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Kleiner Junge verhungert: Jugendamtsmitarbeiterin angeklagt


Frau vom Jugendamt im Fokus
Prozess beginnt im Fall des verhungerten Kindes

Von dpa
06.04.2017Lesedauer: 1 Min.
Die 28-jährige angeklagte Jugendamtsmitarbeiterin im Verhandlungssaal.Vergrößern des BildesDie 28-jährige angeklagte Jugendamtsmitarbeiterin im Verhandlungssaal. (Quelle: Bernd Thissen/dpa-bilder)
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Nach dem Tod eines zwei Jahren alten Jungen im Sauerland steht eine Mitarbeiterin des zuständigen Jugendamtes vor Gericht. Die 28-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Der bis auf sechs Kilogramm abgemagerte Junge war vor drei Jahren aufgrund "extremer Unterversorgung" gestorben. Seine neun Monate alte Schwester, die ebenfalls unterernährt war, konnten Ärzte retten.

Beim Prozessauftakt von dem Amtsgericht Medebach schilderte die Jugendamtsmitarbeiterin ihre Schwierigkeiten, Zugang zu der Mutter und ihren neun Kindern zu bekommen. Die Frau hatte sich von ihrem Mann getrennt und war aus Sachsen ins Sauerland gezogen. Das Jugendamt des Vogtlandkreises hatte die Kollegen im Hochsauerlandkreises in einem Brief auf die Kindeswohlgefährdung und die Unterernährung der Kinder hingewiesen.

Häufig besucht, Kind aber nicht beachtet

Die Betreuungsaufgabe habe sie im August 2013 übernommen, nachdem sich zuvor eine Familienhebamme einen Monat lang um die Familie gekümmert hatte, berichtete die Jugendamtsmitarbeiterin. Sie habe aber nur wenige Besuche machen können.

Erst Ende Januar 2014 habe sie nach Monaten Pause Zugang zu der Familie bekommen. Bei dem Besuch sei es um den Schulbesuch des ältesten Kindes gegangen. Dabei habe sie auch die neun Monate alte Tochter gesehen, aber nichts Auffälliges bemerkt. Den kleinen Jungen habe sie nicht gesehen, weil er geschlafen habe. Rund drei Wochen später brachte die Mutter den Jungen wegen einer Infektion zum Arzt. Das Kind starb einen Tag später.

Mutter erscheint nicht zum Prozess

Die Mutter muss sich ab September vor dem Landgericht Arnsberg verantworten. Im Prozess gegen die Jugendamtsmitarbeiterin sollte sie am Donnerstag als Zeugin gehört werden, kam aber nicht.

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