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Züchtigungen bei den «Zwölf Stämmen» - Entscheidung im Sekten-Prozess


Prozesse
Züchtigungen bei den «Zwölf Stämmen» - Entscheidung im Sekten-Prozess

dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

22.03.2018Lesedauer: 1 Min.
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Straßburg (dpa) - Die Sekte «Zwölf Stämme», bei der Kinder in Bayern mit Rutenschlägen gezüchtigt worden sein sollen, beschäftigt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Straßburger Gericht entscheidet heute über eine Klage von mehreren Elternpaaren aus der Gemeinschaft. Sie beschweren sich darüber, dass die Behörden ihre Kinder wegen der Schläge in Heimen und Pflegefamilien untergebracht hatten. Im Jahr 2013 wurden rund 40 Kinder aus den beiden früheren bayerischen Gemeinschaften der «Zwölf Stämme» geholt. Prügelstrafen gehören bei der aus den USA stammende Sekte zu Erziehungsmethoden.

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