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Ministerin Christine Lambrecht will Gendersternchen unterbinden


In Bundesbehörden
Bericht: Ministerin Lambrecht will Gendersternchen unterbinden

Von t-online, cck

Aktualisiert am 06.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Familienministerin Christine Lambrecht: Einem Bericht zufolge will ihr Ministerium das Gendersternchen und andere Formen unterbinden.Vergrößern des BildesFamilienministerin Christine Lambrecht: Einem Bericht zufolge will ihr Ministerium das Gendersternchen und andere Formen unterbinden. (Quelle: Metodi Popow/imago-images-bilder)
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In einem Empfehlungsschreiben spricht sich das Familienministerium einem Bericht zufolge gegen Gendersternchen und andere Formen aus. Dafür hat das Ressort andere Empfehlungen.

Die Familien- und Frauenministerin Christine Lambrecht fordert die Bundesministerien, das Kanzleramt und alle obersten Bundesbehörden dazu auf, das Gendersternchen (*) nicht zu nutzen. Darüber berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung", der ein entsprechendes Papier aus dem Ressort von Lambrecht vorliegt.

In der Empfehlung zur geschlechtergerechten Sprache heißt es demnach außerdem, dass auf den Binnendoppelpunkt, den Binnenunterstrich, das große Binnen-I und das Trema (Vokal mit zwei Punkten wie ï) verzichtet werden soll. Auch von einer abwechselnden Verwendung, also in einem Dokument mal die weibliche, mal die männliche Form zu nutzen, rät das Ministerium ab.

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Das Ministerium empfiehlt stattdessen, das generische Maskulinum zu vermeiden, wenn es eine weibliche Form gebe. Ein Beispiel dafür sei Kunde und Kundin. Bei juristischen oder abstrakteren Personen solle es aber beim generischen Maskulinum bleiben, etwa bei "Arbeitgeber". Ansonsten könnten neutrale Worte verwendet werden, statt "Teilnehmerliste" etwa "Teilnahmeliste".

Rechtschreibrat empfiehlt keine der Formen

Die Empfehlung wird mit der Auffassung des Deutschen Rechtschreibrates begründet. Der hatte im März seine Haltung bestätigt, keine der genannten Formen des Genderns in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufzunehmen und mahnte an, auf eine Einheitlichkeit der geschriebenen Sprache im deutschsprachigen Raum zu achten.

Das Ministeriumsschreiben richtete sich laut dem Bericht an die Bundesverwaltung inklusive Kanzleramt, Ministerien, aber auch an Bundesgerichte und Stiftungen des Öffentlichen Rechts des Bundes. Der Bundestag als Gesetzgeber oder der Bundespräsident wurden nicht adressiert.

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