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Frauenparkplatz: Wer darf hier parken – und wer nicht?


So ist die Rechtslage
Frauenparkplatz: Wer darf hier parken – und wer nicht?

Von t-online, mab

Aktualisiert am 15.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Frauenparkplätze: In der StVO kommen sie nicht vor. Trotzdem sollte man sie beachten.Vergrößern des BildesFrauenparkplätze: In der StVO kommen sie nicht vor. Trotzdem sollte man sie beachten. (Quelle: IMAGO/BODE)
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Einige Bundesländer haben sogar Quoten dafür: Frauenparkplätze sollen vor Übergriffen und Gewalt schützen. Darf hier also niemand anderes parken?

In Großgaragen von Baden-Württemberg soll jeder zehnte Stellplatz ein spezieller Frauenparkplatz sein. In Brandenburg sogar jeder dritte. Das schreiben entsprechende Verordnungen vor. Der Name sagt es bereits: Diese Flächen sind speziell für Frauen gedacht. Darf hier kein anderes Auto parken? Welche Regeln gelten?

Warum gibt es Frauenparkplätze?

Frauenparkplätze sind meist nah am Ausgang, gut einsehbar (von Kamera oder Aufsichtspersonal) und müssen einen Alarmmelder in der Nähe haben. Dadurch sollen sie besseren Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen bieten als ein Stellplatz in der hintersten und dunkelsten Ecke eines Parkhauses. Auch auf Parkplätzen im Freien – etwa vor großen Möbelhäusern – gibt es solche Angebote. Sie werden durch eindeutige Schilder gekennzeichnet.

Wer darf auf Frauenparkplätzen parken?

Im öffentlichen Raum gilt: Im Grunde darf hier jeder parken. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es nämlich keine Frauenparkplätze – und deshalb auch keine entsprechenden Geldbußen. Natürlich sollte man diese Parkflächen dennoch Frauen überlassen.

Ein Muss ist das allerdings nicht. Einem parkenden Auto sieht ohnehin niemand an, wer es abgestellt hat. Wer offensichtlich auf Rücksicht und Anstand pfeift, sollte dafür allerdings keinen Applaus erwarten.

Mit dem Anstand ist das offenbar so eine Sache

Einer Umfrage aus dem Jahr 2018 zufolge parkt fast jeder fünfte Mann (19 Prozent) ab und zu auf einem Frauenparkplatz, jeder zwanzigste sogar häufig.

Anders ist die Lage in Parkhäusern: Deren Betreiber können in ihrer Hausordnung eigene Regeln festlegen – etwa, dass Frauenparkplätze für Männer tabu sind. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung können sie das Auto abschleppen lassen und Hausverbote aussprechen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Verkehrsclub ADAC: Neuer Bußgeldkatalog
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