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Änderungen für Autofahrer und Autohersteller 2016: Darauf müssen Sie sich einstellen


Autos müssen leiser werden
Darauf müssen sich Autofahrer und -hersteller 2016 einstellen

t-online, Auto Club Europa

Aktualisiert am 01.01.2016Lesedauer: 4 Min.
Autos müssen 2016 leiser werden.Vergrößern des Bildes
Autos müssen 2016 leiser werden. (Quelle: Imago/Deutzmann/Eibner-Pressefoto/Hersteller-bilder)
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Das Jahr 2016 hält wieder einige Neuheiten für Autofahrer und Autohersteller bereit. Nicht jeder ist gleichermaßen betroffen, sollte dies aber prüfen. Das Auto-Portal von t-online.de und der Auto Club Europa verraten Ihnen, auf welche Neuerungen Sie 2016 achten müssen.

Autos und Motorräder müssen leiser werden

Ab Juli 2016 dürfen speziell eingebaute Abgasanlagen bei Pkw - zum Beispiel ein Klappenauspuff - die Lautstärke serienmäßig eingebauter Auspuffe nicht mehr übersteigen. Ausschlaggebend hierfür ist die neu in Kraft tretende Verordnung 540/2014. Ab dem 1. Juli 2016 gilt der Grenzwert von 72 Dezibel, vier Jahre später 70 Dezibel.

Auch Motorradfahrer und ihre Maschinen sind von einer neuen Regelung betroffen. Durch die UNECE-R 41.04-Norm gelten ab dem 1. Januar 2016 für neu zugelassene Motorradtypen bestimmte Lautstärkerahmen.

Eine Rückbaupflicht besteht aufgrund des Bestandschutzes für ältere Fahrzeuge nicht.

MPU in Bayern auch bei unter 1,6 Promille

Bayern macht Ernst in Sachen Alkohol am Steuer: SeIt Jahresbeginn droht jedem in Bayern, dem sein Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer eingezogen wurde, die medizinisch-psychologische Untersuchung. Bisher galt die Grenze von 1,6 Promille – zukünftig können bereits geringere Promillewerte und erkennbare Ausfallerscheinungen ausreichen.

Mehr Erste-Hilfe-Stunden für Fahrschüler

Fahrschüler sind dazu verpflichtet, einen Erste-Hilfe Kurs zu absolvieren, um den Führerschein zu bekommen. Die Zahl der notwendigen Übungsstunden wird dabei ab 2016 um zwei erhöht, womit dann insgesamt neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten abzuleisten sind.

Gelbe Plaketten laufen ab

Die gelben TÜV-Prüfplaketten mit der Zahl 15 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen sind spätestens zum Jahreswechsel abgelaufen.

In welchem Monat genau, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt. Zeigt die Plakette beispielsweise auf Dezember 2015, droht dem Fahrer ab März 2016 ein Verwarnungsgeld von 15 Euro, wenn die Hauptuntersuchung bis dahin nicht abgeschlossen wurde.

Bußgeld und ein Punkt drohen

25 Euro werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche. Wer ohne gültige Plakette einen Unfall verursacht oder an einem Unfall beteiligt ist, muss womöglich für entstandene Schäden in die eigene Tasche greifen.

Hauptuntersuchung wird bei Verzug teurer

Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung orientiert sich inzwischen wieder am Termin der tatsächlich durchgeführten HU. Zeit schinden zahlt sich jedoch nicht aus: Wer mehr als zwei Monate überzieht, muss zur erweiterten Prüfung - und zahlt einen Aufschlag auf die Gebühr von 20 Prozent.

Steuerbonus für Elektroautos wird eingeschränkt

Zum 31. Dezember 2015 ist die seit 2011 geltende Steuerbefreiung über zehn Jahre für Neufahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Brennstoffzelle ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2016 profitieren Halter nur noch von einem fünf Jahre andauernden Erlass der Kfz-Steuer. Anschließend wird die Kfz-Steuer um 50 Prozent ermäßigt.

Fahrzeuge, die zusätzlich über einen Verbrennungsmotor verfügen, also Hybrid-Fahrzeuge und Autos mit Range-Extender, gelten im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nicht als Elektrofahrzeuge.

"Section Control“ in Niedersachsen startet

Im Januar 2016 soll in Niedersachsen die Tempoüberwachung durch "Section Control" starten. Beim Pilotprojekt an der B 6 zwischen Laatzen und Gleidingen sollen Tempoüberschreitungen von Anfang an gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden.

Mit "Section Control“ wird die Geschwindigkeit nicht wie bei einem üblichen Blitzer nur an einem Punkt gemessen, sondern über einen längeren Abschnitt erfasst.

Mit roten Kennzeichen zur Tankstelle

Für 2016 ist eine Änderung der Zulassungsverordnung geplant. Die Änderung soll es Händlern ermöglichen, mit noch nicht zugelassenen Fahrzeugen und roten "Händler-Kennzeichen" kurze Fahrten zu unternehmen, um die Autos beispielsweise zu tanken oder zu reinigen. Diese Fahrten sind bisher nicht erlaubt.

NCAP-Crashtest: neuer Prüfparameter

Die Sicherheitsorganisation Euro NCAP nimmt ab dem kommenden Jahr auch die Fußgängererkennung in das Bewertungsschema auf. Wer die volle Punktzahl erreichen möchte, muss dann auch nachweisen, dass das Auto einen Zusammenstoß mit Fußgängern bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h verhindert.

Smarte Fahrtenschreiber sollen kommen

Ab dem 2. März 2016 gilt die neue Fahrtenschreiberverordnung (EU) Nr. 165/2014. Sie ist im Jahr 2014 in Kraft getreten, im März 2015 in Teilen eingeführt worden und gilt im Ganzen ab 2. März 2016.

Teil der neuen Verordnung sind auch neue "smarte Kontrollgeräte", die den Fahrer durch ein optisches und/oder akustisches Signal warnen, wenn sie eine Störung registrieren oder der Fahrer sich der maximal erlaubten ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Stunden nähert.

Motorräder müssen Euro-4-Norm aufweisen

Motorräder, die vom 1. Januar 2016 an eine Typgenehmigung erhalten, müssen die Abgasvorschriften der Norm Euro-4 erfüllen. Diese Vorschrift betrifft Motorräder der Klasse L3e, das heißt Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimeter und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Ab 2020 gelten die Vorschriften der Abgasnorm Euro-5.

ABS wird Pflicht für neu entwickelte Motorräder

Seit Jahresbeginn müssen alle neu entwickelten Motorräder über ABS verfügen. Die Vorschrift bezieht sich auf Maschinen mit Hubraum über 125 Kubikzentimetern. Alte Motorräder müssen nicht nachgerüstet werden. Ab 2017 gilt die ABS-Pflicht für alle Motorräder, die neu zugelassen werden.

Dieselpartikelfilterförderung wird vielleicht verlängert

Das Bundesumweltministerium will die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern weiter fördern. Hintergrund ist, dass die Fördermittel, die ursprünglich für bis zum 31. Dezember 2015 vorgenommene Umrüstungen galten, nicht ausgeschöpft wurden. Es soll kein neues Förderprogramm aufgelegt werden, vielmehr sieht der Plan vor, die nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel ins Jahr 2016 zu übertragen.

Mehr Geld für Straßen

Zum Schluss noch eine gute Nachricht: 24,6 Milliarden Euro fließen kommendes Jahr unter anderem in Instandhaltungsmaßnahmen von Straßen und Schiene sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Der Etat des Verkehrsministeriums bleibt damit der größte Investitionshaushalt der Bundesregierung. Er ist im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Prozent gestiegen.

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