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Weihnachtsbaum: So klappt der Transport mit dem Auto und dem Fahrrad


Mit dem Auto oder dem Fahrrad
So kommt der Weihnachtsbaum sicher nach Hause

Von dpa
Aktualisiert am 13.11.2024Lesedauer: 4 Min.
Weihnachtsvorbereitung: Wer ein paar Regeln befolgt, kann einen Tannenbaum einfach und sicher transportieren.Vergrößern des Bildes
Weihnachtsvorbereitung: Wer ein paar Regeln befolgt, kann einen Tannenbaum einfach und sicher transportieren. (Quelle: hobo_018/getty-images-bilder)
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Bald ist Weihnachten – und ein neuer Christbaum soll her. Doch wie bringt man das gute Stück sicher nach Hause? Darauf müssen Sie achten.

Sie wollen einen Weihnachtsbaum mit dem Auto nach Hause transportieren? Je nach Größe und Wuchs kann das mitunter knifflig werden. Was auf alle Fälle gilt: Der Baum darf weder die Insassen noch andere Menschen gefährden. Wer keinen Anhänger hat und seinen Baum mit dem Auto nach Hause transportiert, muss ihn richtig sichern. Sonst wird er schnell zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.

Das heißt: Sie kommen nicht drumherum, ihn entsprechend zu sichern – unabhängig davon, ob sie den Baum auf dem Dach oder im Innenraum nach Hause bringen wollen.

Ansonsten kann er beim Ausweichen oder bei Vollbremsungen zur Gefahr für alle werden. So wird bei einem Unfall mit Tempo 50 aus einem 30 Kilogramm schweren Baum ein Geschoss mit der Wucht von 750 Kilogramm, zeigte ein Crashversuch des ADAC.

Der Baum ist Ladung

Für jeden Transport gilt: Schon beim Kauf lässt man sich den Baum am besten in ein Netz einpacken, um ihn kompakter verstauen zu können – das dürfte mittlerweile aber die Regel an vielen Verkaufsständen sein.

Der Baum gilt als Ladung und darf weder verrutschen noch umfallen, hin und her rollen oder herabfallen. Daran erinnert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und verweist auf den entsprechenden Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Wer ihn nicht ordnungsgemäß sichert, riskiert bis zu 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Aufs Dach oder in den Kofferraum?

Ein kleinerer Tannenbaum könnte noch quer auf die Rückbank passen. Größere werden im Kofferraum verstaut. Das Ende des Stamms sollte in Fahrtrichtung zeigen und direkt an der Rückenlehne anstoßen. Dann ist der Baum laut ADAC fest mit Spanngurten zu sichern.

Auf dem Dach ist der Baum – am besten auf einem Dachgepäckträger – mehrfach mit Spanngurten fest zu verzurren und in alle Richtungen zu sichern. Die Experten raten zu stufenlos verstellbaren Spanngurten. Gummi-Expander reichen nicht aus.

Wichtig: Die Äste dürfen nicht über die Seiten des Fahrzeugs ragen. Steht die Spitze mehr als einen Meter über das Heck hinaus, wird sie mit einem großen Tuch und im Dunkeln mit einer roten Leuchte markiert. Eine Plane schützt den Baum vor Fahrtwind, der ihn austrocknen könnte. Sicherer als auf dem Dach sei ein Transport in einem Anhänger.

Um den Baum gut zu sichern, muss er fest umschlungen und verzurrt werden. Außerdem muss das abgesägte Ende des Stamms nach vorne zeigen, die Baumspitze folglich nach hinten. Sonst kann der Baum schnell zum Windfang werden, wodurch die Befestigungen stärker belastet werden. Der Baum selbst wird so auch geschützt, da der Fahrtwind die Äste so nicht beschädigen kann.

Rotes Fähnchen ist wichtig

Ob im Kofferraum oder auf dem Dach: Ragt das äußerste Ende des Tannenbaums mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es entsprechend kenntlich zu machen. Ist die Ladung nicht richtig gesichert, droht ein Bußgeld zwischen 35 und 75 Euro.

Grundsätzlich gilt: Wer Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt rechnen. Wenn ein Christbaum mehr als einen Meter über das Heck des Autos hinausragt, muss er, wie jede andere Ladung auch, mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden. Ist dies nicht der Fall, werden 25 Euro Strafgebühr fällig.

Fahrweise anpassen

Natürlich sollte mit dem Tannenbaum an Bord nicht gerast werden. Das zusätzliche Gewicht verändert die Fahreigenschaften des Wagens. Besonders in Kurven und beim Beschleunigen oder Bremsen ist deshalb Vorsicht geboten. Am besten die Geschwindigkeit drosseln und dem Vordermann nicht zu dicht auffahren.

Auf dem Anhänger oder per Lastenrad

Der Baum kann auch in einem Fahrrad-Lastanhänger nach Hause kommen. Dabei muss man nur sicherstellen, dass sich der Baum beim Einlenken nicht im Hinterrad verfangen kann.

Es gibt auch große Kinderanhänger, die eine Art abgetrennten Kofferraum haben. Ein kleinerer Tannenbaum kann dort vielleicht stehend hineingesteckt werden.

Der Tannenbaum kann je nach Größe auch in ein Lastenrad passen. Um ihn rutschfest zu sichern, bieten sich verstellbare Spanngurte an, rät der DVR. Der Baum darf auch den Radelnden nicht die Sicht nehmen.

Ist die Transportbox auf dem Lastenrad hinten und ragt die Ladung mehr als einen Meter heraus, muss man sie – wie beim Auto – gemäß der StVO mit einer roten Fahne kennzeichnen und im Dunklen sowohl eine rote Lampe als auch einen roten Rückstrahler befestigen.

Befindet sich die Transportbox hingegen vorne am Lastenrad, darf der Weihnachtsbaum nicht nach vorne darüber herausragen.

Schieben oder sicher radeln

Sicherheit geht auch auf dem Fahrrad vor. Hier gilt erneut: Immer nur mit fest verzurrtem Baum starten, so der Pressedienst Fahrrad. Am sichersten dürfte es sein, wenn der Baum über Lenker und Sattel gelegt, fixiert und dann das Rad geschoben wird.

Ein extralanger Baum dürfte schwer per Fahrrad zu transportieren sein. Wichtig ist, den Baum nicht einfach unter den Arm zu klemmen und loszuradeln – das erhöht die Sturzgefahr. Außerdem sollten immer und besonders auf winterlichen Straßen beide Hände am Lenker sein.

Auch keine gute Idee: Den Baum quer auf den Gepäckträger zu schnallen. So läuft man Gefahr, die maximale Breite des Fahrrads von circa einem Meter zu überschreiten. Außerdem steigt die Unfallgefahr durch die Überbreite auf Radwegen oder auf der Straße.

Wer im Schadensfall zahlt

Nehmen andere Verkehrsteilnehmer durch die verlorene Ladung Schaden, übernimmt normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, kommt die Vollkaskoversicherung für entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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