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Auto | Urteil: Hupen entbindet nicht von der Haftung


Urteil im Verkehrsrecht
Wer hupt, ist nicht von der Haftung entbunden

Von dpa
24.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine Hand auf der Hupe: Hupen kann andere auf Gefahrensituationen aufmerksam machen, aber das reicht nicht immer.Vergrößern des BildesEine Hand auf der Hupe: Hupen kann andere auf Gefahrensituationen aufmerksam machen, aber das reicht nicht immer. (Quelle: IMAGO / imageBROKER / Isai Hernandez)
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Wer eine Gefahr im Straßenverkehr erkennt und hupt, hat nur einen Teil seiner Pflicht erfüllt. Unter gewissen Bedingungen haften Sie trotzdem bei einem Unfall.

Wer rückwärts aus einer Grundstücksausfahrt rollt, hat besondere Sorgfaltspflichten. Erkennen andere Verkehrsteilnehmer hier eine Gefahr, können sie hupen, müssen aber auch das weitere Geschehen beobachten und bei Bedarf bremsen.

Tun sie das nicht, müssen sie nach einem Unfall mithaften. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 60/22), auf das der ADAC hinweist.

In dem verhandelten Fall fuhr ein Mann mit dem Auto durch einen verkehrsberuhigten Bereich. Dabei bemerkte er, wie ein Auto von einem Grundstück rückwärts auf die Fahrbahn wollte. Daher hupte der Mann, um auf sich aufmerksam zu machen, fuhr aber genauso wie das andere Auto weiter. So stießen beide Fahrzeuge zusammen.

Reichen Vorfahrt und Hupen aus?

Der Hupende war der Ansicht, Vorfahrt gehabt zu haben und diesem Umstand durch das Schallzeichen auch ausreichend Ausdruck verliehen zu haben. So forderte er vollen Schadenersatz. Die gegnerische Versicherung ging da nicht mit.

Sie war der Ansicht, dass man sich nicht darauf verlassen dürfe, dass so ein akustisches Signal auch wahrgenommen wird. Äußerste Vorsicht und notfalls ein Abbremsen wären demnach angemessen gewesen. Die Sache ging vor Gericht.

Gefahr erkannt und nicht gebannt

Der hupende Mann bekam hier trotz Vorfahrt einen Dämpfer. Zwar sah das Gericht durchaus die besondere Sorgfaltspflicht beim Ausparkenden. Doch der andere Autofahrer hatte ja die Gefahr erkannt und deswegen sogar gehupt.

Deshalb wäre von ihm zu erwarten gewesen, dass er die Geschehnisse weiter beobachtet und eben notfalls bremst, so die Kammer. Weil er Letzteres nicht getan hatte, gaben ihm die Richter eine Mitschuld an der Kollision, die sie mit einer Höhe von 20 Prozent bezifferten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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