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Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese Änderungen gelten ab Juni – Kunden-Vorteile


Mehr Vorteile für Kunden
Das ändert sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

Von dpa-tmn, t-online, AM

Aktualisiert am 22.06.2020Lesedauer: 1 Min.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) teilt die Änderungen mit.Vergrößern des Bildes
Kfz-Haftpflichtversicherung: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) teilt die Änderungen mit. (Quelle: CHRISsadowski/getty-images-bilder)

Bei der Einreise in manche Länder ist die Grüne Versicherungskarte noch Pflicht, in einigen Regionen reicht hingegen das gültige Kennzeichen. Anfang Juli sind Änderungen geplant. Welche Vorteile Kunden erwarten.

Die Grüne Versicherungskarte ändert nach 55 Jahren ihre Farbe. Bislang auf grünem Papier gedruckt, wechselt sie ab dem 1. Juli nun auf weiß, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Ihren Namen behält dieser Nachweis über die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung aber.

Vorteile der neuen Farbe

Die Vorteile seien unter anderem, dass die Karte nun auch als PDF zugeschickt und vom Kunden selbst ausgedruckt werden kann. Bislang verschickten die Versicherer die Karten oder machten sie in ihren Vertretungen abholbereit. Wichtig: Nur ausgedruckt auf Papier ist sie gültig, das bloße Vorzeigen des PDF gilt nicht.

Mancherorts wie etwa in der Türkei oder Russland ist sie für Einreisende noch Pflicht, so der GDV. Nicht vorgeschrieben ist sie in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie unter anderem in Staaten wie Andorra, der Schweiz, und Serbien. Hier dient das gültige Kfz-Kennzeichen als ausreichender Nachweis.

KFZ-Versicherung: Kündigung kann sich lohnen

Wer mit seiner KFZ-Versicherung nicht zufrieden ist, kann diese in der Regel bis spätestens zum 30. November des Jahres kündigen. Der Wechsel zu einem neuen Versicherungsschutz ist nicht nur eine Frage der Kosten, auch die Leistungen sind relevant. Welche diese sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Dazu zählen unter anderem die Deckungssumme, der Neuwert und Fahrlässigkeit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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