Gesetz der Straße Braucht ungenutztes Auto eine HU-Plakette?
Jedes Auto muss sich in bestimmten Abständen einer Hauptuntersuchung unterziehen. Doch gilt das auch für Pkw, die längere Zeit auf einem Privatgelände abgestellt sind?
Auch wer sein zugelassenes Auto nicht nutzt, darf die regelmäßig fälligen Prüftermine der Hauptuntersuchung (HU) nicht ignorieren. Ansonsten wird eine Geldbuße fällig, wie ein Urteil des Amtsgerichts Zeitz zeigt (Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18).
Auto auf Privatgelände zwischengeparkt
In diesem Fall ging es um eine Autohalterin, die den fälligen HU-Prüftermin ihres Autos um mehr als vier Monate überzogen hatte. Daher sollte sie 25 Euro Geldbuße bezahlen. Dagegen wehrte sie sich mit folgender Begründung: Das Auto habe sie nicht aktiv im Straßenverkehr bewegt und es nur auf einem Privatgrundstück geparkt, weil der es transportierende Autoanhänger einen Platten hatte.
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Darauf ließ sich das Gericht nicht ein. Halter von zulassungs- und kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen müssen diese auf ihre Kosten in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen lassen. Dabei sei es unerheblich, ob sie das Auto im öffentlichen Straßenverkehr benutzen oder nicht. Wegen der Ordnungswidrigkeit sei das Bußgeld gerechtfertigt. So musste die Frau die 25 Euro zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.
- Nachrichtenagentur dpa