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Brille am Steuer: Das droht, wenn sie fehlt


Drastische Strafen
Brille am Steuer: Das droht, wenn sie fehlt


Aktualisiert am 09.11.2023Lesedauer: 1 Min.
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Unterschätzte Gefahr: 300.000 Verkehrsunfälle pro Jahr gehen auf mangelnde Sehleistung zurück, sagt der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA).Vergrößern des Bildes
Unterschätzte Gefahr: 300.000 Verkehrsunfälle pro Jahr gehen auf mangelnde Sehleistung zurück, sagt der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA). (Quelle: Jose Carlos Ichiro via www.imago-images.de)

800-mal am Tag kracht es wegen schlechter Augen – oder wegen fehlender Brillen. Deshalb gibt es dafür drastische Strafen.

Allgemein gilt: Wer einen Führerschein besitzt, kann auch einigermaßen gut sehen – zumindest mit Brille. Denn zuvor wurde ein entsprechender Sehtest erfolgreich gemeistert. Dabei ist eine Sehhilfe erlaubt. In der Regel muss sie dann aber auch am Steuer getragen werden. Andernfalls drohen harte Konsequenzen.

Sehhilfe wird im Führerschein vermerkt

Wenn man zum Autofahren eine Brille oder Kontaktlinsen benötigt, kommt ein entsprechender Vermerk in den Führerschein. In Feld 12 des Scheckkarten-Führerscheins wird eine sogenannte Schlüsselzahl eingetragen:

  • 01 für "Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz"
  • 01.01 für "Brille"
  • 01.02 für "Kontaktlinse(n)"
  • 01.06 für "Brille oder Kontaktlinsen"

So kann die Polizei bei einer Kontrolle leicht überprüfen, ob Autofahrer am Steuer die benötigte Sehhilfe tragen. Und das ist nicht nur hilfreich, sondern sogar vorgeschrieben.

Fehlende Brille kann ins Gefängnis führen

Wer ohne die angeordnete Brille hinterm Lenkrad sitzt, geht ein hohes Risiko für sich selbst und andere ein und begeht dabei eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Polizeikontrolle gibt es dafür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Wer einen Unfall baut oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss sogar mit einer hohen Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Die Versicherung kann sich gegen eine Zahlung sperren, Schadenersatzansprüche können hinzukommen.

Tipp: Legen Sie eine Ersatzbrille ins Handschuhfach. Denn eine verlegte Brille wird bei einer Kontrolle als Ausrede nicht gelten – und bei einem Unfall schon gar nicht.

Übrigens: Wenn im Laufe der Jahre die Augen schlechter werden und eine Brille nötig wird, muss man sie nicht extra im Führerschein nachtragen lassen. Aber auf die Nase gehört sie unbedingt.

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