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Bericht: AfD-Funktionär arbeitet beim Verfassungsschutz


Sympathien für Rechtsextreme
AfD-Funktionär arbeitet beim Verfassungsschutz

Von dpa
20.09.2018Lesedauer: 1 Min.
Ein Parteitag der AfD: Der sächsische Verfassungsschutz sieht kein Problem damit, dass ein Mitarbeiter als Funktionär für die AfD auftritt – und Rechtsextreme lobt.Vergrößern des BildesEin Parteitag der AfD: Der sächsische Verfassungsschutz sieht kein Problem damit, dass ein Mitarbeiter als Funktionär für die AfD auftritt – und Rechtsextreme lobt. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Ein Mitarbeiter beim Verfassungsschutz ist gleichzeitig AfD-Funktionär. Für seinen Arbeitgeber ist das kein Problem. Doch der Mann lobt die Arbeit von rechtsextremen Gruppen.

Beim sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz soll seit Jahren ein Funktionär der AfD beschäftigt sein. Das berichtete das ARD-Magazin "Panorama". Der Mann sei Mitglied der Landesprogrammkommission der Partei und dort als Leiter eines Fachausschusses zuständig für die Erarbeitung von Konzepten im Bereich Innere Sicherheit, Justiz und Datenschutz.

Dem Magazin habe der Mann dies bestätigt. Laut dem Bericht soll er sich zudem anerkennend über die rechtsextreme "Identitäre Bewegung" geäußert haben – er sprach demnach von "intelligenten Aktionsformen". Die AfD in Sachsen will er vor der Beobachtung durch den Verfassungsschutz bewahren. Gegenüber der ARD sagte er: "Das ist ja relativ normal, dass man sich da Informationen holt: was kann ich machen, um Dinge vorzubereiten? Und genau so kann ich auch Hinweise geben."

Beim Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen ist der Fall laut "Panorama" bereits seit 2015 bekannt – die Zeitung "taz" habe damals darüber berichtet. Von der AfD in Sachsen gab es zunächst keine Stellungnahme.

Das Landesamt für Verfassungsschutz wollte sich zu dem konkreten Fall nicht äußern. Grundsätzlich dürfen Beamte privat politisch aktiv sein, es gilt aber ein "beamtenrechtliches Mäßigungsgebot". Auf Anfrage teilte die Behörde mit: "Zu konkreten Personalien äußern wir uns grundsätzlich nicht."

Generell gelte, dass Mitgliedschaften oder Funktionen in einer nichtextremistischen Partei beamtenrechtlich als solche kein Hindernis für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst seien. Für den Verfassungsschutz gelte insoweit rechtlich nichts Anderes als für jede andere Behörde.

Verwendete Quellen
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