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EuGH erhöht Hürden für Listen sicherer Herkunftsländer bei Asylverfahren


Beschleunigte Asylverfahren
EuGH erhöht Hürden für Listen sicherer Herkunftsländer

Von dpa, afp
Aktualisiert am 01.08.2025 - 15:50 UhrLesedauer: 3 Min.
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Migranten kommen am Hafen der italienischen Insel Lampedusa an (Archivbild): Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung über die Einstufung zu sicheren Herkunftsländern getroffen. (Quelle: Cecilia Fabiano/dpa)
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Die Einstufung als sichere Herkunftsländer soll die Asylverfahren für Bürger bestimmter Staaten beschleunigen. Der EuGH setzte dafür nun engere Regeln.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erhöht die Hürden bei der Bestimmung von sicheren Herkunftsländern für beschleunigte Asylverfahren. Die EU-Mitgliedstaaten können nur dann Listen sicherer Länder festlegen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher ist, entschied das Gericht in Luxemburg. In dem Verfahren ging es um Italiens "Albanien-Modell".

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Das italienische Vorgehen zur Etablierung sogenannter Rückführungszentren in Drittstaaten ist umstritten und stößt auf juristische Probleme. Die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten ist eine Grundvoraussetzung, um das Modell umsetzen zu können. Auch die Bundesregierung erwägt die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, um die irreguläre Migration zu bekämpfen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte die diesbezüglichen "Initiativen" aus Italien im Mai als "außerordentlich erfolgreich" bezeichnet.

Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt und in der EU einen Asylantrag stellt, kann schneller abgelehnt werden. EU-Länder können selbst bestimmen, welche Staaten sie als sicher ansehen. Der EuGH legt in seinem Urteil nun fest, dass diese Einschätzung aber überprüfbar sein muss.

Außerdem dürfen dem Urteil nach Mitgliedstaaten - zumindest bis zum Inkrafttreten einer neuen EU-Asylregelung - einen Drittstaat nicht als "sicheren" Herkunftsstaat bestimmen, wenn bestimmte Personengruppen, etwa homosexuelle Menschen, dort nicht sicher sind.

Hintergrund ist Italiens "Albanien-Modell"

Im konkreten Fall, der dem EuGH-Urteil zugrunde liegt, klagten zwei Menschen aus Bangladesch gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge, weil ihr Herkunftsland von Italien als sicher eingestuft wird. Sie gehörten zu denjenigen Migranten, die von Italien in Lager nach Albanien gebracht wurden.

Grundidee des "Albanien-Modells" ist es, Asylanträge von männlichen erwachsenen Migranten, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen und auf dem Mittelmeer aufgegriffen werden, in Schnellverfahren im Ausland zu prüfen. Dazu schloss Italien ein Abkommen mit Albanien zum Aufbau von zwei Lagern auf albanischem Territorium.

Es ist das Prestigeprojekt von Italiens rechter Regierungskoalition unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, liegt aber wegen Widerstands in der italienischen Justiz derzeit auf Eis. Laut einem Bericht der Menschenrechtsorganisation ActionAid und der Universität Bari waren die Zentren 2024 effektiv nur an fünf Tagen in Betrieb - und das bei sehr hohen Kosten.

Urteil betrifft auch Deutschland

Das Urteil des höchsten europäischen Gerichts ist auch für Deutschland wegweisend, bestätigt Migrationsrechts-Expertin Pauline Endres de Oliveira. Denn auch Deutschland hat eine Liste sicherer Länder festgelegt. Sie umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten die Westbalkanländer sowie Georgien, Ghana, Moldau und Senegal. "Die europäischen Vorgaben zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gelten auch hier", so Endres de Oliveira.

Ob und wie es nach der Entscheidung mit dem "Albanien-Modell" weitergehen kann, ist laut der Rechtsexpertin unklar. "Es gibt noch zahlreiche Rechtsfragen, die beim "Italien-Albanien-Modell" im Raum stehen", erklärt die Professorin der Humboldt-Universität Berlin. Zum Beispiel, ob die geplante Unterbringung von Asylsuchenden in solchen Zentren rechtlich einer Inhaftierung gleichkomme. Das wäre problematisch, denn nach internationalem Recht dürfe niemand ohne rechtlichen Grund inhaftiert werden - und eine Asylantragstellung sei kein Haftgrund.

Pro Asyl kritisiert Italiens "Albanien-Modell"

Schon vor dem Urteil des EuGH zur Einstufung sichererer Herkunftsländer von Geflüchteten hat die Hilfsorganisation Pro Asyl die Etablierung sogenannter Rückführungszentren in Drittstaaten kritisiert. Das von Italien vorgebrachte Modell sei eine "gefährliche "Aus-den-Augen-aus-dem-Sinn"-Politik, die sich um Menschenrechte und die Schicksale der Betroffenen nicht schert", erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith, am Freitag.

Die Kosten für das von Italiens ultrarechter Regierungschefin Giorgia Meloni vorangetriebene Konzept seien "exorbitant, was in einem krassen Gegensatz zu der völligen Ineffizienz und Wirkungslosigkeit des Modells steht", fügte Judith hinzu. Die Regierung in Rom schickt Migrantinnen und Migranten, die im Mittelmeer aufgegriffen werden, in Aufnahmelager nach Albanien, wo ihre Asylanträge bearbeitet werden sollen.

"Es darf keine 'rechtsfreien Zonen' außerhalb der EU geben"

Judith kritisierte weiter: "Ganz gleich, ob die albanischen Lager zur Durchführung von Asylverfahren oder als Abschiebelager dienen – die menschenrechtliche Bilanz des 'Albanien-Modells' ist verheerend: Pauschale Inhaftierungen, fehlender Zugang zu Rechtsschutz, Intransparenz sowie das Ausbleiben demokratischer Kontrolle haben zur systematischen Entrechtung von Schutzsuchenden beigetragen." Die Pro-Asyl-Sprecherin forderte: "Es darf keine 'rechtsfreien Zonen' außerhalb der EU geben, in denen Mitgliedsstaaten sich ihrer Verantwortung für Asylsuchende scheinbar einfach entledigen können."

Bereits im April hatte die EU-Kommission eine Liste mit sieben Ländern veröffentlicht, die künftig als sichere Herkunftsländer gelten sollen. Die Kommission erklärte damals, EU-Beitrittskandidaten würden grundsätzlich ebenfalls als sichere Herkunftsstaaten gelten. Ausnahmen würden für Länder gelten, in denen es im Zusammenhang mit Konflikten "rücksichtslose Gewalt" gebe, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden oder wenn es eine Anerkennungsrate von mehr als 20 Prozent für Asylgesuche aus diesem Land gebe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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