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Frankreich: Justiz will Immunität von Marine Le Pen aufheben


Jobaffäre im EU-Parlament
Richter wollen Le Pens Immunität aufheben

Von dpa
Aktualisiert am 15.04.2017Lesedauer: 2 Min.
Ein Justizaffäre bereitet Marine Le Pen Kopfzerbrechen.Vergrößern des BildesEin Justizaffäre bereitet Marine Le Pen Kopfzerbrechen. (Quelle: Christian Hartmann/Reuters-bilder)
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Die französische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen soll wegen einer Jobaffäre ihre parlamentarische Immunität verlieren, fordern französische Richter. Während des Wahlkampfs hatte sie sich geweigert, einer Vorladung nachzukommen.

In der Affäre um Assistentenjobs im Europaparlament droht der Rechtspopulistin Marine Le Pen nun die Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität. Das hätten die französischen Ermittlungsrichter beantragt, hieß es am Freitag aus Pariser Justizkreisen. Vor der französischen Präsidentschaftswahl, bei der Le Pen gute Chancen auf den Einzug in die Stichwahl am 7. Mai hat, dürfte aber keine Entscheidung mehr fallen.

Justiz untersucht Affäre schon länger

Falls das EU-Parlament zustimmt, könnten die Ermittler die Chefin der Rechtsaußen-Partei Front National (FN) zu den Vorwürfen befragen und möglicherweise ein Verfahren gegen sie einleiten. Die Justiz untersucht schon länger, ob FN-Abgeordnete aus Parlamentsmitteln Assistenten bezahlten, die tatsächlich für die Partei tätig waren.

Le Pen war bereits vor wenigen Wochen von den Ermittlungsrichtern einbestellt worden. Sie weigerte sich aber, der Vorladung während des Wahlkampfs nachzukommen. Wegen ihrer Immunität als EU-Abgeordnete kann die Justiz sie nicht zwingen, mit den Ermittlern zu sprechen. Gegen die Chefin von Le Pens Mitarbeiterstab läuft bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Verschleierung von Untreue.

Politikerin weist Vorwürfe zurück

Le Pen hatte die Vorwürfe mehrfach zurückgewiesen und erklärt, das Vorgehen sei politisch motiviert, um ihr vor der Wahl zu schaden. Gegenüber ihrer Anhängerschaft war es ihr bislang immer gelungen, Ermittlungen gegen sie als eine Kampagne ihrer Gegner darzustellen. Den Antrag auf Aufhebung der Immunität kritisierte sie nun aber nicht: "Ich denke, das ist das normale Verfahren", sagte die Politikerin dem Sender Franceinfo.

Ins Rollen gebracht hatte den Fall die EU-Antibetrugsbehörde Olaf. Bei Le Pen hatte das Amt "schwere Unregelmäßigkeiten" festgestellt. Die Europaabgeordnete habe einem Mitarbeiter einen "rein fiktiven Arbeitsvertrag" ausgestellt. Eine Mitarbeiterin der französischen Rechtspopulistin arbeitete laut Olaf zudem nicht wie vorgeschrieben im Parlament, sondern in der Gegend von Paris für die Front National. Das EU-Parlament hatte deshalb 339.000 Euro von Le Pen zurückgefordert - sie wehrt sich juristisch dagegen.

Forderungen auch für andere FN- Europaabgeordnete

Neben Le Pen fordern die Ermittler auch für eine weitere FN-Europaabgeordnete die Aufhebung der Immunität. Aus Justizkreisen hieß es, dass die Anfragen von Ende März seien ans Justizministerium weitergeleitet worden, um sie ans EU-Parlament zu übermitteln. Die nötigen Beratungen im Europaparlament können einige Monate dauern. Die Volksvertretung hatte Anfang März schon einmal die Immunität Le Pens aufgehoben. Dies gilt jedoch nur für ein anderes Verfahren, in dem es um die Verbreitung von Gewaltbildern geht.

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