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Führerschein machen: Ab wann das möglich ist


Straßenverkehr
Führerschein machen: Ab wann ist das möglich?

t-online, von Ines Richter

11.10.2022Lesedauer: 3 Min.
Auf den amtlichen Prüfungsfragen für die Fahrschule liegt ein Autoschlüssel.Vergrößern des BildesDer Führerschein gilt bei vielen als Ticket zur Freiheit. (Quelle: Sascha Steinach/imago)
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Sie möchten frühzeitig einen Führerschein machen? Hier erfahren Sie, ab wann das frühestens möglich ist und was Sie beachten müssen.

Wenn Sie einen Führerschein erwerben möchten, gilt ein Mindestalter, das je nach Führerscheinklasse verschieden ist. Die Klasse hängt von der Fahrzeugart ab. Um einen PKW zu fahren, benötigen Sie den Führerschein der Klasse B. Dafür müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Hier gibt es so wie bei einigen anderen Führerscheinklassen die Möglichkeit, die Fahrzulassung früher zu erhalten. Bei schwieriger zu fahrenden Kraftfahrzeugen ist das Mindestalter höher.

Das Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinklassen

Die Regelungen für den EU-Führerschein, die verschiedenen Fahrzeugklassen und das Mindestalter sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt. Einige Fahrzeugklassen sind in Stufen unterteilt, für die jeweils ein anderes Mindestalter gilt.

  • AM: Leichtfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h – 15 Jahre
  • A1: Krafträder mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter – 16 Jahre
  • A2: Krafträder mit einer Motorleistung bis 35 kW – 18 Jahre
  • A: Krafträder mit mehr Hubraum und mehr Leistung: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 21 Jahre bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit mehr als 15 kW Motorleistung oder 20 Jahre, wenn Sie bereits zwei Jahre zuvor im Besitz des Führerscheins Klasse A2 waren.
  • B: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu acht Sitzplätzen zuzüglich Fahrersitz und Gesamtgewicht bis 3.500 Kilogramm – 18 Jahre
  • BE: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger, dessen Gesamtmasse nicht mehr als 3.500 Kilogramm beträgt – 18 Jahre
  • C und CE: LKW – 18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, ansonsten 21 Jahre
  • D und DE: Busse – 18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, ansonsten 21 Jahre
  • L: Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h; mit einem Anhänger gilt die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h – 16 Jahre
  • T: Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h; mit einem Anhänger gilt hier die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h – 18 Jahre

Beachten Sie: In der Führerscheinklasse B sind die Führerscheinklassen AM und L bereits enthalten. Die Führerscheinklassen L und T dürfen gemäß §6 der Fahrerlaubnisverordnung nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

Wann Sie frühestens mit dem Führerschein für PKW beginnen können

Für den Erwerb des Führerscheins für PKW können Sie bereits vor Ihrem 18. Geburtstag die Fahrschule besuchen. Mit dem theoretischen Unterricht können Sie frühestens im Alter von 16,5 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Statt der üblichen Plastikkarte als Führerschein erhalten Sie eine Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren. Stehen Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule bereits kurz vor Ihrem 18. Geburtstag, ist eine Anmeldung für begleitetes Fahren nicht zwingend notwendig.

Was ist beim begleiteten Fahren zu beachten?

Das begleitete Fahren von PKW ist ab dem vollendeten 17. Lebensjahr möglich, wenn Sie zuvor die Prüfbescheinigung erworben haben. Bereits bei der Antragstellung auf den Führerschein müssen Sie eine oder mehrere Begleitpersonen angeben, die folgende Anforderungen erfüllt:

  • Mindestalter von 30 Jahren
  • Mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung im Besitz eines Führerscheins Klasse B
  • Nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister
  • Beim Fahren nicht mehr als 0,5 Promille Blutalkoholgehalt

Haben Sie das 18. Lebensjahr vollendet, können Sie einen Antrag auf den klassischen Führerschein stellen. Ihre Prüfbescheinigung wird dann umgetauscht.

Vorsicht: Die Erlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 ist in ganz Deutschland und Österreich gültig, in anderen Ländern hingegen nicht. Dort wird Ihre Fahrzulassung erst ab dem 18. Lebensjahr durch die Aufstufung zu der Fahrerlaubnis B anerkannt. Ein Verstoß dagegen gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Autos, die Sie schon vor dem 17. Lebensjahr fahren dürfen

Leichtfahrzeuge können Sie bereits ab einem Alter von 15 Jahren fahren, wenn Sie den Führerschein Klasse AM erworben haben. Bei diesen Leichtfahrzeugen handelt es sich um den Opel Rocks-e und den Renault Twizy 45 mit Elektromotor sowie den Aixam City, der mit Diesel- und Elektromotor verfügbar ist. Die Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge liegt bei 45 km/h.

Verwendete Quellen
  • www.bussgeldkatalog.org: "Mindestalter für den Führerschein"
  • www.fahren-lernen.de: "Dein Schein mit 17"
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