die Einreise für Frauen ist nur in Begleitung eines Ehemannes oder in einer Gruppe möglich. Für den Besuch von Saudi-Arabien ist prinzipiell die Einladung einer Organisation oder eines Unternehmens notwendig.

In Saudi-Arabien gilt darüber hinaus das strenge Strafrecht Scharia, das unter anderem Prügelstrafen und Verstümmelungen bei Gesetzesbrüchen vorsieht.

Was alles verboten ist:

  • Freizügige Kleidung ist nicht erlaubt. Auch Touristinnen sollten in der Öffentlichkeit einen Schleier tragen und Arme und Beine nicht betonen. Für Männer sind lange Hosen und Hemden gewünscht. Die traditionelle Bekleidung der Einheimischen mit weißen Gewändern und Kopftuch ist für Touristen Tabu.
  • Wegen der Geschlechtertrennung können Frauen und Männer in Restaurants nur in der sogenannten "Family Section" zusammen essen. Das gemeinsame Übernachten in Hotelzimmern von unverheirateten Paaren verstößt gegen das Gesetz.
  • Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten
  • Der Besitz von Drogen und Alkohol ist strafbar. Die Einfuhr von Alkohol ist verboten, in Hotelbereichen darf er aber konsumiert werden.
  • Glücksspiele, Kartenspiele und Brettspiele sind ebenfalls verboten
  • Während der Fastenzeit Ramadan sollte tagsüber auf rauchen, essen und trinken in der Öffentlichkeit verzichtet werden
  • Frauen dürfen öffentlich nicht baden, Ausnahmen sind die Pools der Touristenhotels und sogenannte "Private" Beach Clubs am Roten Meer.
  • Fotografieren ist eingeschränkt möglich, Aufnahmen von Frauen oder öffentlichen Gebäuden sind aber tabu.
  • Der Besuch der beiden heiligen Stätten Mekka und Medina ist für Nichtmuslime verboten.
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