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EU-Parlament: Strafe für sexistische Äußerung zurückgezogen


Polnischer Politiker
EU: Strafe für sexistische Äußerung zurückgezogen

dpa, Ansgar Haase

31.05.2018Lesedauer: 1 Min.
Janusz Korwin-Mikke: Der politische Politiker hatte sich im März 2017 abfällig gegen Frauen geäußert.Vergrößern des BildesJanusz Korwin-Mikke: Der politische Politiker hatte sich im März 2017 abfällig gegen Frauen geäußert. (Quelle: dpa-bilder)
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Ein polnischer Abgeordneter hatte sich vergangenes Jahr im EU-Parlament sexistisch geäußert. Für seine frauenfeindliche Aussage wurde er bestraft – doch nun wurde das Urteil wieder aufgehoben.

Das EU-Parlament darf Abgeordnete für frauenfeindliche Äußerungen nicht bestrafen. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg erklärte am Donnerstag Sanktionsbeschlüsse gegen den polnischen Parlamentarier Janusz Korwin-Mikke (75) für unzulässig. Dessen Äußerungen in einer Plenartagung seien zwar besonders schockierend gewesen, hieß es. Sanktionen dafür seien nach der Geschäftsordnung des Parlaments aber nicht möglich. Dafür hätte die Arbeit des Parlaments durch die Äußerungen gestört werden müssen, was nicht der Fall gewesen sei.

Korwin-Mikke war vom Präsidium des Parlaments bestraft worden, weil er am 1. März 2017 in einer Debatte über geschlechterspezifische Einkommensunterschiede abfällige Äußerungen über Frauen gemacht hatte. Der Pole sagte: "Natürlich müssen Frauen weniger als Männer verdienen. Weil sie schwächer, kleiner und weniger intelligent sind, müssen sie weniger verdienen."

Das Präsidium beschloss darauf, dass Korwin-Mikke 30 Tage lang auf insgesamt 9.180 Euro an Tagegeld verzichten muss. Zudem sollte er zehn Tage lang nicht an Aktivitäten des Parlaments teilnehmen und die Volksvertretung ein Jahr lang nicht gegenüber anderen Parlamenten oder Institutionen vertreten.

Dagegen klagte der Abgeordnete der europaskeptischen Partei und forderte auch Schadenersatz. Letzteren bekommt er allerdings nicht. Das EU-Parlament müsse lediglich das Tagegeld nachzahlen, soweit es ausgesetzt war, urteilte das Gericht.

Verwendete Quellen
  • dpa
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