Türkei greift durch Im Flugzeug: Diese Angewohnheit kann künftig teuer werden

Wer hier früh aufsteht, muss Strafe zahlen: Die türkische Zivilluftfahrtbehörde geht gegen Fluggäste vor, die sich nicht an die Regeln halten.
Kaum berühren die Rollen den Boden, klicken im Flugzeug meist schon die ersten Sicherheitsgurte auf. Das verstößt eigentlich gegen die Regeln – trotzdem hält es viele Passagiere nicht davon ab, sich frühzeitig auf den Gang zu drängeln. Türkei-Urlaubern, die gegen die Sicherheitsvorkehrung verstoßen, drohen dafür jedoch künftig Bußgelder. Das geht aus einer neuen Verordnung der türkischen Generaldirektion für die Zivilluftfahrt hervor, die Anfang Mai veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist.
Bußgelder in Höhe von 60 Euro
Wer schon einmal geflogen ist, weiß: Nach der Landung muss man angeschnallt bleiben, bis das Flugzeug parkt und das Anschnallzeichen ausgeschaltet wird. Laut der Generaldirektion zeigen Beschwerden und Kontrollen an Bord: Viele Passagiere halten sich nicht daran. Obwohl das Flugzeug noch rollt, schnallen sie sich ab, stehen auf, treten auf den Gang und öffnen Gepäckfächer. Das gefährde die Sicherheit und den Komfort anderer Passagiere.
Airlines sind laut der Verordnung fortan verpflichtet, während und auch nach der Landung die Anschnallpflicht bis zum Erreichen der Parkposition anzumahnen und explizit darauf hinzuweisen, dass bei Zuwiderhandlung eine Meldung an die Luftfahrtbehörde erfolgt – und eine Geldstrafe fällig wird.
In der Verordnung selbst wird die Höhe des Bußgelds nicht genannt, der türkische Sender "Halk TV" berichtet aber, dass sie bei umgerechnet rund 60 Euro liegt.
Auch Vordrängler sollen belangt werden
Eine Strafe kann der Verordnung zufolge auch dann drohen, wenn Passagiere sich nach dem Erlöschen der Anschnallzeichen in Richtung Ausgang drängeln, obwohl die Passagiere in den Sitzreihen vor ihnen noch nicht fertig sind.
Konkret sollen die Airlines deshalb die Ansage machen: "Stehen Sie nicht auf und gehen Sie nicht den Gang entlang, bevor Sie an der Reihe sind, das Flugzeug zu verlassen."
Fluggesellschaften, die diese Vorgaben nicht umsetzen, können demnach auch verwaltungsrechtlich belangt werden. Turkish Airlines habe schon eine entsprechende Information an die Flugbegleiter verschickt, berichtet das Fachportal "Aerotelegraph.de" unter Verweis auf türkische Medien.
- Nachrichtenagentur dpa