Fall hatte für Aufsehen gesorgt Gericht erklärt Polizeieinsatz gegen Schülerin Loretta für rechtswidrig

Ein vermeintlich durch ein AfD-freundliches Video ausgelöster Polizeieinsatz bei einer Schülerin machte über Wochen Schlagzeilen und beschäftigte Elon Musk. Wie die Polizei vorgegangen ist, war nicht zulässig, hat jetzt ein Gericht entschieden.
Eine anonyme Mail mit Informationen über eine Schülerin hatte im vergangenen Jahr einen Schulleiter im mecklenburg-vorpommerischen Ribnitz-Damgarten alarmiert. Der Vorfall hatte die Schule und das Mädchen bundesweit in die Schlagzeilen gebracht. Gut ein Jahr später haben Mutter und Tochter die Bestätigung, dass die Polizei dabei zu weit gegangen ist. Drei Beamte waren in die Schule zu einer Gefährderansprache gekommen, obwohl die Jugendliche nichts Strafbares getan hatte.
Für Empörung hatte der Fall sehr schnell durch die Behauptung gesorgt, die Beamten seien nur gekommen, weil die unter dem Namen Loretta bekannt gewordene Schülerin ein AfD-freundliches Video mit den Schlümpfen gepostet habe. So hatte es die Mutter geglaubt und der rechten Zeitung "Junge Freiheit" erzählt. Dadurch gelangte der Fall an die Öffentlichkeit.
Gericht: Schülerin wurde in ihren Rechten verletzt
In der Mail, die der Schulleiter erhalten hatte, wurde er aber noch auf ganz andere Videos der jungen Frau hingewiesen – mit "staatsschutzrelevantem Inhalt", so das Gericht. Es ging um Symbole, die als Codes Rechtsextremer und von Neonazis verstanden werden können – aber auch völlig harmlose Bedeutung haben können. t-online hatte damals aufgeschlüsselt, was im Einzelnen zu sehen war. So ging es um ein mögliches Hitlergruß-Emoji, Schriftzüge, die dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet werden könnten, und um Runenzeichen. Die Mutter hatte unserer Redaktion damals gesagt, wenn sie alle Inhalte gekannt hätte, wäre sie anders vorgegangen.
Ihr Gefühl, dass der Einsatz überzogen war, hat sich aber jetzt durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald bestätigt: Die Art und Weise der Gefährderansprache der damals 16-jährigen Loretta sei unverhältnismäßig gewesen, sie wurde in ihren Rechten verletzt. "Es hätte mildere Maßnahmen gegeben, als die Schülerin sofort aus dem laufenden Unterricht zu holen und mit ihr vor den Augen der Schulöffentlichkeit in Begleitung von Polizeibeamten ins Sekretariat zu gehen", heißt es zur Begründung. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.
Der Schulleiter hatte sich an die Polizei gewandt, die in den Screenshots zwar keine strafrechtliche Relevanz erkannte. Dennoch begleiteten drei Beamte den Rektor zur Klasse des Mädchens. Dieser holte sie aus dem Unterricht zu den vor der Tür wartenden Polizisten. Anschließend gingen die Beamten und der Schulleiter mit dem Teenager zum Sekretariat, wo die Polizisten offenbar nicht eindeutig mit ihr über die Inhalte sprachen.
Die Schülerin gab an, die Polizisten hätten sie gefragt, ob sie wisse, weshalb sie da seien – und sie habe ohne Widerspruch das Schlumpfvideo genannt. Der Einsatzanlass war damit aus Sicht der Mutter nicht "umfassend dargelegt" worden, wie die Polizei später in einer Pressemitteilung schrieb. Sie kritisierte, bei den Gesamtumständen mit geordneten Familienverhältnissen und keinen Auffälligkeiten in der Schule sei das Vorgehen noch überzogener.
Selbst Elon Musk äußerte sich
Im Zuge des Falles war auch in sozialen Netzwerken das Bild des Rektors mit heftigen Anfeindungen verbreitet worden. Eine Darstellung des Vorfalls auf der Plattform X, in der allerdings fälschlicherweise von einer Festnahme gesprochen wurde, rief damals sogar den US-amerikanischen Unternehmer Elon Musk auf den Plan. Er brachte auf X seine Verwunderung darüber zum Ausdruck.
- mv-justiz.de: Mitteilung des Verwaltungsgerichts