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Scholl-Latour: Verbindungen zum BND aufgedeckt – neue Details


Geheimdienst-Akten ausgewertet
Wechselnde Decknamen: Journalist Scholl-Latour war Quelle für BND

Von t-online, FIN

Aktualisiert am 16.06.2025 - 17:22 UhrLesedauer: 2 Min.
Journalist Peter Scholl-Latour hat wohl mit dem BND zusammengearbeitet (Archivbild).Vergrößern des Bildes
Journalist Peter Scholl-Latour hat wohl mit dem BND zusammengearbeitet (Archivbild). (Quelle: Metodi Popow/imago-images-bilder)
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Jahrzehnte nach seinem Wirken decken Recherchen die Verbindung zwischen dem Journalisten Scholl-Latour und dem deutschen Geheimdienst auf. ZDF und BND dementieren.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat den bekannten Journalisten und Publizisten Peter Scholl-Latour in den 1980er-Jahren als sogenannte Gelegenheitsquelle geführt. Das geht aus internen Unterlagen hervor, die vom Westdeutschen Rundfunk (WDR) ausgewertet wurden.

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Laut WDR erhielt Scholl-Latour dabei wechselnde Decknamen wie "Frank", "Pedro" und zuletzt "Scholar" (zu Deutsch "Gelehrter"). Aus den Dokumenten geht demnach hervor, dass er dem deutschen Auslandsgeheimdienst mehrfach Informationen über Auslandsreisen sowie Gesprächspartner übermittelte. Zudem habe er dem BND Film- und Bildmaterial noch vor deren Ausstrahlung zugänglich gemacht. In einem konkreten Fall sei vorgeschlagen worden, einen BND-Mitarbeiter ins ZDF-Studio zu bringen, um eine Vorabversion einer Afghanistan-Dokumentation zu sehen.

Der BND betont hingegen, Scholl-Latour sei niemals als reguläre Quelle angeworben worden oder für seine Informationen bezahlt worden. Eine Sprecherin des BND erklärte, dass der in den Unterlagen verwendete Begriff "Nachrichtendienstliche Verbindung" (NDV) irrtümlich genutzt worden sei. Es habe weder einen kontinuierlichen Auftrag zur Informationsbeschaffung gegeben, noch sei Scholl-Latour fest in Strukturen des Geheimdienstes eingebunden gewesen.

Geheimtreffen mit BND-Informanten

Dem widersprechen jedoch mehrere Passagen in den freigegebenen Akten. Dort ist laut WDR nicht nur von konkreten "Aufträgen", sondern auch von mehrfachen Treffen mit BND-Verbindungsleuten die Rede. Zwei BND-Mitarbeiter mit den Decknamen "Sallinger" und "Tebs", die für den Nahen und Mittleren Osten zuständig gewesen seien, hätten ihn betreut.

Die Dokumente vermerken, dass Scholl-Latour etwa 1981 nach einer Reise nach Afghanistan als Quelle eingestuft wurde. Auch ein geplanter Kontakt in Beirut mit einer dortigen BND-Quelle sowie die Hilfe bei der Identifikation einer Person für das Internationale Rote Kreuz in Ostafrika werden aufgeführt.

Das ZDF, für das Scholl-Latour unter anderem gearbeitet hatte, erklärte auf Anfrage des WDR, von den geschilderten Vorgängen keine Kenntnis zu haben. Der Sender betonte, dass er sich an journalistische Standards halte und keine Informationen an Nachrichtendienste oder Ermittlungsbehörden weitergebe.

Frühes Interesse an Scholl-Latour

Scholl-Latour galt seinerzeit als einer der profiliertesten außenpolitischen Journalisten im deutschsprachigen Raum. Jahrzehntelang berichtete er aus Krisen- und Kriegsgebieten weltweit – aus Asien, dem Nahen Osten bis nach Afrika. Dabei wirkte er vorwiegend für die ARD und das ZDF, war aber auch für eine kurze Zeit Chefredakteur des Wochenmagazins "Stern". In den 2000er-Jahren schrieb er dann vermehrt als freier Autor für das neurechte Medium "Junge Freiheit". Zudem war er Autor mehrerer Bücher, die ihrerseits den deutschen außenpolitischen Diskurs seiner Zeit mitprägten.

Bereits in den frühen 1960er-Jahren hatte sich der BND laut den historischen Akten für Scholl-Latour interessiert, der damals als Afrika-Korrespondent für die Saarbrücker Zeitung und die ARD im Kongo tätig war. Damals sei jedoch zunächst das Gerücht aufgekommen, der Doppelstaatler könne für den französischen Geheimdienst tätig sein.

Aus einem Vermerk von 1962 geht hervor, dass eine mögliche Anwerbung in Betracht gezogen wurde. Ob diese erfolgte und wann der Kontakt zwischen BND und Scholl-Latour endete, bleibt unklar. Eine umfassendere Aktenfreigabe wurde vom BND mit Hinweis auf Schutzfristen sowie mögliche Gefährdungen für nachrichtendienstliche Arbeitsweisen und das Staatswohl abgelehnt.

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