Die Regeln unserer Nachbarn Keine Winterreifen: 5.000 Euro Strafe
Etliche tausend Euro Strafe: Die falschen Reifen am Auto – das kann sehr teuer werden.
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Wer bei Glatteis, Schneematsch oder Schneeglätte fährt, braucht Winterreifen. Sonst drohen harte Strafen (ab 60 Euro und einem Punkt). Einige unserer Nachbarn haben deutlich andere Regeln. Und teils horrende Bußgelder. Der Überblick.
Österreich
In Österreich sind zwischen dem 1. November und dem 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen vorgeschrieben. Die Mindestprofiltiefe liegt bei vier Millimetern. Nur Ganzjahresreifen mit Schneeflockensymbol werden akzeptiert. Wer stattdessen mit Sommerreifen erwischt wird, muss bis zu 5.000 Euro bezahlen.
Schweiz
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Aber: Fahrer müssen ihr Auto jederzeit beherrschen und ihren "Vorsichtspflichten" nachkommen. Das Auto muss also den Wetterbedingungen entsprechend ausgerüstet sein – genau wie bei uns. Ansonsten kann es ein Bussgeld geben. Die Mindestprofiltiefe der Winterreifen liegt bei 1,6 Millimetern. Verstöße kosten 100 Franken (ca. 90 Euro).
Italien
In Italien gibt es keine landesweit einheitliche Regelung – die Provinzen bestimmen selbst, was gilt. Autofahrer sollten deshalb im Winter die Straßenschilder beachten oder Italien am besten generell nur mit Winterreifen bereisen. Darüber hinaus gibt es aber einige feststehende Regelungen:
- Südtirol schreibt Winterreifen bei winterlichen Bedingungen vor.
- Auf der Brennerautobahn gilt eine generelle Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. April.
- Im Aosta-Tal gilt diese Pflicht bereits ab dem 15. Oktober.
Bußgelder bei Verstößen können bis zu 345 Euro betragen.
Frankreich
Erst vor einem Jahr hat Frankreich seine Winterreifenpflicht neu geregelt: Unter bestimmten Umständen besteht sie nun bis Ende März in Gebirgsregionen wie dem Zentralmassiv, den Vogesen, den Alpen und auf Korsika. Auch in anderen Gegenden kann aber durch Schilder eine Winterreifenpflicht angeordnet werden. Die Mindestprofiltiefe liegt bei 3,6 Millimetern, Geldbußen betragen bis zu 135 Euro. Außerdem dürfen Behörden die Weiterfahrt untersagen.
Schneeketten mitnehmen
Im Winter sollten auch immer Schneeketten an Bord sein. Denn auch ihr Einsatz kann in einigen unserer Nachbarländer angeordnet werden. Üben Sie am besten vorher einmal die Montage. Hilfreich sind dabei eine Knieunterlage, die Warnweste, ein Handfeger und eine Taschenlampe.
Infos zu den Winterreifenregeln in Ihrem Reiseland geben auch die großen Automobilclubs.
- Nachrichtenagentur SP-X