t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

Auto: Assistenten werden ab 2024 Pflicht | Sicherheit


Von EU verordnet
Das wird nächstes Jahr in Autos verpflichtend

Von t-online, mab

Aktualisiert am 11.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Nie wieder Tempo-Tickets: Ein neuer Assistent kann zu schnelle Autos bremsen. Allerdings dürfen die Hersteller dafür in Zukunft eine Gebühr verlangen.Vergrößern des BildesFür mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Eine ganze Reihe neuer Helfer wird 2024 zur Pflichtausstattung. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Bald werden sie Pflicht im Auto: Neue Assistenten sollen Unfälle vermeiden und die Sicherheit erhöhen. Was das für Autokäufer mit sich bringt, erfahren Sie hier.

Moderne Autos werden immer sicherer – aber es geht noch besser. Deshalb kommen bald neue Assistenten hinzu, denn so will es die EU. Was genau bedeutet das?

Viele Assistenten werden zur Pflichtausstattung

Ab dem kommenden Jahr treten EU-weit verbindliche Regelungen in Kraft, die den Einsatz bestimmter Assistenzsysteme in allen Neuwagen vorschreiben. Betroffen sind Fahrzeuge aller Klassen, vom Kleinwagen bis zur Luxuslimousine. Die General Safety Regulation II der EU legt nicht nur fest, welche Assistenzsysteme Pflicht werden, sondern auch, dass sie sich nicht mehr dauerhaft abschalten lassen und nach jedem Neustart automatisch aktiviert werden. Die neuen Assistenten im Überblick.

Notbremsassistent: Pflicht für alle Fahrzeugklassen

Die ersten Notbremsassistenten wurden bereits vor 15 Jahren von Mercedes und Volvo eingeführt. Inzwischen sind diese Systeme, die Abstand, Beschleunigung, Lenkwinkel und Pedalstellung überwachen, für alle Fahrzeugklassen bis hin zum kleinsten Kleinwagen vorgeschrieben.

Aktiver Spurhalteassistent: Für alle ab 60 km/h

Der aktive Spurhalteassistent, bisher vor allem in der Mittel- und Oberklasse zu finden, wird für alle Fahrzeuge ab 60 km/h Pflicht.

Notbremslicht: Alle Heckleuchten müssen aufleuchten

Bei einer Vollbremsung ab 50 km/h müssen künftig alle roten und gelben Rückleuchten aufleuchten, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Erkennt Temposchilder

Der Intelligente Geschwindigkeitsassistent, der per Kamera Geschwindigkeitsschilder erkennt, wird Pflicht. Allerdings gibt es noch Unsicherheiten bezüglich der Zuverlässigkeit und Reaktionsgenauigkeit.

Müdigkeitserkennung: Optische und akustische Warnung

Systeme, die Müdigkeit und Ablenkung des Fahrers erkennen, werden Pflicht. Sie lösen optische und akustische Warnungen aus, wenn Anzeichen von Müdigkeit oder zu langer Blickabwendung erkannt werden.

Rückfahrassistent: Von der Option zur Pflicht

Der bisher oft optionale Rückfahrassistent wird zur Pflicht für alle Neuwagen.

Blackbox: Daten zur Unfallanalyse

Die Blackbox, die Daten wie Geschwindigkeit und Verzögerung aufzeichnet, wird serienmäßig eingeführt. Diese Daten dienen der Unfallforschung zur Analyse und Weiterentwicklung von Prüf- und Testverfahren sowie Sicherheitstechnologien.

Kopfaufprallschutz: Erweiterte Kopfaufprallzone

Insbesondere Fußgänger und Radfahrer profitieren von einer erweiterten Kopfaufprallzone. Diese betrifft die Gestaltung von Fahrzeugfront, Motorhaube, Windschutzscheibe, A-Säule und Dach.

Die neuen Assistenten sollen die Sicherheit im Auto und für andere Verkehrsteilnehmer weiter erhöhen. Laut der EU-Verordnung 2019/2144 sind diese Assistenten bereits seit dem 6. Juli 2022 für komplett neu entwickelte (typisierte) Autos vorgeschrieben, ab dem 7. Juli 2024 sind sie Pflicht in allen neu zugelassenen Pkws. Was genau bedeutet das?

Was die EU-Verordnung für Autokäufer bedeutet

Ein Beispiel: Wer sich demnächst für den aktuellen VW Golf entscheidet, wird ihn ohne die genannten Assistenten bekommen. Denn das Modell hat seine Typzulassung vor dem 6. Juli 2022 erhalten. Ab dem 7. Juli 2024 müssen aber auch alle neuen Golf dieser Baureihe die Assistenten an Bord haben. Und das Nachfolgemodell wird in jedem Fall mit den neuen Helfern ausgestattet sein, da es seine Typgenehmigung natürlich nach dem bereits verstrichenen Stichtag erhalten wird.

Am besten schon heute mitbestellen

Experten empfehlen, die künftigen Pflicht-Systeme bereits heute beim Neuwagenkauf mitzubestellen. Denn erstens tragen sie zur Sicherheit bei und zweitens zu einem künftig höheren Wiederverkaufswert.

Eine Nachrüstpflicht für aktuelle Modelle besteht nach derzeitigem Stand nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Zeitschrift "Auto Straßenverkehr"
  • spiegel.de
  • computerbild.de
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website