Schnell erklärt Nach dem Abbiegen: Welchen Fahrstreifen müssen Sie befahren?
Die richtige Spurwahl beim Abbiegen ist entscheidend, um Unfälle zu vermeiden. Doch welche Spur soll man wählen? Dies hängt von einem wichtigen Aspekt ab.
Beim mehrspurigen Abbiegen ist die richtige Fahrspurwahl entscheidend, um Unfälle zu vermeiden. Etwas anders verhält es sich beim einspurigen Abbiegen.
Ohne Spurwechsel abbiegen
Auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, sollte beim Abbiegen nicht die Fahrspur gewechselt werden. Dadurch erhöht sich das Risiko eines Unfalls, insbesondere dann, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden kann.
Falsche Fahrspur erwischt: Was tun?
Wenn Sie sich einmal falsch eingeordnet haben, ist es sicherer, auf der falschen Spur zu bleiben und notfalls einen Umweg zu fahren. Spontane Spurwechsel können zu Unfällen führen, weil andere Autofahrer nicht damit rechnen.
Praktische Tipps zum mehrspurigen Abbiegen
- Bevor Sie sich an der Kreuzung einordnen, prüfen Sie, in welche Richtung Sie abbiegen.
- Wenn Sie kurz nach dem ersten Abbiegen nach rechts weiterfahren müssen, ordnen Sie sich vor dem Rechtsabbiegen entsprechend ein. Umgekehrt ordnen Sie sich links ein, wenn Sie nach links weiterfahren.
- Beachten Sie die Markierungen auf der Fahrbahn, die die Abbiegerichtung anzeigen.
- Bleiben Sie während des Abbiegens auf dem gewählten Fahrstreifen, es sei denn, es besteht keine Gefahr für andere Fahrzeuge.
Besondere Herausforderung: mehrspuriges Linksabbiegen
Beim mehrspurigen Linksabbiegen ist die Orientierung manchmal schwierig. Ordnen Sie sich rechts ein, wenn Sie nach dem Linksabbiegen gleich wieder rechts abbiegen wollen. Ordnen Sie sich links ein, wenn Sie nach dem Linksabbiegen gleich wieder links fahren wollen. Eine mittlere Spur darf nur benutzt werden, wenn dies sicher und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.
Sonderfall: einspuriges Abbiegen auf mehrspurige Straße
Nach dem Abbiegen aus einer einspurigen Straße haben Autofahrer bei zwei Fahrspuren die freie Wahl. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor. (Az.: 22 U 18/19) Im konkreten Fall bog ein Autofahrer von einer einspurigen auf eine zweispurige Straße ab, wechselte den Fahrstreifen und kollidierte mit einem nachfolgenden Fahrzeug. Das Gericht entschied, dass das Wahlrecht des Fahrers frühestens 15 bis 20 Meter nach Beginn der Fahrstreifenmarkierung endet.
- Nachrichtenagentur SP-X
- Eigene Recherche